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Mühlen an der Menach (20) - Die wechselvolle Geschichte der Wenamühl
Wenamühl (Foto:Privatbesitz W. Bergbauer) - Vergrößern durch Klick ins Bild!
Die Wenamühle als Getreide- und Sägemühle, als E-Werk und Wohnsitz
Die Arbeit in einer Mühle wurde im Mitterfelser Magazin 4/1998 am Beispiel der Frommrieder Mühle ausführlich dargestellt. Bei der Wenamühle wird der Schwerpunkt auf die geschichtliche Seite und die Nutzungsänderung in unserem Jahrhundert gelegt.
Es werden Urkunden und Aufzeichnungen aus den früheren Jahrhunderten zwanglos dargeboten. Die sprachlichen Formulierungen sind für uns heute nicht immer verständlich. Der interessierte Leser kann sich aber in die Texte einlesen und sie gedanklich umsetzen.
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Auszug aus der Topogr. Karte “Naturpark Bayer. Wald” (M 1:50.000) des Bayer. Vermessungsamtes; Wiedergabe mit Genehmigung Nr. 1154/99
Die Wenamühle als Getreidemühle
Ein Felsblock markiert heute den Zugang zur ehemaligen Getreidemühle. Die Jahreszahl 1464 nennt nicht die erste urkundliche Erwähnung oder gar die Errichtung, sondern bezieht sich auf die zweite Urkunde aus der Frühzeit der Mühle. Die erste urkundliche Nennung erscheint bereits 1438 und ist also 26 Jahre älter.
Der erste schriftliche Hinweis auf die Existenz der Mühle - der Name bedeutet „kleine Mühle” - erfolgt in der nachfolgenden Urkunde (Salbuch; KL Oberalteich 15 fol. 13r) aus dem Jahre 1438. Solche Urkunden mit einer Mischung aus Latein und Deutsch, versehen mit vielen Abkürzungen, sind nur von Fachleuten zu entziffern.
Steuern und Abgaben oder Besitzerwechsel sind die hauptsächlichen Inhalte alter Urkunden. Die erste urkundliche Erwähnung besagt nicht automatisch, dass der Ort - hier die Mühle - zu diesem Zeitpunkt errichtet wurde. Sie kann schon lange vorher bestanden haben. Wäre der hier genannte Pächter der erste Inhaber, so wäre das in der Urkunde sicherlich irgendwie angedeutet.
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Übertragung des Textes in die heutige Schrift:
Wenigmül
Ibidem Michel tenet XI denarios, est locatus, debet totum. Idem hat verkauft sein kymer Hansel dem zymerman von Schaeubingrub umb XII s. d., den haben wir weschift in der weschayden umb gwonleychen zins, und wen er dy zymer verkauft, daz sol geschehen mit unserm willen, und sol auch drittal und dez guz richtigung ligen lassen und gibt uns zu anlayt XXX d. debet totum.
Ibidem Pauls von Wisaeren debet XXX d. dominica Iudica amptman attulit.
Übersetzung in heutiges Deutsch:
Wenamühl
Dort hält Michel 11 Pfennige, ist angesiedelt, muss vollständig (Abgaben zahlen). Derselbe hat sein Bauholz Hansel dem Zimmermann von Scheibelsgrub verkauft um 12 Schilling Pfennige, den haben wir in die Stift genommen (als Grundholden, Pächter angenommen), und zwar in gewöhnliche Abgabenleistung, und er soll auch das Brachfeld (das in der Dreifelderwirtschaft jeweils unbebaute Feld) und die Ausstattung des Gutes so belassen, und er gibt uns zu Anlait (Aufzug des Grundholden auf dem Gut) 30 Pfennige, muss vollständig (Abgaben zahlen).
Dort hat Pauls von Wiesing am Sonntag Judica dem Amtmann Fridel 30 Pfennige zu zahlen.
