1000 Jahre Geschichte um Mitterfels - 18 Die Bauern im Mittelalter

18 Bauern im Mittelalte C

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Vor gut 830 Jahren tauchte der Name Mitterfels das erste Mal in einer Urkunde auf; Gschwendt im Kinsachtal kann auf 900 Jahre zurückblicken; vor 960 Jahren übernahmen die Grafen von Bogen den östlichen Donaugau von den Babenbergern; Metten, im Jahre 766 gegründet, rodete zu Füßen der schützenden Bergkette zwischen Vogelsang und Hirschenstein . . . über 1000 Jahre interessante Geschichte, in die wir in halbmonatlich wechselnden Kapiteln eintauchen.

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18 Die Bauern im Mittelalter

Seit 1445 gab es im Herzogtum Bayern eine klare Einteilung der Anwesen in Steuerkategorien. Nach dem "neuen Hoffuß" gab es nunmehr ganze Höfe, halbe Höfe oder Huben, ...

... Viertelhöfe oder Lehen, Achtelhöfe oder Bausölden, einige Generationen später auch Sechzehntelhöfe oder Sölden, auch "schlechte Sölden" genannt, und sogar Zweiunddreißigstelhöfe oder "Häusel" , auch "Leerhäusel" genannt, da keine Gründe mehr dazugehörten, höchstens ein Garten. Nach dieser Besitzeinstufung nannte sich der Inhaber einen Hofer, Höfler, Halbhöfler, Huber, Lehner, Söldner, Häusler, und daraus sind vielfach Familiennamen geworden.

Die Tagwerkszahl allein war kein Richtwert für die Einstufung: im Gäuboden konnten es 60 - 90 Tagwerk sein für einen ganzen Hof, im steinigen und hochgelegenen Bergland vielleicht erst mit 150 - 250 Tagwerk. Man muss dabei die damals weit niedrigeren Erträge bedenken und die über Jahrhunderte gültige Dreifelderwirtschaft mit einem Drittel als Brache.

Für die Besteuerung kommen zwei weitere Umstände dazu: Der Bauer war in den allermeisten Fällen nur ein Lehensbauer, ein Pächter gleichsam, und er stand in einer starken persönlichen Abhängigkeit vom Grundherrn. Somit ergaben sich Steuern, Abgaben und Leistungen in Verbindung mit Grund und Boden, als auch in Bezug auf seine Person, die man lange Zeit als Leibeigenschaft bezeichnen konnte. Das wirkte sich aus in der Erbfolge, in der Wohnsitzverlegung und Abwanderung, in der Heiratserlaubnis, in einer Reihe von persönlichen Dienstleistungen. Auf Grund und Boden bezogen sich: Stift, Gilt, Zehent, Küchendienst; auf die Person bezogen sich Scharwerk, Frondienst, Laudemien, Besthaupt.

Die Stift: Damit zahlte der Bauer die Landvergabe. Anfänglich bekam er das Anwesen auf "Freistift" oder "Herrengunst": Da konnte es ihm zu jeder Zeit aufgekündigt werden; dann auf "Leibstift" oder "Leibrecht": Da dauerte das Pachtverhältnis bis zum Tode.

Die Gilt: Das war eine Abgabe in Naturalien - und zwar jener Anteil, den der Grundherr von jeder Ernte bekam: Getreide, Flachs, Rüben, Kraut, auch Erzeugnisse daraus, wie Bier und Mohnöl, sowie Tiere, wie Schweine und Schafe. Bis zu 7 Meilen Wegs musste der Bauer selber zum Kasten anfahren. Herzogliche Kasten standen in Oberalteich und Bogen. Die Umständlichkeit führte dazu, die Gilt mehr und mehr in eine Geldsteuer umzuwandeln; diese war dann an Michaeli (29. Sept.), auch an Georgi (23. März) fällig.

Der Zehent: Er war ursprünglich für die Kirche bestimmt, wurde aber von Anfang in Dritteln geteilt (für Bischof, Kirche und Grundherrn) und konnte auch verkauft oder verpfändet werden, so dass auch Laien Zehentempfänger werden konnten. Die Mitterfelser Höfe zahlten noch bis ins vorige Jahrhundert ihre Zehentanteile an 5 verschiedene Stellen: 30 an das Stift St. Johann in Regensburg, 21 zur Pfarrkirche Parkstetten, 15 zur Kirche Kreuzkirchen, 3 zur Kirche St. Georg in Mitterfels, 1 zur Kirche Haselbach.

18 Zehent

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Der Kucheldienst oder "Schmalzdienst": Das waren Reichungen an Lebensmitteln, wie Eier, Käse, Hühner, Gänse, die für den Pfleger und die Pflegsbeamten bestimmt waren, solange die Naturentlohnung Vorrang hatte. Auch dieser Schmalzdienst wurde später in Geld umgerechnet.

