Die Burganlage Mitterfels (Teil 1) - Mitterfels geht an die Wittelsbacher

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Mitterfels geht an die Wittelsbacher

Nach dem Tode Albert IV., des letzten Grafen von Bogen, 1242, geht der gesamte Besitz der Grafschaft Bogen an die Wittelsbacher. Auf dem Bild in der St. Afra-Kapelle im Kloster Seligenthal in Landshut sieht man Herzog Ludwig I. bereits mit den Bogener Rauten auf dem Schild. Auf die Hochzeit Ludmillas, der vormaligen Gattin des Bogener Grafen Albrecht VI., braucht hier nicht eingegangen werden, die ist durch das Jubiläumsjahr hinreichend bekannt.

 

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St. Afra-Kapelle im Kloster Seligenthal, Landshut: Herzog Ludwig I., bereits mit den Bogener Rauten auf dem Schild, und Ludmilla, vormalige Gattin des Bogener Grafen Albrecht IV. (aus: Neueder, Hans: “Bogen: Grafschaft, Stadt an der Donau”, Dt. Sparkassen-Verlag, Stuttgart 1999)

Der Sohn von Ludmilla und Ludwig I., Otto II., der „Erlauchte”, wurde Erbe des Herzogtums. Nach seinem Tode 1253 regierten seine Söhne, Ludwig der Strenge und Heinrich der Ältere nur zwei Jahre gemeinsam. 1255 kam es zur ersten Teilung Bayerns. Ludwig erhielt Oberbayern mit der Pfalz, Heinrich Niederbayern, zu dem damals auch der östliche Teil Oberbayerns und das Innviertel gehörten.

Nun wurde auch eine Neueinteilung der Verwaltung nötig. Es wurden vier Viztumsämter gebildet (vice dominus = Herzogsstellvertreter). Straubing wurde Sitz eines der Viztumsämter und Mitterfels wurde Sitz eines der 16 Gerichte im Viztum Straubing. Das dürfte neben der zentralen Lage im Gerichtsbezirk auch in der Stärke der Festung begründet sein. (MM 9/2003, S. 28)

 

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Gericht Mitterfels im Viztum Straubing

Holzfurtner begründet dies auch damit, dass sich in Mitterfels bereits eine Schranne (Sammelstelle der Getreideabgaben) für die Eigengerichtsbarkeit der Grafen von Bogen befand, neben je einer für die Untertanen des Klosters Oberalteich und Windberg.

Dass im Süden des Gerichts Mitterfels nicht die Donaulinie eingehalten wurde, ist damit begründet, dass das Gebiet um das ehemalige Kloster Pfaffmünster zum Grundbesitz des Augsburger Domkapitels gehörte und von Straubing aus verwaltet wurde. Wie lange solche Verwaltungsgrenzen Bestand haben können, sieht man daran, dass das Gebiet um Steinach bis zur Landkreisreform 1972 zum Landkreis Straubing gehörte.

Im 2. Herzogsurbar (Besitzverzeichnis) von 1280 ist das Gericht Mitterfels in sechs Schergenämter eingeteilt: das Amt „Thurn” (zum "Turm” = Burg gehörig), zu dem auch der Ort Mitterfels selbst gehörte, Landasberg, Kriseszell, Weibing bei Bernried, das „Schwenchenamt” zu Weißach auf dem Bühel bei Schwarzach, Fahrndorf bei Mariaposching; später kamen hinzu das Amt Kößnach, das „Waldprobstamt” um Kasparzell aus dem Besitz des Klosters Windberg und das Amt Rattenberg. Zum Gericht Mitterfels gehörten 53 Hofmarken, Edelsitze und Klöster.

Vom Pfleggericht zum Landgericht und Amtsgericht

Anfangs gab es in jedem Gerichtsbezirk nur einen Träger der Amtsgewalt, den „Landrichter”. Bald kam eine zweite Person dazu, der „Pfleger”. Dieser war zunächst nur Burgwart (Burghauptmann). Er bot polizeilichen und militärischen Schutz und war später auch für die Verwaltungsaufgaben zuständig. Das hob natürlich seine Bedeutung, so dass sich allmählich die Bezeichnung „Pfleggericht” durchsetzte. Diese Bezeichnung blieb bis 1799, ab da gab es wieder „Landgerichte”.

Während der Richter (Judex), seit das gedruckte „Landrecht” galt, ein Jurist sein musste, war der Pfleger ein Adeliger mit meist erheblichem Landbesitz. Zeitweise wohnten die Pfleger gar nicht in Mitterfels, dann setzten sie Pflegverwalter ein. Das war von 1522 bis 1646 ständig der Fall. Die „Pflege” konnte nach dem Ableben des Pflegers auch auf dessen Witwe übergehen: also eine gute Einnahmequelle und Pfründe. Nach dem Dreißigjährigen Krieg mussten die „Pflegskommissäre”, wie die Pflegverwalter nun genannt wurden, allerdings Volljuristen sein.

Der wichtigste Mann in der Praxis des Gerichts war allerdings der „Gerichtsschreiber”. Er musste ein „Archigrammaticus”, ein „Erzsprachkünstler” sein, um die Urteile sprachlich richtig zu fassen. Dieses Amt wird in Mitterfels von 1523 bis 1784 benannt. Dass man vom Gerichtsschreiber sogar bis zum Landrichter aufsteigen konnte, zeigt Karl Anton Märkl. Er war von 1784 bis 1803 Gerichtsschreiber und von 1803 bis 1818 Landrichter.

Von Mitterfels aus machte auch der Hilfsschreiber Johann Kaspar Thürriegl aus Gossersdorf Karriere. Nach seiner Tätigkeit in Mitterfels wurde er während des Österreichischen Erbfolgekriegs (1741 - 1745) zunächst Offizier im Heer des bayerischen Kurfürsten, trat später in französische und preußische Dienste und warb für den spanischen König als Oberst 6.000 deutsche Siedler für die Kolonisierung der Sierra Morena in Spanien. (MM 7/2001, S. 10 ff)

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Abb. links: Der einstige Mitterfelser Gerichtsschreiber Johann Kaspar Thürriegl machte Karriere. - 

Foto rechts: Amtsgericht Mitterfels - letztes Gruppenbild vor der Auflösung: Von links: Günther Herrmann, Josef Pschorn, Gerhard Hacker, Friedl Schkölziger, Walter Bauer, Franz Lohbauer, Isolde Spanfeldner, Josef Rieger, Heinz Woelki, Hans Neidl, Ernst Hafner

Ab 1879 wurde aus dem Landrichter ein „Oberamtsrichter”. Die letzten drei werden den älteren Mitterfelsern noch bekannt sein: Dr. Gustav Kelber (1930 - 1949), Günter Herrmann (1949 bis 1.2.1973), Josef Pschorn (1.2.1973 bis 1.7.1973): Am 1.7.1973 wurde das Amtsgericht Mitterfels aufgelöst.

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