Anmerkung: 1 Schilling = 30 Pfennige
Urkunde von 1464 über die Wenamühl
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Reproduktionserlaubnis: BayHStA, Az 1998/000 162/Ga
So lautet die Urkunde von 1464:
Ich, Peter Wiesinger von der Wenigmühle, und Margaretha, seine Hausfrau, bekennen für uns und alle unsere Erben, Freunde und Nachkommen öffentlich mit dem Brief (Urkunde), dass wir wohlbedacht mit Gunst und Wissen unseres gnädigen Herrn Abts Benediktn zu Oberalteich als Vogt und Lehensherrn und mit Willen des Geistlichen Herrn Kunrad Kaltschmid, Pfarrers zu Haselbach, und der Zechleute daselbst recht und redlich verkauft und zu kaufen geben haben, als solches Kaufrecht ist, unser Erbrecht, das wir von den lieben Heiligen zu Haselbach gehabt haben, auf der oben genannten Wenigmühle mit all ihrer Zugehörung, Stein und Eisn wie wir dieselbe innegehabt haben, nichts ausgenommen noch hintangesetzt, Andre dem Aumüller seiner Hausfrau, ihren beiden Erben und Nachkommen um eine solche Summe Geld, die uns wohl genügt, die wir auch gar und ganz von ihnen entricht (empfangen haben) sind zur rechten Zeit ohne allen Schaden mit dem Bescheid, dass sie die oben genannte Mühle innehaben, nutzen und genießen sollen, sie auch wesentlich und baulich erhalten, zu Feld und zu Dorf und an allen Enden nach ihrer Notdurft, ohne alle Irrung und Hindernis von unserer Seite her und wir verlassen die oben genannte Mühle ganz und gar in Kraft dieses Briefs, also dass weder wir, unsere Erben, Freund oder Nachkommen auf die benannte Mühle Anspruch haben, weder mit geistlichen noch weltlichen Rechten noch ohne Recht mit Taidung oder Tagn, wie man das erdenken oder erfinden mag, treulich ohne Gefahr. Wir sollen und wollen ihnen auch den Kauf vertreten und versprechen mit den Rechten, so oft und gegen wen ihnen das notwendig wäre, so wie das Recht der Herrschaft des Landes und Gerichts ist, in dem dieselbe Mühle liegt. Täten wir das nicht, und wenn sie Schaden nehmen, kleinen oder großen, sind wir verpflichtet, ihnen den Schaden zu bezahlen ohne Widerrede. Auch sollen wir ihnen alle Briefe übergeben, die von der oben genannten Mühle handeln. Andere Briefe (Urkunden) sollen bedeutungslos und ungültig sein. Und sie sollen alle Jahr dem Pfarrer zu Haselbach in die Stift kommen, nach den Stiftrechten mit einer Henne und sollen alle Jahr jährlich zur rechten Stiftzeit ohne allen Abgang unserem gnädigen Herrn, dem Abt zu Oberalteich, 30 Pfennig Regensburger Landswährung geben und den lieben Heiligen zu Haselbach 60 Pfennig Regensburger und dem Pfarrer darselbst 10 Regensburger Pfennig und unserem gnädigen Herrn, dem Landesfürsten, die Landessteuer. Wenn sie aber die Gült und die Steuer nicht zur rechten Zeit bezahlen, so mag sie jeder Teil um seine Gült wohl pfänden ohne jedermanns Widerspruch. Wollen sie aber ihre Erbrecht wiederum verkaufen, verkümmern oder versetzen, sollen sie die einem Pfarrer zu Haselbach, der jetzt ist oder fürbas sein wird, und den Zechleuten vorerst anbieten und zu kaufen geben. Wollen diese nicht kaufen, so mögen sie ihr Erbrecht wohl einem anderen verkaufen mit ihrem Willen und Wissen der den Heiligen und der Kirche, auch der Mühle, nützlich und füglich ist. Des Kaufs sind Taidinger gewesen: Georg Schopuchler und Jakob Meistermair und andere frumme Leute genug. Des zur wahren Urkund geben wir ihnen den Brief versiegelt mit des hochwürdigen, unseres gnädigen Herrn Abten Benediktn zu Oberalteich, anhangenden Dekret, das er durch unsere fleißige Bitte willen daran gehangen hat, ihm seinem Gottshaus und Konvent ohne allen Schaden. Zeugen der Pet um das Siegel ist Thoman Hofmeister zu Oberalteich, Friedl von Wiesären, darunter wir uns mit unserer Treue verbunden stät zu halten. Inhalt des Briefs, der gegeben ist nach unseres Herrn Geburt 1400 und danach in dem 64. Jahr am Erchtag in den Osterfeiertagen.
