1000 Jahre Geschichte um Mitterfels - 14 Das Hohe Gericht zu Mitterfels (um 1280 bis 1799)
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Vor gut 830 Jahren tauchte der Name Mitterfels das erste Mal in einer Urkunde auf; Gschwendt im Kinsachtal kann auf 900 Jahre zurückblicken; vor 960 Jahren übernahmen die Grafen von Bogen den östlichen Donaugau von den Babenbergern; Metten, im Jahre 766 gegründet, rodete zu Füßen der schützenden Bergkette zwischen Vogelsang und Hirschenstein . . . über 1000 Jahre interessante Geschichte, in die wir in halbmonatlich wechselnden Kapiteln eintauchen.
Zu den vorhergehenden Kapitelbeiträgen können Sie sich im Menue rechts in der Grafik „1000 Jahre Geschichte um Mitterfels“ durchklicken.
14 Das Hohe Gericht zu Mitterfels (um 1280 bis 1799)
In jedem "Gericht" ("Pfleggericht") gab es neben dem für Polizeiwesen und Verwaltung zuständigen Pfleger noch einen zweiten, höhergestellten Beamten: den Richter. Dies galt bis ...
... zu den großen Montgelas'schen Reformen 1799, wo in den neuen "Landgerichten" nur noch der "Landrichter" alle Funktionen innehatte.
Wie bei der Pflege (siehe Kapitel 13) unterstand auch der Richter dem Vitztum, ab 1506 dem Rentamt Straubing. Ursprünglich wurden "Malefizverbrechen" ("Vitztumshändel") nur hier abgeurteilt; das waren Mord, Raub, Notzucht, Meineid, Urkundenfälschung, Münzvergehen.
Ausnahmen gab es insofern, dass auch ein eigener "Bannrichter" des Vitztums zu den Gerichten reiste, dort solche Verbrechen aburteilte und die "Exekutionen" überwachte. In späterer Zeit konnten auch die Landrichter in eigener Instanz derartige Verbrechen ahnden.
Gefängnis von der westlichen Burggrabenseite - Vergrößern durch Klick in Abbildung!
Unerhört grausame Strafen
Die Strafen waren unerhört grausam. Das war schon so seit dem Mittelalter und auch ein neues Strafrecht von 1751, unter dem Kurfürsten Max III. Joseph von Vizekanzler Wiguläus Frh. von Kreittmayr verfasst, änderte daran kaum etwas; dies galt bis 1813.
Turmverlies für Kettensträflinge und Todeskandidaten (links) - Original-Gefängniszelle, im Gebrauch bis 1948 (Burgmuseum Mitterfels)
Es gab alle erdenklichen Folterungen, Körperschädigungen bis hin zum hilflosen Krüppel, Todesstrafen auf mancherlei Art. Bei der Ausführung war dem Eisenscherg weitgehend freie Hand gegeben. Es wurde geschlagen, gepeitscht, gebrannt, gezwickt, aufs Rad geflochten, die Hand abgehackt, mit dem Richtstahl Backen und Zunge durchstoßen und die Augen ausgestochen, es wurde gehängt, geköpft, verbrannt, gevierteilt. Die Todesstrafe galt bereits für einen Diebstahl im Wert von 5 Schilling = 150 Pfennigen. 1751 blieb es nicht viel anders: Wer 20 Gulden gestohlen, muss zwischen Himmel und Erde mit dem Strang erwürgt werden; wer andere umbringt, wird selbst "umbringt"; wer eine konsekrierte Hostie entweiht, mit dem Teufel im Bunde steht oder Hexerei betreibt, wird öffentlich verbrannt; wer ein Heiligenbild durch Wort oder Taten beschimpft, wird geköpft; Kuppler und Kupplerinnen werden geköpft; erstmaliger Ehebruch wird mit öffentlicher Schaustellung und 4 Wochen Gefängnis bei geringer Atzung, bei Wiederholung mit Hinrichtung geahndet. Ein humaneres Strafgesetz gab es erst seit 1813, unter König Max Joseph I. von dem Juristen Anselm v. Feuerbach verfasst. Nunmehr wurde bei Todesstrafe auch vom Gnadenrecht Gebrauch gemacht. Dies geht auch aus den nachfolgend aufgezählten Rechtsfällen hervor.