Scharwerk und Frondienst: Das waren unentgeltliche Dienstleistungen für den Grundherrn. Solche gab es schon seit alters her, damals in erster Linie für alles, was nur in Gemeinschaftsleistungen vollbracht werden konnte: Wegebau, Bau von Landwehren und Schutzwällen, bei Naturkatastrophen, Hochwassern, Abwehr von Wölfen. Dann waren es Dienste für die Herrschaft: Stellung von Wagen und Pferden, Transport von Jagdzeug und Jagdbeute, Holztransporte für das Pflegamt, Erntearbeiten für den Grundherrn, Treiber bei den zahlreichen Jagden, Mithilfe beim Düngeraufschlagen, dann gab es auch Einzelfälle, wie Wasseranfuhr bei Ausfall des Brunnenrads im Schloss, Transport von Weißbier und Mehl, Brückenunterhaltung. Wo derlei Dienstleistungen vom Herzog oder dem Staat gefordert wurden, galten sie als "hohes Scharwerk", das nicht mit Geld abgelöst werden konnte, z. B. Schutz- und Regulierungsarbeiten an der Donau. Solange nicht alles genau festgelegt war, gab es wegen des Scharwerks immer wieder Klagen, und Übergriffe bei Grundherrn und Ämtern gab es auch. Daher mussten auf herzoglichen Befehl die Leistungen schriftlich festgelegt werden, auch die zu reichende Kost wurde festgelegt: Bauern und Knechte bekamen die "Scharwerkslaibln", zu Mittag gelben Gerstenbrei, abends saure Milchsuppe mit eingebrocktem Brot.

18 Scharwerksdienste

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Scharwerksdienste (Archiv AK Heimatgeschichte Mitterfels e. V.)

Die Laudemien: Das waren Zahlungen, die mit dem Besitzwechsel verbunden waren. Starb ein Bauer, so musste der Sohn um die Ausstellung eines neuen Stiftsbriefes anhalten. Das war alles mit hohen Kosten verbunden: 10 % des Hofwerts waren an "Laudemien" zu zahlen für die "Abfahrt" (Tod) des alten Bauern und die "Auffahrt" des neuen, dazu kamen die Schreibgebühren, die Kosten für den "Ankunftsbrief", wenn der junge Bauer um die Heiratserlaubnis ansuchte. (Die Degenberger forderten sogar 20% des Hofwerts an Laudemien.)

Das Besthaupt: Bei den herzoglichen Untertanen, "Urbarleute" genannt, war es bis zum ausgehenden Mittelalter geltend, dass beim Ableben eines Bauern der Sohn das beste Stück Vieh aus seinem Stall abzuliefern hatte (daher auch "Sterbfall" genannt).

Die Umwandlung der Dienstleistungen in eine Geldabgabe machte den Bauern viel zu schaffen. Wahrscheinlich blieben sie in den ersten Jahren die neue Steuer vielfach schuldig. Dies wird ersichtlich aus einem Schriftwechsel des Mitterfelser Pflegers Franz von Closen mit der kurfürstlichen Hofkammer in München. Am 5. Januar 1668 erhielt er vom Kurfürsten Ferdinand Maria eine Mahnung wegen der Scharwerksgelder für 1667: "da du am nechst verstrichenen Termin (Martini) nichts eingesandt, wird dir dein erscheinender Saumfall und Negligenz hiermit alles Ernstes verwiesen." Dem Pfleger wurde exemplarische Strafe angedroht, wenn er nicht sofort die Ausstände einschicke. Außerdem musste Closen das Lauf- und Wartegeld für den Sonderboten aus München aus eigener Tasche bezahlen. Schon am 22. Januar übersandte Closen 1613 Gulden und 3 Kreuzer für das Jahr 1667 und versprach, den Rest in acht Tagen zu senden, soweit die Gelder eingebracht werden können. Er fügte, nach Unterämtern gesondert, ein Versäumnis aller Säumigen bei. Unter den Schuldnern finden wir eine Reihe von Mitterfelser Bauern: den Matthes Kiedorfer von Mieding, den Hans Fränkl von Kolhamb, den Paulus Wirth von Wollersdorf, den Hans Ernst von Krizzenkirchen, den Georg Kärgl von Puchberg, einen Matthes von hartperg und die zwei Mitterfelser Christoph Edtpauer und Hans Reidl. Es handelte sich um 751 Gulden und 8 Kreuzer. Ganz war die Sache noch nicht ausgestanden. In einer Antwort des Kurfürsten wird Closen nochmals getadelt, dass er die schuldigen Beträge so stark anwachsen ließ und sie nicht termingemäß einforderte. Der Kurfürst hofft in seinem Schreiben, dass der Pfleger die "Restanten zur Abrichtung ihrer Schuldigkeit anhalten" wird, "soviel ohne Vonhaustreibung sein kann". Die "Vonhaustreibung" ist dann doch nirgends vermeldet, aber Ausstände hat es weiterhin gegeben: 1715 z. B. hatte das Amt Mitterfels wiederum einen Ausstand von 441 Gulden an Scharwerksgeld. Aus Preisvergleichen lässt sich dessen Höhe einschätzen: 1729 kostete der Scheffel Weizen 13 Gulden, das Scharwerksgeld betrug für den ganzen Hof 6 Gulden, für den halben Hof 3 Gulden, für den Viertelhof und die Bausölde 1 Gulden, 30 Kreuzer, für den Leerhäusler 45 Kreuzer. Einzelbeispiele aus der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg zeigen Streitfälle um das so unbeliebte Scharwerk.

