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PETER BAUMGARTNER: BESCHREIBUNG DER MITTERFELSER WASSERVERSORGUNGSANLAGE
Die Wasserversorgungsanlage Mitterfels ist eine Hochdruckanlage mit natürlichem Gefälle. In Buchet, Gemeinde Landasberg (heute Haibach!), befinden sich 6 Quellen, welche als sogenannte Kästchenfassungen ausgebaut sind. Fünf dieser Quellen werden in 80 mm lichtweiten Gussrohren einem Sammelschacht zugeleitet. Vom Sammler fließt das Wasser in eine Entsäuerungsanlage, die sechste Quelle fließt der Entsäuerung unmittelbar zu. Durch entsprechend angeordnete Absperrschieber kann jede der sechs Quellen einzeln beobachtet und gemessen werden.
In der Entsäuerungsanlage wird das überschüssige freie Kohlensäure enthaltende, die Baustoffe wie Beton und Eisen angreifende Wasser durch ein Kalkfilter (Marmor) geleitet. Hierbei wird diese Kohlensäure mit dem Kalk chemisch gebunden, und das Wasser verliert dadurch seine angreifende Eigenschaft. Von der Entsäuerung aus wird nun das Wasser auf dem Wege über Bonholz, Wiesing, Haselbach, Felling, Roggendorf (heute Rogendorf), Mitterfels und Hinterbuchberg zum Hochbehälter auf den Buchberg geleitet.
Wasserleitungsbau 1949 vom Hochbehälter Hinterbuchberg über die Talmühle nach Mitterfels (Foto: Franz Stolz)
Im Zuge des Hauptbaues 1949 wurden mit Wasser versorgt: Gesamtortschaft Mitterfels, Scheibelsgrub, Hinterbuchberg und die Wohnsiedlung Waldeck. Von der Nachbargemeinde Haselbach der Ort Haselbach und die Ortschaften Felling, Roggendorf, Wiesing, Kapfelhof. Aus der (früheren!) Gemeinde Landasberg wurde Großbonholz und der (früheren!) Gemeinde Gaishausen der Weiler Kögl an die Wasserleitung angeschlossen.
Der Erweiterungsbauabschnitt im Jahre 1950 umfasste den Anschluss der folgenden Ortschaften: Weingarten, Vorderbuchberg, Hartberg, Eisenhart, Wollersdorf, Unterholzen, Spornhüttling, Miething, Kreuzkirchen und den zweiten Teil der Siedlung Waldeck.
Es sind 80, 100 und 125 mm lichtweite Rohre verlegt und zwar teils als gusseiserne „Union-Schraubmuffenrohre” (Verbrauchsnetz), teils als Stahlmuffenrohre mit Sigurmuffe (Zuleitungen). Zu verbrauchsarmer Zeit (nachts) fließt das unterwegs nicht verbrauchte Wasser in den Hochbehälter und steht dann, wenn die Quellschüttung von Buchet her nicht mehr ausreicht, zusätzlich zur Verfügung.
Der Hochbehälter ist ein Stahlbeton-Rundbehälter mit zwei Kammern in Brillenform von zusammen 200 cbm Inhalt. Der Behälter läuft über, wenn er voll und der Wasserverbrauch geringer ist, als die gleichzeitige Quellschüttung. In der durchgehenden Strecke von den Quellen bis zum Hochbehälter fließt das Wasser ständig in den Rohren; da hierbei keine Frostgefahr besteht, sind die Rohre auf dieser Strecke nur mit 1,10 mtr. Überdeckung verlegt. Alle Abzweigstrecken, in welchen das Wasser zeitweise steht, sind mit 1,50 mtr. Überdeckung verlegt. Insgesamt sind 67 Unterflurhydranten und 2 Überflurhydranten eingebaut, die alle (ausgenommen die 2 in Buchet gelegenen) direkt zum Feuerlöschen verwendbar sind.

Zum Schutze der Gußrohre vor zu hohem Druck ist in der Nähe des Abzweiges zum Bahnhof Mitterfels in die Leitung ein Sicherheitsventil eingebaut. Dieses Ventil öffnet sich, sobald der Druck in der Leitung beim Ventil 6,5 atü und somit in der tiefst gelegenen Gussrohrleitung 10 atü (Höchstbetriebsdruck für die hier verwendeten Gußrohre) überschreitet. Ein derartiger Druckanstieg erfolgt, sobald die Zulaufleitungen im Hochbehälter, oder der Schieber am 125 mm Stahlrohrabzweig bei der Kirche Mitterfels geschlossen werden und nicht in der Strecke vorher ein entsprechender Verbrauch stattfindet.
Aus „Die Mitterfelser Wasserversorgung”
(Peter Baumgartner war als Reg.-Bauinspektor im Bayer. Landesamt für Wasserversorgung mit dem Bau der Wasserleitung betraut.)
Für die Benützung der Wasserleitung wird eine monatliche Grundgebühr erhoben. Sie beträgt:
bei Haushaltungen mit 1 Person . . . 0,60 DM
bei Haushaltungen mit 2 Personen . 1,00 DM.
Für Haushaltungen ab 3 Personen ist pro Person eine Gebühr von 0,40 DM, für die im Haushalt lebenden Kinder bis zu 16 Jahren 0,20 DM zu entrichten. Die Höchstgrundgebühr beträgt 2 DM.
Der Preis für 1 Kubikmeter Wasser (= 1000 Liter) beträgt 0,20 DM.
(Aus der im Juni 1950 beschlossenen Satzung)