Beispiele von Todesurteilen und Hinrichtungen am Gericht Mitterfels
Der Galgen - das Hochgericht: erst ein einfacher Pfahl, später ein Gerüst; da konnten gleichzeitig mehrere hängen.
Von 1410 erfahren wir erstmalig von einer Hinrichtung: Auf Befehl des Abtes von Metten wird hier ein Bursche hingerichtet. 1489 entrinnt ein Ulrich Müller aus Lenach nur knapp der Hinrichtung. Für drei Brandstiftungen an einem klostereigenen Haus in Furth und an Stallungen in Lenach und Kirchroth werden ihm beide Augen ausgestochen. Aus den Mitterfelser Kirchenbüchern erfahren wir erst wieder nach 1634 von Hinrichtungen. 1658 wird ein Georg Schmid aus Zwiesel wegen mehrerer kleiner Diebstähle und eines Verhältnisses mit einer Verheirateten enthauptet. 1658 wird der Glaser Bartholomäus Gassner aus Zwiesel wegen mehrerer kleiner Diebstähle und wegen Ehebruch mit einer Schwägerin geköpft. 1659 wird eine ledige Dorothea wegen Mordes an ihrem unehelichen Kind geköpft. 1746 wird der fahrende Büttel Ägidius Breinthaeuser, 48 Jahre alt, mit dem Schwert hingerichtet, weil er trotz Ausweisung in das "Vaterland" zurückgekehrt ist ("Vagus lictor ob prohibitium in patriam ingressum: gladio percussus"). Auch 1746 und am gleichen Tag wird ein Wolfgang Pruner wegen Diebstahl gehängt. 1750 wird der Holzarbeiter Johann Hergang wegen Bestialität mit dem Schwert getötet.
Am 28. September 1750 wird ein Stephan Rauscher aus Ried (Neuhaus) mit dem Schwert hingerichtet; dreimal hatte er versucht, sich vorher das Leben zu nehmen: durch Aufhängen, Verschlucken von Spinnen, Aufschneiden der Adern.
1751 wird eine Anna Deschlmayr aus Falkenfels mit dem Schwert hingerichtet. 1758 wird ein Joseph Haimerl aus Rattenberg wegen Diebstahls gehängt. 1759 wird die ledige Magdalena Kreindlein geköpft. 1763 wird ein Johann Piendl aus Schönstein, 27 Jahre alt, am Galgen gehängt. 1772 wird der 42-jährige, verwitwete Arbeiter Johann Sagstetter aus Pfelling wegen Diebstahls gehängt und sogleich neben dem Galgen verscharrt. Vorher war er 23 Wochen lang in der Fronfeste Mitterfels in Ketten an die Wand geschlossen. Er starb gut vorbereitet, von zwei Geistlichen, P. Ämilius Stahl und R. Carl, zur Richtstätte geleitet. Tragischer erscheint der Fall der Anna Osterkorn von Elisabethszell. Sie gebar ein lediges Kind, das sofort nach der Geburt starb. Sie begrub es nachts im Friedhof, wurde ertappt und des Mordes angezeigt, in Mitterfels verhört und wegen Leugnens auf dem Folterstock gepeinigt und schließlich zum Tod durch das Schwert verurteilt.