1651 schlug der Straubinger Rentmeister (früher Vitztum) der Hofkammer in München vor, zu den langwierigen Arbeiten an der Donaubschlacht und den Dammbauten auch Mitterfelser Untertanen heranzuziehen, "damit die Mitterfelserischen nicht in eine widrige Gewohnheit kommen und sich einbilden möchten, dass sie gar kein Scharwerk schuldig". Die Hofkammer billigte den Vorschlag, weil solche Arbeiten zum "hohen Scharwerk" gehören, das nicht mit Geld abgelöst werden konnte. 1655 weigerte sich plötzlich Wolf Veith von der Aichmühl, eine "seit unvordenklichen Zeiten" ihm aufgetragene "Mihlfuhr"weiterhin auszuführen, nämlich beim Pflegamt Mitterfels das Getreide abzuholen und das Mehl wieder dorthin zurückzubringen. Die Sache meldete der Pfleger Otto von Seyboltstorff sogar an die Hofkammer nach München. Es gebe zwar keine schriftliche Amtsbestallung in seinen Akten für dieses Scharwerk, aber die Müller hätten es seit jeher und ohne Widerrede geleistet. Die Antwort dauerte zwei Jahre, gerichtet an den inzwischen nach Friedberg versetzten früheren Mitterfelser Landrichter Johann Wilhelm von Feury: Er habe die Akten bei seinem Amtsantritt übernommen und müsse sie daher auch jemanden übergeben haben und er solle berichten, wohin die Akten gekommen seien. Doch Feury wusste von nichts; er konnte sich nur an zwei kleine Verzeichnisse erinnern, in denen die Untertanen aufgeführt waren, die Mühlfuhren zu leisten hatten oder die Wasser zum Schloss zu bringen hätten, wenn der Radbrunnen zerbrochen war; diese Verzeichnisse müssten sich in der Registratur befinden. Sie fanden sich aber nicht. Und so behielt der Aichmüller recht: Im Herbst 1658 wurde er vom neuen Pfleger Christoph Sigersreuter von seinem Mühlscharwerk befreit. 1667 beschwerte sich der Balthasar Hallwax, Wirt auf der Mitterfelser Taferne, dass man seine Taferne als "Sölde" führe und der damit zu Unrecht zu Scharwerk herangezogen werde. Er habe nur einen Hausgarten, aber kein Wiesenland, "kein Bifang, um eine Handvoll Gras abzumähen"

18 Bauern im Mittelalter 2Bauern im Mittelalter: Die Gerste - Cod. Pal. germ. 300 Konrad von Megenberg, Das Buch der Natur Hagenau-Werkstatt Diebold Lauber, um 1442-1448? (Quelle: Universität Heidelberg)

Auch dürfe er sein Vieh nicht auf die Gemeindeweide treiben. Für die Taferne zahle er außerdem eine sehr hohe Gilt von 125 Gulden, die allerdings auf 60 Gulden ermäßigt wurde. Er ersuchte die Hofkammer, dass man ihn wenigstens vom Scharwerk befreie.

