Brauchtum
Brauerei Meinstorf
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Der Einödhof Meinstorf, in einer Höhe von 701 m ü. N.N. über dem Bogenbachtal an alten Wegen von Obermühlbach bzw. Mühlbogen nach St. Englmar gelegen, war einst nicht nur ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, sondern in dieser Zeit ein fast autarkes „Unternehmen”:
Bis auf Weizen wurde fast alles angebaut, was man für Mensch und Tier benötigte. Das Getreide konnte in einer eigenen Mühle (Baujahr 1830) gemahlen werden (Holzbau mit Wassergerinne und Wasserradhaus in der linken Bildhälfte). Links dahinter stand das „Aufschlägerhaus” (Bj. ca. 1865). Im 1. Stock wohnte der (Malz-) Aufschläger, der für die Brauereien in Meinstorf, Englmar und Obermühlbach zuständig war. Ein Backofen und die Schmiede waren hier ebenfalls untergebracht. Der stattliche Bau (Bj. 1864/65) mit dem Glockenturm war das Brauhaus mit Gastwirtschaft und der Wohnung. Im oberen Bereich des Längsgebäudes waren Kühlschiff, Tanzboden, Hochzeitsstube und Gsottboden untergebracht, im unteren Teil eine Schnapsbrennerei, der Kuh- und Jungviehstall sowie der Ross- und Ochsenstall. Die Scheune (rechts) war strohgedeckt, davor stand ein Maschinenschuppen. Schräg über den Hof verliefen unterirdisch und mit Steinplatten abgedeckt die Transmissionswellen von der Mühle zum Ross- und Ochsenstall zum Betrieb der „Gsodmaschine”. Auf dem Bild der Großonkel des jetzigen Besitzers, Josef Eidenschink (*27.1.1870 - †4.3.1954). - Foto (ca. 1902 -1907) im Besitz der Familie Eidenschink, Meinstorf
„Gesuch des Bauern Johann Eidenschink von Mainstorf Hs. Nr. 92 um Verleihung einer Braugerechtssame in der Gemeinde Englmar 1863 - 1934.” So beginnt der ca. 250 Seiten umfassende Brauereiakt, aufbewahrt im Staatsarchiv Landshut.1
Mit Bekanntmachung vom 31. August 1863 an der Gemeindetafel Englmar beginnt die Gesuchstellung meines Urgroßvaters Johann Eidenschink zwecks Errichtung einer Brauerei in Meinstorf. Schon am 6. September 1863 gab es eine „Protestative” der Englmarer Wirte Josef Schmelmer, Josef Greindl und Xaver Denk gegen das Gesuch des Bauern Johann Eidenschink um eine „Bierbrauer-Conzession”. Diese drei Wirte begründeten dies u. a. mit der Aussage, selbst ein „Commun-Brauhaus” erstellen zu wollen. Am 13. bzw. 15. September 1863 stellten die Wirte zu Englmar, Josef Greindl und „Consorten”, dann ebenfalls ein Gesuch um eine „Brau-Conzession”. Auch die Ausschussmitglieder der Gemeinde Englmar und der Armenpflegschaftsrat lehnten am 28. September 1863 das Gesuch meines Urgroßvaters mit folgender Begründung ab: „... werden die drei Wirte von Englmar, ..., total zu Grunde gerichtet und sie samt ihrer Familie ins größte Unglück gestürzt.” Nur Johann Venus, ebenfalls Bevollmächtigter (Ausschussmitglied), erteilte seine Zustimmung. Sogar der kgl. bay. Geheimrat und Gutsbesitzer Freiherr von Schrenk aus Haggn/Neukirchen verfasste eine Schrift am 2. Oktober 1863 gegen die Erbauung eines Brauhauses in Meinstorf, weil er befürchtete, dass es für seine „... in Windberg befindliche Bierbrauerei ... im Verlaufe der Zeiten von Nachteil werden könnte.”