Anmerkungen: Erchtag = Irda, Dienstag; Pet = Bitte; fürbas = später; Taidinger = Beisitzer bei Gericht, Beurkundungen; Zechleute = Kassenverwalter; Wiesären = Wiesing.
Die Urkunde berichtet vom Verkauf der Mühle. Wir erfahren daraus nicht nur den Verkäufer und den Käufer, sondern auch den damaligen Abt von Oberalteich und den Pfarrer von Haselbach.
Interessant sind auch die Abgaben, die zur damaligen Zeit an die verschiedenen Stellen zu leisten waren. Die Zahlungen belegen, dass die Mühle zu Recht ihren Namen hatte. Der jeweilige Grundholde (Pächter) hatte sicher Mühe, die vorgeschriebenen Abgaben zu erwirtschaften. Auffällig ist auch die Schreibweise Oberhalltach für Oberalteich. Wichtig ist auch der Hinweis, dass bei einem erneuten Verkauf dem Pfarrer von Haselbach und den Zechleuten ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden soll.
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Die vorliegenden Urkundenausschnitte sind Einträge aus den Salbüchern (Abgabenverzeichnisse) der Jahre 1521 und 1544. Der kleine Geldbetrag und keine Abgaben in Naturalien besagen, dass der Müller auf der Mühle wenig Einnahmen hatte und die landwirtschaftlichen Einnahmen nur den notwendigen Eigenbedarf der Familie deckten. Vergleicht man damit die Abgaben der Stegmühle, die das 12-fache zu zahlen hatte, so sieht man, dass die Wenigmühl dem Kloster wirklich wenig einbrachte, da der Einzugsbereich für diese Mühle klein war. Andere Mühlen mit größerer landwirtschaftlicher Nutzfläche hatten auch Naturalien zu entrichten. Die Abgaben von 1544 sind die gleichen wie im Jahr 1521. Dies besagt auch wieder, dass sich in zwei Jahrzehnten die wirtschaftliche Situation der Mühle nicht geändert hat.
Welche Erklärung gibt es dafür? Ein Grund liegt sicher darin, dass es in diesen zwei Jahrzehnten keine Missernten und damit keine Hungersnöte gegeben hat, die das gesamte Preisgefüge in Unordnung gebracht hätten. Ein weiterer Grund ist in folgender Tatsache zu sehen: Jede Mühle hatte einen gewissen Einzugsbereich, der vom Kloster als Lehensherrn festgelegt war. Anders gesagt: Alle Anwesen und Höfe im Umkreis der Mühle, die - wie die Wenigmühl - dem Kloster Oberalteich unterstanden, mussten ihr Getreide nur zu dieser Mühle bringen; sie durften gar nicht zur Ziermühle fahren, denn die Ziermühle gehörte dem Kloster Windberg. Umgekehrt durfte der Bauer von Einstück nicht in der Wenamühl mahlen lassen, da Einstück ein Lehen des Klosters Windberg war. Man sieht daraus, dass die jeweiligen Lehensherren streng darauf achteten, dass die Abgaben, hier die Mahllöhne, dem eigenen Grundholden (Pächter der Mühle) zuflossen und ein Teil daraus als Abgabe wieder in die Klosterkasse kam. Die gleiche Abgabenlast der Jahre 1544 und 1521 lässt auch dies noch erkennen: Die Zahl der Höfe im Einzugsbereich der Wenamühl ist in dieser Zeit nicht gewachsen, d. h. rodungsfähiges Land für neue Anwesen gab es nicht mehr. Die Landschaft hatte vor fast 500 Jahren, in Bezug auf Wald, Felder und Wiesen, ziemlich genau dasselbe Gepräge wie heute.