Der Pfleger Franz von Closen bestätigte die Tatsachen und fügte hinzu, dass der Wirt ein Scharwerk besonderer Art leiste: er müsse "Malefizpersonen", denen "das Leben abkindt worden" (zum Tode verurteilte Verbrecher) "einlegen", sie durch einen seiner Inleute drei Tage und drei Nächte bewachen, sie drei Tage zu verpflegen und dann zum Gericht geleiten lassen. (Die Fronfeste im Nordwestzwinger stand um diese Zeit noch nicht). Hallwax hatte nur teilweise Erfolg. Am 8. Juni 1669 erhielt er Bescheid, dass seine Taferne steuerlich als "schlechte Sölde" oder "Leerhäusl" angesehen werde und dass er zu Scharwerksgeld verpflichtet sei. 1669 kam der gleiche Wirt Hallwax mit einer neuen Beschwerde. Er beschwerte sich, dass er auf Grund eines "Gerechtigkeitsbriefes" verpflichtet sei, einmal im Jahr Bier, Brot und Lebensmittel zum Pilgramsberger Markt zu fahren. Er mietete dazu den Bauern von Bruckhof. Der holte das Weißbier vom kurfürstlichen Bräuhaus in Gossersdorf und brachte es auf den Pilgramsberg. Zu dieser Reise von weit über 3 Meilen war der Bruckbauer drei Tage auf dem Weg und bekam vom Wirt für diese Zeit Zehrung und Lohn, etwa 8 Gulden. Der Wirt bat die Regierung in Straubing, ihn von diesem Spanndienst zu befreien und dafür lieber Scharwerksgeld zu fordern. Auch in diesem Fall wurde ein genauer Bericht angefordert. Der Pfleger ließ vorerst zwei Zeugen vernehmen, den 73 Jahre alten "gewesenen Gerichtsboten" Matthes Prükl und den 50 Jahre alten ehemaligen Besitzer des Bruckhofes, Hans Prukbauer. Beide bestätigten unter Eid den Tatbestand, Prükl gab an, dass er seit 50 Jahren von diesem Brauch wisse und dass er selbst des Öfteren beim Aufladen geholfen habe. Dasselbe bestätigte Prukbauer von sich und seinem verstorbenen Vater Martin. Er gab zu, dass er Essen und Trinken vom Taferner bekam, Lohn habe er jedoch nicht erhalten. Ein dritter Zeuge, Hans Pruner, der seit 29 Jahren Amtmann in Mitterfels war, sagte, dass die Fuhre seit der Einführung des Scharwerksgeldes keine echte Verpflichtung mehr sei. Also wurde der Wirt von der Fuhre entbunden, musste aber dafür im Jahr 4 Gulden Scharwerksgeld bezahlen.

1671 sollten sich die 16 im Landgericht Mitterfels wohnenden Müller an dem Wiederaufbau der im Krieg zerstörten Brücke bei der Lenachmühle beteiligen.

1672 beklagte sich der Michael Pillreich von Haselbach bei der Regierung in Straubing, dass das ihm aufgetragene Straßenscharwerk bei weitem seine Kräfte und auch seine Schuldigkeit überschreite. Er unterhält im Scharwerk die ersten tausend Schritt der Fernstraße nach Straubing, gemessen vom Wirtshaus Haselbach. Er habe das bisher willig getan, auch wenn das Material teuer sei und wenn es immer etwas zu richten gäbe, da die Straße von den Salzfuhrwerken und den Weißbierfuhren von Gossersdorf sehr stark befahren werde. Zeugen bestätigen ihm, dass er in manchen Jahren bis zu 20 Gulden aufbringen müsse, obwohl er ein Wittiber und ohne Vermögen sei.

Ein Straßenscharwerk hatte auch der Wirt von Waldmenach, Wolf Thanner. Er musste die Fernstraße auf 12.000 Schritt unterhalten, obwohl er selbst keine Grundstücke daran liegen hatte. Auch er klagte über die unzähligen Salz- und Bierfuhren. Er musste die beschädigte Straße häufig mit Steinen füllen und sogar mit Holz "aufprucken". Auch er hatte manchmal Kosten bis zu 25 Gulden im Jahr. Er gab an, dass schon vier Wirte vor ihm verdorben wären, alle wegen des Scharwerks, und er bat, man möge die 6 Gulden streichen, die er trotzdem noch an Geld geben müsse, und das nötige Holz kostenlos liefern. Der Pfleger empfahl in einem Zusatz, dem Wirt das nötige Holz aus den kurfürstlichen Wäldern um Streifenau gratis zu geben und das Scharwerksgeld auf ein Drittel des Betrags zu ermäßigen.

Auch eine uralte Sache wegen eines Amtsübergriffs dürfen wir noch anfügen. 1446 beschwerte sich der Abt Johannes Asperger von Oberalteich, dass die Pfleger von Mitterfels Klosteruntertanen zum Holzfahren aufboten und dies fast schon ein Gewohnheitsrecht geworden sei. Der Pfleger hätte doch selbst genug Pferde und Wägen; und wenn die "Armen Leut" (die Bauern) gelegentlich Holz aufs Schloss fuhren, so sei dies ihr freiwilliger Wille. Der Straubinger Vitztum befragte dann verschiedene Bauern des Amtsbezirks, wie es bisher gewesen sei. Sie alle geben dem Abt recht; darauf wurde dem Mitterfelser Pfleger Henricus und allen seinen Schergen und Amtsleuten verboten, in Zukunft wieder Klosterleute zu diesem Scharwerk aufzubieten.

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