Die Burganlage Mitterfels (Teil 1) - Blutgericht, Hexenprozesse, Prügelbank und Galgen
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Blutgericht, Hexenprozess, Galgen und Prügelbank
Das Wappen von Mitterfels weist auf die historischen Verhältnisse hin. Die Rauten sind die Farben der Grafen von Bogen; das silberne Schwert im roten Schildhaupt ist das Symbol der Hochgerichtsbarkeit: Blutgericht für „Malefizverbrechen”; die Tanne auf dem Hügel veranschaulicht die Lage auf einem Höhenrücken des Bayerischen Waldes.
Während die niedere Gerichtsbarkeit bei 43 Hofmarken im Gerichtsbezirk lag, war für „Malefizverbrechen” das hohe Gericht in Mitterfels zuständig. Da sich - ohne den Gerichtssitz - Mitterfels nicht von den übrigen Orten der Umgebung unterscheiden würde, ist es angebracht, sich mit dem Thema „Gericht” eingehender zu beschäftigen.
Die Gerichtsurteile waren nicht nur im Mittelalter, sondern zum Teil bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts sehr streng, um nicht zu sagen grausam. Seit 1751 gab es im Kurfürstentum Bayern ein einheitliches Strafgesetzbuch: den „Codex Maximilianeus Bavaricus Criminalis”. Kurfürst Max III. Josef hatte Wiguläus Aloysius Xaverius Freiherrn von Kreittmayr damit beauftragt. Damit war die Rechtsprechung im gesamten Kurfürstentum einheitlich geregelt und der Willkür der Richter Einhalt geboten. Freilich beruhte das von Kreittmayr entworfene Strafgesetzbuch noch überwiegend auf dem Prinzip der Abschreckung.
Das Mitterfelser Gericht mit dem Gefängnisturm (Postkarten-Sammlung: Elisabeth Aumer)
In der „Chronik Markt Mitterfels” (S. 51 ff) sind viele Urteile und Hinrichtungen am Gericht Mitterfels aufgeführt. Hier einige Beispiele:
• 1746 wird der „fahrende Büttel” Ägidius Breithaeuser, 48 Jahre alt, mit dem Schwert hingerichtet, weil er trotz Ausweisung in das „Vaterland” (d.h. in den Heimatort) zurückgekehrt ist. Am gleichen Tag wird ein Wolfgang Pruner wegen Diebstahl gehängt.
• 1750 wird der Holzarbeiter Johann Hergang wegen Bestialität mit dem Schwert getötet.
• Am 28 September 1750 wird ein Stefan Rauscher mit dem Schwert hingerichtet, weil er dreimal versucht hat sich das Leben zu nehmen: durch Aufhängen, Aufschneiden der Adern und Verschlucken von Spinnen.
• 1758 wird ein Josef Haimerl wegen Diebstahls gehängt.
• l759 wird die ledige Magdalena Kreindlein geköpft. (Delikt unbekannt!)
• 1772 wird der 42-jährige verwitwete Arbeiter Johann Sagstetter aus Pfelling wegen Diebstahls gehängt und sogleich neben dem Galgen verscharrt. Vorher war er 23 Wochen in der Fronfeste Mitterfels in Ketten an die Wand geschlossen. Er starb jedoch gut vorbereitet und von zwei Geistlichen zur Richtstätte geleitet.
• Tragisch erscheint der Fall der Anna Osterkorn aus Elisabethszell. Sie gebar ein lediges Kind, das sofort nach der Geburt starb. Sie begrub es nachts im Friedhof, wurde ertappt und des Mordes angezeigt, in Mitterfels verhört und wegen Leugnens auf dem Folterstock gepeinigt und schließlich zum Tod durch das Schwert verurteilt.
Für nicht weniger als 33 Verbrechen gab es die Todesstrafe, vollstreckt durch das Schwert oder den Galgen. Für die Urteilsfindung war auch noch die peinliche Befragung, d.h. die Folter, möglich. Ein humaneres Strafgesetz gab es erst seit 1813, unter König Max I., verfasst von dem Juristen Anselm von Feuerbach. Seit dieser Zeit wurde die Todesstrafe in der Regel nur bei Raub, Mord und Vergewaltigung ausgesprochen.
Galgen und Hinrichtungsstätte in Mitterfels
Dass die Hinrichtungsstelle öfter gewechselt wurde, geht daraus hervor, dass sich auf dem Liquidationsplan von 1838 zwischen der Aschaer und der Haselbacher Straße die Flurbezeichnungen „Galgenholz” und „Galgenacker” finden und westlich der Bayerwaldstraße die Bezeichnung „Auf der Köpfstatt”. Die letzten Hinrichtungen fanden auf der Wiese zwischen der Gaststätte Moosmüller und Höfling statt. Der „Blutstuhl” (auf dem der Verurteilte festgeschnallt war) wurde auf dem Hof in Höfling gelagert. Von dort kam er ins Kreismuseum Bogen. Seit 1945 ist er nicht mehr auffindbar.