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Die Urkunde im Wortlaut
Wir Dominicus aus göttlicher Vorsehung Abt des löblichen Stifts und Klosters Oberalteich, dann Principal Administrator des auch löblichen Klosters Michelfelden und gemeiner hochlöblichen Landschaft in Bayern etc. Prälat ... eines Rentamts Straubing, bekennen hiemit für uns, unser anvertrautes Kloster, Konvent und Nachkommen, dass auf zeitliches Ableben weilands Georgen Firnstains zu Wenigmühl bei Haselbach selig, dessen nachgelassene Wittib Katharina, nachdem sie vor einem Jahr schon wegen des schuldigen Todfalls, dann Heirat zu endgesetzten Dato mit uns als unwidersprechliche ordentliche Grundherrschaft ratione Ab- und Anstands geziehmende Richtigkeit gepflogen, sich auf unserer erlangten Grundherrschaft ... Consens zu Georgen Würth sonsten von Metten gebürtig wiederumben verehelicht auch von uns nunmehr für einen wirklichen Mayr und Grunduntertanen an- und aufgenommen worden, solcher Gestalten, dass er Georg Würth, des verstorbenen Firnstains, seines Vorfahrers selig, nachgelassene und hierhero gehörig grundbare Erbrechtsmüll aniezto nun und hinfüran nutzen, nießen und gebrauchen möge nach aller seiner Notdurft und unsers anvertrauten Gottshaus Nutzen und Ehre nichts ohne unser oder künftig unserer Nachkommen Vorwissen und Einwilligung hieraus verstiften, versetzen, verkaufen, übergeben, verwechseln, verheiraten oder in andere Weg, wie solches immer Namen haben möchte, ichtes (etwas) entziehen lassen solle, sich damit an seine andere Herrschaft wenden (lendten), sondern soviel Grund und Boden belangt, von uns, unserem nachgesetzten Sekretario und Hofrichter alles Recht nehmen und geben, auch allerwegen getreu, gehorsam und gewärtig sein, jährlich und eines jeden Jahrs besonders allezeit Erichtag nach Straubinger Pruck ... in die Stift kommen und nach Laut unserer Stift und Salbücher treulich eindienen, beinebens alles dasjenige gedulden, tun und leiden, wie andere des Gottshaus vererbte Grunduntersassen. Wollte oder müsste aber mehrvermelter Georg Würth berührte Erbrechtsmühl wiederumben verkaufen, soll dieses gleichfalls mit unserem grundherrlichen Vorwissen und Vorangebot geschehen, dann auf jegliche Veränderung nach gestaltsambe der Begebenheit, Todfall und Abstand ... treulich und recht, alles bei Verworchung des Erbrechts, treulich ohne Gefährde.
Des zur wahren Urkund geben wir eingangs bekennender Prälat diesen Anstand- oder Ankunftsbrief mit unserem der Abtei hierfür gedruckten Sekret Insiegel, jedoch in all anderweg ohne Schaden, verfertigt und bekräftiget. So geschehen den 9. Novembris nach Christi gnadenreicher Geburt im 1680isten Jahre.
Anmerkung: Erichtag = Erchtag = Irda = Dienstag
An diesen Stellen ... konnte der Urkundentext nicht mehr entziffert werden, da die Schrift an den Faltstellen unleserlich geworden ist.
