Hecken sind wichtige Lebensräume

gehoelzpflege nWaldränder und Hecken bieten vielen Vogelarten und Fledermäusen Nahrung und Unterkunft. (Foto: Landschaftspflegeverband)

Land­schafts­pfle­ge­ver­band sucht Frei­wil­li­ge


Straubing-Bogen. Der Landschaftspflegeverband sucht Unterstützer für die fachgerechte Umsetzung der Heckenpflege auf seinen Flächen im Landkreis. Je nach Qualität des Holzes wird die Heckenpflege in Form von Selbstwerbung oder Stundenlohn vergütet.
Mit dem 1. Oktober jeden Jahres endet die Vogelschonzeit. Die Vogelschonzeit ist sehr wichtig, denn sie dient dem Schutz unserer heimischen Vogelwelt, damit sie über den Sommer ungestört ihre Nester bauen, ihre gelegten Eier ausbrüten und ihre Jungen aufziehen können, damit sie frisch und munter aus ihrem Elternhaus fliegen können. Es ist also fast wie bei uns Menschen. Nur dass es bei den Vögeln mit Ablauf des Septembers jeden Jahres so weit kommt. Im Oktober sollten alle geschlüpften Jungvögel flügge sein, mit vollem Bauch, um die lange Reise nach Südeuropa und Afrika ohne großen Hunger zu überstehen. Aber auch die wenigen Vogelarten, die zu Hause bleiben, wollen unbeschadet durch den Winter. Mit Beginn der Reise der Zugvögel beginnt auch ein wichtiger Aspekt im Bereich der Landschaftspflege. Die allermeisten Landschaftspflegeflächen bestehen nicht nur aus Wiese, sondern haben in den Randbereichen oft verschiedene Gehölze in Form von Bäumen und Sträuchern. Ohne Zweifel sind diese Teillebensräume auch von besonderer Bedeutung. Allerdings muss ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Offenland und Hecke beziehungsweise Wald bestehen.

Heckenpflege mit Augenmaß

Nehmen die Gehölzflächen überhand, schrumpfen zwangsläufig die Wiesenflächen und somit auch die seltenen und besonderen Lebensräume für die krautigen Pflanzen, Gräser, Schmetterlinge, Bienen und Grashüpfer. Fehlen die Insekten, fehlen zugleich die Nahrungsquellen für viele Vogelarten und Fledermäuse. Dieser grob geschilderte Zusammenhang erklärt schlicht, wie wichtig das sorgfältige Zurückschneiden von Hecken für die Natur sein kann. Ebenso ist das Zurücknehmen von Gehölzstrukturen essenziell für die Vitalität von Hecken und Feldgehölzen. Ein überalterter und über die Jahre dicht gewachsener Bestand lässt fast kein Licht mehr in die Hecke. Im Kern wird sie dadurch kahl und grau und ist eher tot als lebendig. Trotz allem ist bei der Gehölzpflege Geduld gefragt. Ein radikaler Rückschnitt großer Bereiche kommt einem Totalverlust über einige Jahre gleich. Denn selbst wenn Hecken wieder ausschlagen, dauert es ein paar Jahre, bis sie wieder als Lebensraum für den Nestbau oder als Bereicherung dem Landschaftsbild dienen können. Ebenso ist darauf zu achten, dass nicht besondere Bäume wie zum Beispiel Kirsche und Apfel oder auch die Eiche und Vogelbeere mit zum Opfer fallen. Denn im Gegensatz zu Weiden oder Erlen, die schnell wieder ausschlagen, sind bestimmte Baumarten nach dem Fällen meist für immer verloren. Zusammen mit dem Schutz des Landschaftsbildes ist dies auch der Hauptgrund, warum Hecken und Feldgehölze gegen einen kompletten Rückschnitt geschützt sind. So muss laut Unterer Naturschutzbehörde die Heckenpflege abschnittsweise erfolgen. Denn nur so können wichtige Lebenslinien in der Natur und Landschaft Bayerns gezielt und schonend gepflegt werden.

Interessierte Landwirte und auch Bürger gefragt

Die Gehölzpflege macht sich natürlich nicht von alleine. Wie auch bei der Mahd der Wiesen sind hier interessierte Land- und Forstwirte oder auch interessierte Bürger gefragt. Fällt bei der Heckenpflege Brennholz an, kann dieses für den Arbeitsaufwand gewonnen werden. Bei Strauchmaterial, das nur über schlechten Brennwert verfügt, ist eine Vergütung veranschlagt. Dies muss im Einzelfall geklärt werden. Ist eine Vergütung nach Stundenaufwand erforderlich, verhält es sich wie bei der Mahd von Wiesen: Es zählen die Maschinenringsätze des Landkreises Straubing-Bogen. Wer Zeit und Interesse hat, Hecken und Feldgehölze zu pflegen, kann sich bei Ralf Naujokat vom Landschaftspflegeverband am Landratsamt, Telefon 09421/973-510, melden.

Quelle: Ralf Naujokat/BOG Zeitung vom 28. September 2017 (Zeitversetzte Übernahme aufgrund einer 14-tägigen Sperrfrist)

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