Foto links: Die Original-Prügelbank im Burgmuseum - Abb. rechts: So könnten die Galgen des Landgerichts ausgesehen haben. (Aus: Chronik Markt Mitterfels, S. 93)
Die Original-Prügelbank für leichtere Vergehen befindet sich im Heimatmuseum Mitterfels. Es hält sich die Anekdote über einen Haselbacher Bauern, der wegen eines Deliktes zu 25 Stockschlägen verurteilt worden war. Die beiden Schergen legten ihn rücklings entblöst auf die Prügelbank und fixierten Arme und Beine mit Hilfe von eisernen Schellen. Nun begann der Strafvollzug. Nach dem 20. Hieb meinte einer von den beiden: „Die letzten fünf schenk ma eam!” Entrüstet rief der Delinquent: „Von eich noudige Mitterfelser loß i mir nix schenga. Dats weida!”)
Hexenprozesse in Mitterfels
Natürlich gab es in Mitterfels auch Hexenprozesse. Nach den Forschungen von Dr. Gerhard Schwertl vom Staatsarchiv Landshut sind im Pfleggericht Mitterfels zwischen 1584 und 1738 48 Hexenprozesse nachgewiesen, wobei es viele Lücken gibt. Es ging dabei um die Delikte Hexerei, Teufelspakt und Teufelsbuhlschaft, sowie um Schatzgräberei und Teufelsbeschwörung. Dabei gab es 16 Todesurteile, 15 Hinrichtungen und nur eine Begnadigung.
Nach 1600 gab es keine Hinrichtungen mehr durch Verbrennung bei lebendigem Leib, sondern - wie in der Malefizprozessordnung von 1616 empfohlen (!) - Strangulierung an einer hölzernen Säule mit anschließender Verbrennung der Leiche.
Eine Ausnahme war die Hinrichtung der Kindsmörderin Margaretha Würthin von Bumhofen (Pumphofen) bei Haselbach am 15. Dezember 1724. Sie wurde mit dem Schwert hingerichtet und anschließend zu Asche verbrannt (Abb. MM 1/1995, S. 23). Das 1995 zur 800-Jahrfeier vorgesehene Theaterstück um diesen Hexenprozess hat damals in der Gemeinde und in der Presse viel Staub aufgewirbelt und wurde nicht verwirklicht.
Deckblatt zum Prozessakt der Margaretha Würthin von 1724 (StA Landshut, Pfleggericht Mitterfels, A163)
Die letzte öffentliche Hinrichtung in Mitterfels
Die letzte öffentliche Hinrichtung in Bayern fand 1865 statt. In Straubing wurde letztmals 1851 ein Raubmörder öffentlich hingerichtet. In Mitterfels war die letzte öffentliche Hinrichtung durch Enthauptung am 13. August 1847. Hingerichtet wurde der Schullehrer Dominikus Hahn aus Konzell. Er ließ durch den Knecht Egid seine Frau ermorden, weil er der verführerischen Magd, seiner Kusine Magdalena, in Leidenschaft verfallen war. Die beiden wurden durch König Ludwig I. zu lebenslanger Zuchthausstrafe begnadigt, Dominikus Hahn mit dem Schwert hingerichtet. Der Landrichter Ludwig Wieser verfasste darüber einen Prozessbericht, der gedruckt vorliegt.
Titelblatt der Predigt (links) und des Berichts des Königl. Landrichters Wieser bei der Hinrichtung des Dominikus Hahn 1847. Auf dem Titel von Carl Oskar Renners Roman über diese Hinrichtung ist die Mitterfelser Burg in Anlehnung an Donauers Wandgemälde abgebildet.
Die Hinrichtungsstätte befand sich westlich der heutigen Gastwirtschaft Moosmüller an der Straße nach Straubing. Die Hinrichtungsbühne ragte etwa drei Meter auf, damit alle Zuschauer den Vorgang gut sehen konnten. Man wird an heutiges Reality-TV erinnert: Tausende von Neugierigen waren gekommen, manche bis von Passau her. Man sah viele Geistliche unter der Menge. Manche Frauen trugen ganz kleine Kinder auf ihren Armen. Es war ein Freitag, dieser 13. August, obwohl nach altem Aberglauben Hinrichtungen nur an Montagen und Samstagen stattfinden sollten.
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