Milderes Strafrecht nach 1813
Pranger: Kettenstrafe (wikimedia CC BY-SA 3.0/Daniel Beyer)
Die folgenden Beispiele datieren nach 1813 und nach Einführung des neuen, milderen Strafrechts. 1815 bereits erfährt Sebastian Pongratz von der Hochwies von dieser Milderung: Für den Mord an seiner Ehefrau wird er nicht hingerichtet, sondern erhält nur eine langjährige Kettenstrafe. Vor Antritt derselben wird er in Mitterfels durch den Straubinger Scharfrichtersknecht von 9 bis 10 Uhr öffentlich ausgestellt. Bei diesem Pongratz wurde auch eine konsekrierte Hostie von der letzten Osterbeichte gefunden, die er zwischen Lauf und Schaft seines Gewehrs eingeklemmt hatte, um mit deren göttlicher Hilfe sicherer treffen zu können (nach Akten des Landgerichts Mitterfels). 1818 erhält der Häuslerssohn Johann Wals aus Schönbrunn Zuchthaus auf Lebenszeit, mit Verschärfung, weil er beim Obststehlen den dazugekommenen Bauern erschlagen hat. Ein Dionys Artmann von Stützenbrunn erhält wegen Raubs eine Zuchthausstrafe auf unbestimmte Zeit, geschärft durch 6 Tage Kerker bei Wasser und Brot jedes Jahr zur Zeit der Untat. 1828 erhält ein Joseph Härtl von Büchelberg wegen Raubs eine lebenslange Kettenstrafe. Er wird zur Schau gestellt und trägt um den Hals die Tafel: "Wegen Raubs zur Kettenstrafe verurteilt!" 1841 wird ein Michael Schmid aus Grub (Viechtach) zum Tod durch das Schwert verurteilt, dann aber durch König Ludwig I. zur Kettenstrafe mit öffentlicher Ausstellung begnadigt. Schmid hatte am 25.10.1840 im nahen Wald zwischen Hofstetten und Dachsberg den Bauern Stubenhofer von Dachsberg erschlagen, weil er mit dessen Frau ein Verhältnis hatte. An der Mordstelle erinnert noch heute ein Marterl an diese Tat. 1844 wird eine Katharina Sponfeldner von Rohrloh mit Zuchthaus auf unbegrenzte Zeit bestraft, weil sie mit einem Prügel ihren Ehemann erschlagen hat. Nach 14 Jahren (1859) wird sie durch König Max II. begnadigt.
Die letzte öffentliche Hinrichtung in Mitterfels 1847
Der nächste Mordfall ereignete sich 1844 in Konzell. Die Frau des Lehrers Hahn wird erwürgt aufgefunden. Drei Personen werden überführt: der Gatte, seine Geliebte und ein Mithelfer. Alle drei werden am Gericht Mitterfels zum Tode verurteilt, doch König Ludwig I. begnadigt die Geliebte und den Ausführenden der Tat zu lebenslanger Kettenstrafe, nicht aber den Lehrer. Der wird 1847 in Mitterfels öffentlich mit dem Schwert hingerichtet. Als letzte öffentliche Hinrichtung am hiesigen Gericht und wegen der zahlreichen zeitgenössischen Darstellungen wird darüber in einem gesonderten Kapitel (41) berichtet.
1852 erhält ein Johann Stöberl aus Auggenbach wegen Raubes dritten Grades eine Zuchthausstrafe, geschärft auf unbegrenzte Zeit. Das "geschärft" bedeutet jährlich zum Jahrtag des Verbrechens mehrere Tage bei Wasser und Brot, im finsteren Turmverlies angekettet.
Ein Hinweis im Strafkodex von 1751, dass Hexerei mit öffentlicher Verbrennung geahndet wird, lässt die Frage aufwerfen, ob Hexenprozesse auch am Gericht Mitterfels stattfanden. Der Historiker und Archivar Rudolf Schuegraf schließt dies nicht aus. Er führt an, dass noch 1812 - 1818, als er am Mitterfelser Gericht eingesetzt war, ein Turm im Schlossbezirk als "Hexenturm" bezeichnet wurde.
Ein Landrichter war auch mit kleineren Vergehen befasst
Es gab "Leichtfertigkeitsstrafen" für außereheliche Verhältnisse, deren Häufigkeit sicherlich auch in den erschwerten Heiratsgenehmigungen eine Ursache hatte; auch eine vorzeitige Niederkunft sowie Unzucht rechneten zur Leichtfertigkeit. Bestraft wurden auch religiöse Ärgernisse, Beleidigungen, Raufereien ohne und mit "Pluetrunstschäden" (also harmlosere und blutige), ungenehmigter Ausschank und verbotenes Handeln ("Fürkaufstrafen"), "Ötzschäden" auf fremden Fluren; es gab Mühlstrafen, Salzstrafen , Polizeistrafen, Gehorsamsstrafen für Missachtung eines amtlichen Auftrags und schließlich gab es die zivilen Rechtsfälle, Beleidigungen, Streit um Grund und Boden und um Gantverfahren.
