Hexenprozesse im Pfleggericht Mitterfels - Pfleggericht Mitterfels

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Pfleggericht Mitterfels - eines der größten in Bayern

Das Pfleggericht Mitterfels war eines der größten Gerichte im Kurfürstentum Bayern. Es umfasste die Märkte Bogen und Falkenstein, die Klöster Oberaltaich, Windberg, Frauenzell und Metten sowie insgesamt 43 Hofmarken, Schlösser und Adelssitze.

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Das Pfleggericht Mitterfels war eines der größten Gerichte im Kurfürstentum Bayern. (Karte von 1710)

Als landesherrliche Unterbehörde war es für die hohe und niedere Gerichtsbarkeit, die gesamte innere Verwaltung, die Steuererhebung und das militärische Aufgebot zuständig mit Ausnahme der den Hofmarken zustehenden niedergerichtlichen und administrativen Befugnisse. Das Pfleggericht verfügte über zwei Eisenfronfesten mit „Malefizschrannen“ (Richtstätten) in Mitterfels und Bogen. Gerichtssitz war das Mitterfelser Schloss mit seinen Amtsräumen, der Wohnung des Pflegers bzw. Pflegskommissars und dem Gefängnis. Behördenvorstand und Leiter aller Straf- und Zivilverfahren war ursprünglich der Pfleger, seit Beginn des 17. Jahrhunderts dessen ständiger Vertreter, der Pflegskommissar, der sich seinerseits wieder durch den Gerichtsschreiber vertreten lassen konnte. Beide leitenden Beamten waren stets Volljuristen. Als Hilfsorgane standen ihnen Amtleute (Fronboten, Schergen) und manchmal noch Eisenamtleute (für die Festnahme und Bewachung von Delinquenten) zur Verfügung.

06 gericht_rathaus_mitterfels03 frheres gefngnisSitz des Pfleggerichts war das Mitterfelser Schloss (heute Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels)

Die frühere Eisenfronfeste (Gefängnis), heute Burgmuseum Mitterfels

Wie aus den Rechnungen hervorgeht, hatte das Pfleggericht Mitterfels meist nur die Untersuchungen zu führen und deren Ergebnisse an die nächste Instanz in Strafsachen, die Regierung Straubing, zu berichten, die praktisch die Verfahren schriftlich leitete. Für die Abfassung von Todesurteilen wurde ein eigener, für das ganze Rentamt Straubing zuständiger Bannrichter zugezogen; Folterungen und Hinrichtungen waren Sache des Scharfrichters, der mit seinen Gehilfen bei Bedarf aus Straubing angefordert werden musste. Geistliche Inquisitoren waren in Bayern, zumindest seit Beginn der Neuzeit, nicht tätig. Die einzige Funktion der Geistlichkeit bestand (nach den Rechnungen) darin, besonders verwahrlosten Delinquenten, meist Bettelkindern, Religionsunterricht zu erteilen; zu diesem Zweck musste das Kloster Oberaltaich mehrmals Patres (darunter auch einen „Hexenpater“, der offenbar Erfahrung als Beichtvater in Hexenfällen hatte) abordnen. Rechtliche Grundlage aller Hexenprozesse bildete bis zu deren Erlöschen die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. (die sog. Carolina) von 1532, ergänzt durch die bayerische Malefizprozessordnung von 1616.

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