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Mit Schreiben vom 19. November 1863 begründet das kgl. Bezirksamt Bogen seine Ablehnung damit, dass in Englmar und Umgebung viele Bierschenken und Wirtshäuser vorhanden sind, die den Bierdurst des Volkes befriedigen. Auch unterstellt das Bezirksamt dem Gesuchsteller, sich die Baulichkeiten und Einrichtungen nicht leisten zu können.
Daraufhin nahm Johann Eidenschink am 23. November 1863 den kgl. Advokaten Schwaiger zu Hilfe, um sein Bittgesuch durchzusetzen. Es wurden Zeugnisse der Gemeindeverwaltungen Elisabethszell und Obermühlbach vom 28. November 1863 und Perasdorf vom 29. November 1863 in Vorlage gebracht, die ohne Ausnahme den Bau einer Brauerei in Meinstorf befürworteten.
Das kgl. Bezirksamt Bogen beschließt am 4. April 1864 in der Sache: Die beiden Gesuchsteller Johann Eidenschink von Mainstorf und die drei Wirte Xaver Denk, Johann Greindl und Josef Schmelmer von Englmar werden abgewiesen. Begründung: Im Dorf Englmar und in der Umgebung sind genügend Bierschenken und Wirtshäuser vorhanden, die ihr Bier jederzeit aus den Märkten Viechtach und Bogen beziehen können. Ebenso wird auch den drei Wirten von Englmar unterstellt, dass sie für Bau und Einrichtung einer Braustätte kein hinreichendes Vermögen hätten. Schon am 6. und 26. April 1864 legten die jeweiligen Gesuchsteller Berufung bei der kgl. Regierung, Kammer des Innern, ein. Im Namen seiner Majestät des Königs von Bayern entschied die Königl. Regierung von Niederbayern am 17. Juni 1864, das Gesuch der drei Wirte abzulehnen und das Gesuch des Bauern Johann Eidenschink zu erteilen.
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Am 4. September 1904 machte Rupert Eidenschink, Sohn des Johann Eidenschink, ein Gesuch um Weiterführung der Bierbrauerei mit Tafernwirtschaft. Durch Beschluss der Unterfertigten (Bürgermeister und Gemeindeausschuss) wurde die Weiterführung befürwortet, „da die Bedürfnisfrage bejaht wäre.” Weiter meinte der Gemeindeausschuss von Englmar: „Die alte Straße führt bei dem Anwesen vorbei, welche noch sehr begangen und befahren wird. Nach Zurücklegung einer anstrengenden Bergtour von Perasdorf und Obermühlbach nach Englmar bedürfen die Passanten einer Erquickung und Labung.” Die Gendarmeriestation Haggn berichtete aber, dass die „alte Straße kaum mehr von Fuhrwerken und Fußgängern befahren wird, da sie die neue Straße Obermühlbach - Haigrub nach Englmar benutzen. In der Gemeinde Englmar befänden sich 5 Gastwirtschaften. Damit wäre kein Bedürfnis mehr vorhanden für eine Brauerei und Gastwirtschaft in Meinstorf. Das Königliche Bezirksamt versagte demnach den Weiterbetrieb am 9. Dezember 1904.
Am 23. Dezember 1904 legte Rupert Eidenschink Berufung gegen diesen Beschluss ein. Er gab gegenüber der Gemeindeverwaltung am 5. Februar 1905 an: „Das Fremdenbuch beweist, dass bei mir viele Fremde übernachten, da sie oftmals wegen des vielen Schnees und Ermüdung nicht mehr weitergehen können, auch Gendarme übernachteten schon öfters. Für Touristen und Reisende ist es ein Bedürfnis, dass sie nach Zurücklegung eines hohen Berges Erquickung durch Speise und Trank erhalten können ...“
Am 14. April 1905 beschließt die kgl. Regierung von Niederbayern, Kammer des Innern im II. Senate für Verwaltungsrechtssachen, die Beschwerde abzuweisen. Begründung: Wegen der inzwischen weitab von befahrbaren Straßen gelegenen Ortschaft Meinstorf ist u.a. die Bedürfnisfrage nicht mehr gegeben. Dies wurde auch noch vom Königl. Bay. Staatsministerium des Königl. Hauses und des Äußeren am 26. Mai 1905 bestätigt.
