Bauernheirat vor über 200 Jahren

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Der Laubnerhof 1913 (heutiger Hausname „Laumerhof"): Der Stall ist noch gezimmert, der Wohnteil bereits mit selbstgeschlagenen Ziegeln gemauert. - Der Bub vor dem Vater war der vorletzte Bauer auf dem Hof. Sein Sohn und letzte und einzige „Laubner" verunglückte tödlich. - Heute ist Fritz Binder Besitzer des Laumerhofes.

 

... am 19. Juni 1802 in Wullendorf/Falkenstein

In Unterwullendorf unweit Wet­zelsberg, wo Fritz Binder beheimatet ist, wirtschaftet um 1800 der Halb­bauer Michael Laubner. 1802 stirbt un­erwartet seine junge Ehefrau. Der Hof aber braucht eine Bäuerin, und die zwei kleinen Kinder brauchen wie­­der eine Mutter. Michael Laubner findet im etwa eine Gehstunde entfernten Maiszell die passende Frau (vielleicht hat auch, wie damals durch­aus üblich, ein „Heirats­schmu­ser" mitgeholfen). Barbara Sändl heißt die Auser­wählte. Sie stammt aus einem „1/1 ganzen Hof" und kennt die bäuerliche Arbeit von klein­auf. Nun aber, da ihre Eltern weg­gestorben sind, und der ältere Bru­der übernommen und geheiratet hat, fällt ihr Weggehen in die richtige Zeit.

Auf dem Wullendorfer Hof läßt das Trauerjahr keine laute Hochzeit zu. Drum gilt auch unser Bericht dem „Weltlichen" und „Amtlichen", und dies gleicht durchaus dem späteren „Notariellen" (1862) und „Standes­amtlichen". Damals aber machen es die Umstände ungleich schwieriger. Behörden und Herrschaften liegen weitab und die Wege sind nicht die besten.

Wullendorf liegt nahe der nördlichen Grenze des Churfürstlichen Land­gerichts Mitterfels. Doch 2/5 der gut 6000 „Unterthanen" haben über sich einen adeligen Herrn, dem auch die „niedere Gerichtsbarkeit'" zugesprochen ist. Für den Laubner-Hof in Wullendorf ist es der „Graf und Herr von Gronsfeld, Graf von Törring.... Herr der Herrschaft Fal­ken­stein...." (die sämtlichen Titel bringen wir zum Schluss), dem allein im Gericht Mitterfels 717 Höfe zugehören. Der Sändl-Hof in Mais­zell gehört zur Poißl'schen Hofmark in Haunkenzell; der sind innerhalb des Landgerichts Mitterfels 148 Höfe untertan.

Zum festgelegten Termin, am 19. Ju­ni 1802, haben sich der Wullen­dorfer Halbbauer Michael Laub­ner und seine Braut Barbara Sändl in Falkenstein einzufinden. Das wird ein langer Tag. Allein für den Weg hin und zurück muss man mit 4 bis 5 Stunden rechnen. Da wird man wohl das Rosswagl einspannen lassen, zumal jedes auch einen Trauzeugen mitbringt: die Braut ihren Bruder vom elterlichen Hof, der Bräutigam einen benachbarten Bauern. Als weitere Siegelzeugen gelten dann auch die herrschaftlichen Amtspersonen: der Oberschreiber Georg Winklmayr und der Mitterschreiber Baptist Hetznecker.

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Der "Heiratskontrakt

Der „Heiratskontrakt'' beeinhaltet im Wesentlichen Folgendes: Der Bräutigam bringt - als gemeinsamen Besitz - seinen Hof ein. Die Braut lässt folgendes Heiratsgut beurkunden: 1 Ober- und Unterbett, 3 Kopfkissen mit Überzug, 3 flachsene und 3 leinwerchene Leylach (Lein­tü­cher), 6 Tischtücher, 4 Handtücher, 15 fl (Gul­den) für Sonstiges und 1 Kuh aus dem heimatlichen Stall. Des weiteren verfügt sie über 50 Gulden Selbst­erspartes und hat ein Anrecht auf 550 Gulden Heiratsgut von ihrem Bruder, jetzt Bauer in Maiszell.

Im Kontrakt ist aber auch an spätere Zeiten gedacht: Wie es sein wird im Falle des Ablebens eines der Ehe­gatten: Wie dann der Hof dem Überlebenden alleine zusteht, wie aber auch den Kindern aus erster und zwei­ter Ehe ein bestimmtes „Vater­gut'' oder „Muttergut" zusteht.

Und nun folgt, zu Protokoll gegeben, dass die beiden Ehepartner das „obrigkeitliche Handgelübd erstattet" haben. Und so wird ihnen auf Grund ihres „unterthänig gehorsamen Bit­tens gegenwärtiger Heurathsbrief dop­pelt errichtet".

Zum Schluss des dreiseitigen Akts steht an Stelle einer gräflichen Unter­schrift die Aufzählung aller seiner Titel, Ämter und Würden. Da muss sich einer erst finden, der es ihm gleichtut. Da wird selbst der hohe Chur­fürstliche Landrichter von Mit­terfels zum kleinen Mann:

„Hochwohlgeborener Herr August, des Heil. Römischen Reiches re­gie­ren­der Graf und Herr von Gronsfeld, Graf von Törring, Tengling zu Jetten­bach, Aschau, Mödling und Neubau, Herr der Herrschaft Falkenstein, Neuhaus, Zehl, Windhörring, Ar­berg, Waldberg und Burg Pertenstein, Son­dermoning, Märwang, Eyern, Förn, Tögern, Gabl, Eschl und Pörnbach, zu Puch, Lindach, Pebenhausen, Rit­terswörth, Neuenburgstall, Baiern und Schrayhofen, Stallwang, Sim­bach und Pernshain, dann Meng­ko­fen, Puchhausen, Leiblfing, Hofdorf, Forst, Rosbach, Erb, Mämling, Reckers und Ascham. - Seiner Gnä­di­gen Durchlaucht zu Pfalzbaiern Kämmerer, wirklicher geheimer Rath, Erbpfleger und Kastner zu Trost­berg , gemeiner hochlöblicher Landschaft in Baiern Unterlandes Mitverordneter Rentamts Landshut, Erblandjägermeister in Baiern, des Erz­stifts Salzburg Erzkämmerer, und des Hochstifts Regensburg Erbmar­schall, dann des hohen Huberti und Ritterordens St. Georgen Großkom­menthure".

Dies alles steht auf dem Heirats­kontrakt der einfachen Wullendorfer Halbbauers-Eheleute Michael und Barbara Laubner - „zum ewigen Gedenken".

 

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Hochzeit um 1915: Die Braut trug damals Schwarz und den weißen, jungfräulichen Schleier.


 

Quelle: Nachgeforscht von Fritz Binder - nacherzählt von Franz Wartner, in: Mitterfelser Magazin 7/2001, Seite 124 f

 

 

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