Die Urkunde berichtet, welche Person der Lehensherr, das Kloster Oberalteich, als neuen Untertanen auf der Wenamühl angenommen hat. Die Urkunde erwähnt etwas, das für uns heute selbstverständlich ist, für die damalige Zeit aber ungewöhnlich war. Der neue Pächter der Wenigmühl stammte aus Metten. Was war daran so ungewöhnlich? Vor Jahrhunderten waren alle Bürger Leibeigene, d. h. dieser Georg Würth durfte als Leibeigener des Klosters Metten diesen Herrschaftsbereich nicht verlassen. Der Lehensbereich des Klosters Oberalteich war für ihn „Ausland”. Wenn nun dieser Müller den Herrschaftsbereich gewechselt hat, so geschah das nur mit Genehmigung des „Besitzers”. Äbte waren hier großzügig. Sie gestatteten einen Wechsel teils aus christlicher Nächstenliebe teils aus machtpolitischen Gründen, denn freundschaftlich verbundene Landesherren hatten gegenüber Dritten eine stärkere Machtposition. Die Untertanen quittierten das mit dem Spruch: „Unter dem Krummstab (Hirtenstab des Abtes) ist gut leben.” Der Wechsel von einem weltlichen Herrscher zu einem kirchlichen Landesherrn war dagegen nur schwer möglich, meist nur gegen hohe Ablösesummen, denn der Mensch war ein Wirtschaftsgut, eine Ware.
Wichtig für heutige Leser ist die Verpflichtung, dass der Inhaber keinerlei Besitzveränderungen durch Verkauf, Schenkungen, Heiratsgut usw. vornehmen darf.
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Die Wenamühle als Sägemühle
Die Wenamühle vor 1951: Nicht alle Tage lag „Arbeit” vor der Säge. Foto: Privatbesitz Fam. Suttner - Vergrößern durch Klick ins Foto!
Eine Sage erzählt von der Wenamühle dies: Schon vor sehr langer Zeit wurde das Mühlengebäude errichtet. Weil die Steine teuer waren und nicht in ausreichender Menge zur Verfügung standen, hat man einfach einige Grabsteine in das Mauerwerk eingefügt. Damit waren auch diese Toten verschwunden, kein Gebet konnte ihnen mehr hilfreich sein. Die Toten hatten keine Ruhe und „gingen um”. Sie machten den Hausbewohnern im Lauf der Zeit das Leben so schwer, dass die Besitzer es nicht lange auf der Mühle aushielten. Und deshalb haben die Besitzer auf der Mühle so oft gewechselt.
Fast möchte man dieser Sage Glauben schenken, denn kaum eine der 17 Mühlen an der Menach weist einen so oftmaligen Besitzerwechsel auf wie die Wenamühle. In diesem Jahrhundert (20. Jh.) wirtschafteten hier:
- Bis 1920 der Müller und Dampfsägewerker Franz Xaver Merl. (Über seinen Tod siehe das Kapitel „Der ungesühnte Raubmord”.)
- Anschließend betrieb nur noch das Sägewerk Franz Druxeis.
- Diesen löste der Sägewerker Josef Breu ab.
- Von ihm erwarb 1951 der Sägewerker Alexander Suttner das landwirtschaftliche Anwesen und das Sägewerk.
- 1973 kaufte das Mühlengebäude mit dem umliegenden Wiesengrund Dr. Jürgen Lehmann aus Braunschweig. Von ihm erwarb den Besitz der Vermögensverwalter Wilhelm Bergbauer im Jahre 1984.
Witwe Margarete Suttner erzählt über das Leben und die Arbeit in diesem Sägewerk:
Unser Besitz umfasste ca. 20 Tagwerk Felder, Wiesen und Wald. Dieser Besitz wurde ausschließlich für den Eigenbedarf genutzt. Ein größerer Überschuss konnte hieraus nicht erwirtschaftet werden, denn unsere Familie umfasste schon 5 Leute (Eltern und 3 Kinder). Dazu kamen ständig zwei Knechte. Noch mehr „Futter” brauchten aber unsere 5 Pferde, die neben der Feldarbeit hauptsächlich für den Transport der Baumstämme und der Schnittware benötigt wurden.
Die Wenamühle war nämlich im eigentlichen Wortsinn seit 1920 keine Mühle mehr, sondern nur noch ein Sägewerk. Als wir 1951 hier anfingen, erinnerte nur noch ein Mühlstein an der Hausmauer an die einstige Mühle. Trotzdem nannten mich die Leute Wenamuinarin, mein Mann war einfach der Wenamuina. Eine eigene Berufsbezeichnung für einen Sägewerksarbeiter gab es nicht, ebenso keine entsprechende Ausbildung oder Lehre. Mein Mann, er stammte aus einer Familie mit 20 Kindern, hatte in seiner Jugend im elterlichen Sägewerk diese Tätigkeit erlernt. Und so lernte er halt die Arbeiter, meist waren es zwei, selber wieder an.