Halsgeige (wikimedia CC BY-SA 3.0/W. Sauber)
Auch dazu eine Reihe von Beispielen am Mitterfelser Gericht. Zunächst zur "Leichtförtigkeit": Für erstmaligen Ehebruch gab es acht Tage Haft mit geringer "Atzung" (Verpflegung), bei wiederholtem Ehebruch die Landverweisung (oder Todesstrafe). 1667 wurde ein junges Ehepaar dafür bestraft, dass ihr Kind vorzeitig geboren war. Der Vater Caspar Scherz musste ein Pfund Pfennige zahlen, seine Frau die gleiche Summe und außer dem für drei Tage ins Amtshaus mit Halsgeige und Schellen. 1671 wurden zwei junge Leute, Katharina Kern und Andreas Kerschl aus Perasdorf für schuldig befunden, dass sie "leichtfertig" lebten. Der Bursch zahlte eine Strafe von zwei Pfund Pfennigen und musste für acht Tage ins Amtshaus, "das Mensch" wurde wegen Mittellosigkeit des Vaters von einer Geldstrafe befreit, musste aber über drei Wochen (täglich eine bestimmte Zeit) daheim die Halsgeige tragen. 1671 wurde die gleiche Strafe an Hans Heigl von Sollach und Lucia Auer vom Bauhof des Klosters Windberg verhängt.
1789 verging sich Katharina Heiglin von Scheibelsgrub, "Dienstmensch" am Eisenhart, mit dem ledigen Hausknecht Christian Gmeinwieser aus Straubing. Da sie arm und noch nicht vorbestraft war, wurde sie verurteilt, auf den Bogenberg zu wallfahrten, dort zu beichten und zu kommunizieren, beides vom Priester schriftlich bestätigen zu lassen und dann den Beichtzettel beim Amt Mitterfels vorzulegen.
Geldstrafen gab es häufig auch für religiöse Ärgernisse. Als 1667 der Pfarrer Prey von Loitzendorf dem Amt Mitterfels meldete, dass Stephan Pachmayer von Denkzell schon zwei Osterbeichten unterlassen und sich Beichtzettel gekauft habe, wurde er zur Zahlung von einem Pfund verurteilt. Im gleichen Jahr wurde der Schuhmacher Michael Perger von Mitterfels angezeigt, er gehe zu selten mit dem "Kreuz" (Flurumgang) und habe einmal vor dem Allerheiligsten während einer Prozession den Hut nicht abgenommen. Auch er zahlte dafür ein Pfund Pfennige.
Bestraft wurden auch Wirtshausbesuch und Kartenspielen während des Sonntagsgottesdienstes. Wer häufig fluchte, kam in den "Springer" (eine Art Fessel) oder er musste vor der Kirchentür mit halb entblößtem Leib, mit Rute und Kerze am "Pranger" ("Breche") stehen.
Bestrafung von Vorkommnissen im Zusammenleben
Für Gotteslästerungen drohten schwerste Strafen: das Abschneiden von Gliedern oder das Durchbrennen der Zunge. Schließlich ging es um die vielen Dinge im menschlichen Zusammenleben. So kamen 1662 der Mitterfelser Oberamtmann Adam Lohmair und der Spornhüttlinger Hans Piendl "des Spillens halber in eine pluetrünstige Schlagerey" und mussten beide dafür 34 Kreuzer 2 Heller zahlen. Sebastian Kern von Dachsberg wurde zur Zahlung von 34 Kreuzern 2 Hellern verurteilt, weil er zweimal, während seine Frau im Kindbett lag, Braunbier ausschenkte ("verleitgebt hat"). 1662 musste der Georg Wintermeier von Weingarten 60 Pfennige zahlen, weil er seinen Kamin nicht kehren ließ, bis er "rauh und zotet" war. Für die Behandlung ziviler Streitigkeiten spielte sich ein, dass das Gericht auch außerhalb Mitterfels an geeigneten Orten tagte. Der Gerichtsbote hatte rechtzeitig einzusagen. Der Richter reiste mit dem Personal zum Gerichtsort und ließ dort die Gerichtsschranne (Schranke) aufbauen. Die "schrannenwürdigen" Bauern, die "Biederleut", kamen aus der Umgebung, gaben die Zuhörer ab, wählten auch auch aus ihrer Mitte die "Fürsprecher" (Verteidiger) und mindest vier "Verhörer" (Ankläger und Schöffen). Der Richter nahm seinen Platz auf erhöhtem Stuhl ein und gab mit dem Gerichtsstab das Zeichen zum Beginn des "Gedings". Erst sprach der Kläger, dann der "Antwurter" (der Beklagte), dann die Zeugen und zum Schluss der "Fürsprech". Die "Verhörer" wurden um ihre Meinung befragt. Nach deren Mehrheitsurteil gab dann der Richter das "Urtel" bekannt. Diese Form des Gerichts ist für Mitterfels bereits aus dem Jahre 1383 bekannt (Mb 12/204): dort wurde das Urteil durch acht vom Adel und andere Biederleut "genuggefunden“.