Einladung zum selbst gebrauten Bier (vor dem Jahr 1914)
Der Besitzer lädt zur eigenen Hochzeit ein.
Seit dieser Zeit bis zum Frühjahr 1914 ist in den Unterlagen des Staatsarchivs nichts über das Brauen eines eigenen Bieres zu finden. Tatsache ist jedoch: Es wurde bis zum Frühjahr 1914 gebraut (Aussage des Max Eidenschink, sh. unten!).
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Nach 1914 wurde wohl fremdes Bier ausgeschenkt, was bis März 1923 offensichtlich niemanden störte. Ab diesem Zeitpunkt wurde meinem Großvater Max Eidenschink, Bruder von Rupert Eidenschink, der am 26. Mai 1906 verstorben war, verboten fremdes Bier auszuschenken. Am 18. November 1926 stellte Max Eidenschink ein Gesuch um die Erlaubnis zum Ausschank von fremdem Bier in seinem Anwesen in Meinstorf. In dieser Stellungnahme schreibt Max Eidenschink, dass er seit Frühjahr 1914 nicht mehr braut. Er beschreibt sein Anwesen als auf der Höhe gelegen, Sommerfrischler und Ausflügler wollen ihren Durst stillen. Da er auch eine Kegelbahn habe, aber Englmar keine, kämen die Englmarer zu ihm, um Kegel zu scheiben und Bier zu trinken. Am 28. Mai 1926 erlässt das Bezirksamt den Beschluss, dass das Gesuch des Max Eidenschink auf Erlaubnis zum Ausschank von fremdem Bier und zur Fremdenbeherbergung in seinem Anwesen wegen der Bedürfnisfrage abgelehnt wird. Es half auch keine weitere Eingabe an die Regierung von Niederbayern, die das Gesuch verworfen hatte, obwohl der gesamte Gemeinderat von Englmar („12 ehrenwerte Männer”), der gesamte Gastwirteverein Bogen zustimmte, auch der gesamte Bayer. Wald-Verein, ferner Sommerfrischler und Touristen, die Speise und Bier verlangten. Auch eine Eingabe an das Bayerische Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe vom 16. September 1926 und an das Deutsche Reichswirtschaftsministerium in Berlin vom 29. September 1927 half nichts mehr.
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Trotz der für seine Zeit schon weit vorausschauenden Denkweise von Max Eidenschink in Sachen Fremdenverkehr und Schönheit des Bayerischen Waldes wurde ihm die Weiterführung des Gaststättenbetriebes untersagt. Von 1927 bis 1949 fand somit kein Gaststättenbetrieb statt.
Am 25. Juli 1949 wurde durch Berta Eidenschink, der Ehefrau des am 20. Januar 1938 verstorbenen Max Eidenschink, Antrag auf Wiederzulassung für einen Gewerbebetrieb gestellt.2 Berta Eidenschink erhielt mit Beschluss des Landratsamtes Bogen vom 10. Oktober 1949 die Erlaubnis zur Errichtung einer Gastwirtschaft. Die Gewerbeanmeldung erfolgte am 27. November 1949. Am gleichen Tag wurde die Gastwirtschaft mit einem Konzert eröffnet.
Am 27. November 1949 aber konnte die Witwe von Max Eidenschink, Berta Eidenschink, wieder zur Eröffnung eines Gastbetriebes einladen.
Nach knapp 13 Jahren haben meine Eltern Josef und Theresia Eidenschink am 30. Juni 1962 den Gaststättenbetrieb eingestellt. Es war eine Entscheidung zugunsten des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, was zur damaligen Zeit auch seine Berechtigung hatte.
1 Staatsarchiv Landshut Rep. 164/1, LRA Bogen, Sign.-Nr. 3629, 1863 - 1934
2 Staatsarchiv Landshut Rep. 164/1, Sign.-Nr. 3630, 1949-1971
Dank gebührt Frau Hildegard Rößler, Perasdorf, für die „Übersetzung” des Brauereiaktes aus dem Staatsarchivs Landshut.
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