Arbeit gab es bei uns immer. Die offizielle Arbeitszeit begann um 6 Uhr und dauerte bis 18 Uhr. Bei einer Stunde Mittagspause war das ein 11-Stunden-Tag. Bei Lohnschnitt wurde nach Kubikmeter abgerechnet. Ein Festmeter „einfacher Schnitt” (die Sägeblätter liefen nur einmal durch den Stamm) kostete 10 DM; ein Festmeter „Doppelschnitt” (etwa bei Latten, Balken, gesäumten Brettern) kostete 15 DM. Ein Arbeiter verdiente in der Stunde 50 Pfennig. Später stiegen die Löhne dann ständig. 1960 kostete der einfache Schnitt schon 15 DM und der Doppelschnitt 20 DM. Ausbezahlt wurde der Lohn immer am Samstag. Eine eigene Schutzkleidung, wie das heute üblich ist, gab es nicht; die Arbeiter standen in Holzschuhen an der Säge. War der Arbeitsanfall übermäßig groß, so holten wir weitere Hilfskräfte dazu; an manchen Tagen waren dann bis zu 10 Leute hier beschäftigt. Jeder, der hier arbeiten durfte, war froh über diesen Zuverdienst.
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Als wir 1951 hier anfingen, meinte ein Berufskollege: „In zwoa Joah han de abigschwumma!” (In zwei Jahren haben die abgewirtschaftet.) Diese Prophezeihung hätte sich wahrscheinlich erfüllt, hätten wir nur Arbeit aus der Umgebung bekommen. Wegen der geringen Bautätigkeit damals gab es nämlich wenig Arbeit. Mein Mann bahnte aber mit Holland geschäftliche Beziehungen an; so wickelten wir fast 90% unseres Geschäftes mit den Niederländern ab. - Auch heute sind die Holländer noch die Hauptabnehmer. - Sie bezahlten prompt. Das war für uns sehr wichtig, denn unsere Arbeiter erwarteten ständig ihren Lohn, ebenso schätzten die Bauern, bei denen wir das Holz kauften, eine prompte Bezahlung. Die Beschaffung des Rohmaterials nahm meinen Mann derart in Beschlag, dass er fast jeden Sonntag bei den Bauern wegen des Holzkaufs vorsprach und verhandelte oder das geschlagene Holz maß. Die Bohlen und Bretter wurden nach Mitterfels zum Bahnhof gebracht und von dort mit der Bahn nach Holland verfrachtet. Der weite Weg lohnte sich nur, wenn der Einstandspreis für die Stämme und die Arbeitslöhne niedrig waren.
Um günstig produzieren zu können, waren aber auch entsprechende Investitionen notwendig. Als wir hier anfingen, wurde die Säge durch ein oberschlächtiges Wasserrad getrieben. Dieses war aber derart defekt, dass wir es nicht mehr verwenden konnten. So kauften wir eine Francis-Turbine. Führte der Bach genügend Wasser, so konnte diese Turbine das Sägegatter allein treiben. Wegen des ungleichmäßigen Wasserstandes wurde ein Dieselmotor dazugeschaltet.
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Über eine Transmission ging dessen Kraft auf die Turbine und von dieser wieder über einen Riemen zum Sägegatter. Dazu kauften wir eine zweite, kleine Turbine; der Raddurchmesser betrug etwa 1/2 m. Diese Turbine musste nur Strom (110 V Gleichstrom) für den Hausgebrauch erzeugen. Wurde nicht genügend Strom abgenommen, so wurden mit dem Überschuss 20 Akkus geladen. Wurde zu bestimmten Zeiten viel Strom gebraucht und die Turbine konnte den Bedarf nicht decken, so lieferten die Akkus die notwendige Unterstützung.