Auch von 1488 gibt es ein Beispiel. Da fand in Mitterfels ein Prozess statt wegen Beleidigung und "Verunehrung“. Zwei Steinacher Männer, Jörg Fleischmann und Peter Pekh, hatten sich gegenseitig beschimpft. Der Prozeß war vom Vitztumsamt Straubing an das Gericht Mitterfels zurückgegeben worden und wurde hier am Montag nach Bartholomäus 1488 zu Ende geführt. Der Fürsprecher des Beklagten ("Antwurter") war Conradt Bunderkofer von Steinach, der des Klägers ein Dietrich Leutzenprunner zu Cham. Als Verhörer waren aufgestellt der Mitterfelser Kastenpropst Peter Meininger und Martin Loflmaier zu Scheibelsgrub. "An dem Rechten sein gesessen, alle vereidigt, die ehrbaren und weisen Hans Fleischmann, Michael Smid, Jörg Nicolasch, Mattheus Rösch, Martin Boppinger, Hans Schuster, Hanns Schneider, Hans Berad und Hans Prunns, al burgsassen zu Mitterfels, Hans Aichmüller zu der Aichmühl und Ulrich Kramer zu Schemesdorf" (diese letzteren fungierten also als Schöffen).
Auszug aus der Uraufnahmekarte mit den Flurbezeichnungen Galgenäcker und Galgenholz an der Aschaer Straße - Vergrößern durch Klick in Abbildung!
Über die "niedere Gerichtsbarkeit" siehe das folgende Kapitel 15! Zum Abschluss sei noch erwähnt, was sich aus jener Gerichtszeit in Mitterfels erhalten hat. Da sind zunächst die Flurbezeichnungen mit "Galgen" im Namen, 35 an der Zahl, alle um die Anhöhe zwischen Haselbacher und Aschaer Straße. Vergessen, aber noch auf alten Katasterblättern zu finden ist die Flurbezeichnung "Auf der Köpfstatt", westlich der heutigen Bayerwaldstraße. Die letzten Hinrichtungen fanden auf der Wiese zwischen Moosmüller und Höfling statt. In Höfling wurde auch der "Blutstuhl" gelagert (auf dem der Verurteilte festgeschnallt wurde). Dann kam er ins Kreismuseum Bogen; dort ist er seit Kriegsende 1945 verschwunden. Als einziges Überbleibsel gibt es noch die Prügelbank des Landgerichts Mitterfels; sie steht seit 1982 im Heimatmuseum Mitterfels.
Original-Prügelbank, Burgmuseum Mitterfels
Original-Prügelbank, Burgmuseum Mitterfels
1879 endete die große und lange Geschichte des Landgerichts Mitterfels: es wurde, wie auch anderwärts, zu einem Amtsgericht abgestuft und auch dieses 1973 aufgehoben.
Das könnte Sie auch Interessieren:
Max Lachner, Der Blutstuhl von Höfling [... hier]
Dr. Gerhard Schwertl, Hexenprozesse im Pfleggericht Mitterfels [... hier]
Weitere Links zur Mordtat des Lehrers Hahn finden Sie [... hier]
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