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Ein wichtiges Gerät für eine schnellere Arbeit war die Motorsäge, wie sie heute jeder Waldarbeiter benutzt. Früher mussten die Stämme mühsam von zwei Leuten mit der Baumsäge auf die erforderliche Balkenlänge abgeschnitten werden. Mit der Motorsäge war eine wesentlich höhere Arbeitsleistung möglich; es stieg aber auch die Verletzungsgefahr. Das bekam mein Mann deutlich zu spüren, als die Säge nicht nur die Stämme durchtrennte, sondern sich auch noch in seinen Fuß fraß. Dies war zum Glück die einzige schwere Verletzung, die sich in unserem Betrieb ereignete. „Streikte” die Motorsäge und konnte sie mein Mann nicht selbst reparieren, so setzte ich mich ins Auto und fuhr das Gerät nach Altenmarkt bei Osterhofen, denn die dortige Firma Winter (heute in Deggendorf) war im weiten Umkreis die einzige Reparaturwerkstatt für diese Geräte. Zur damaligen Zeit waren wir die einzigen Autobesitzer in der Gemeinde. So hat mein Mann den Bürgermeister bei Bedarf auch bis zur Regierung gefahren.
Vor einem größeren Unglück bewahrte uns einmal mein leichter Schlaf. Und das kam so: Wir waren erst ein halbes Jahr auf der Wenamühl, da wurde ich durch ein Zischen in der Nacht wach. Ich ging der Sache nach und sah, dass ein schadhaftes Stromkabel die Balken des Balkons entzündet hatte. Mit vereinten Kräften konnten mein Mann und ich ein Übergreifen der Flammen auf weitere Gebäudeteile verhindern.
Einen großen Schaden brachte uns das Hochwasser im Jahr 1954. Das Wasser lief bei der Haustüre herein und hinten beim Stall wieder hinaus. Nicht nur die Einrichtung wurde dadurch in Mitleidenschaft gezogen, viel größer war der Schaden an den Bretterstapeln. Auf weite Strecken hatte das Wasser unser Schnittholz auf die Wiesen entlang des Baches verteilt oder gar so weit abgetrieben, dass sich ein Einsammeln nicht mehr lohnte. 1957/58 bauten wir ein neues Wehr, um die Wasserführung über den Mühlbach zum Sägewerk besser steuern zu können. Aus Übermut zogen Kinder die Bretter der Verschalung heraus, und das Wasser zerstörte die Betonmauer.
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Der Bach hatte damals noch gutes und sauberes Wasser und war belebt mit Muscheln und Krebsen, die heute völlig ausgestorben sind. Auch viele Enten waren hier heimisch. Der besondere Reichtum des Baches aber waren die Forellen und Aale; leider sind auch diese weitgehend verschwunden.
Verschwunden ist auch die Säge am alten Standort. Warum?
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Dafür waren mehrere Gründe maßgebend. Einmal war die ebene Fläche am Bach zu klein, es fehlte ganz einfach ein ausreichender Lagerplatz für die Stämme und für die geschnittene Ware. Ein weiterer Grund für die Verlegung des Sägewerkes war die steile Abfahrt zum Bach. Erforderte das Befahren des steilen Weges im Sommer schon großes Geschick, so wurde die Abfahrt im Winter zuweilen ein waghalsiges Unterfangen. Einmal landete ein LKW im Bach. Die Bergung des Fahrzeuges und der Stämme wurde ein „teurer Spaß”. Ein anderer Grund für die Verlegung war der Bahnübergang unmittelbar vor der steilen Abfahrt. Dieser Übergang war sehr schmal und machte direkt hinter dem Gleis einen rechten Winkel. Der Transport von Langholz mit den Pferden war eine gewagte Sache, da die Gleisstrecke nach beiden Seiten nur wenige Meter einsehbar war. Einmal kam ein Langholzwagen, der von Pferden gezogen wurde, auf dem Übergang vom Weg ab und geriet zwischen die Schienen; zum Glück kam kein Zug. Als der LKW die Pferde ersetzt hatte, geschah dasselbe wieder. Der LKW steckte fest zwischen den Schienen. Sofort verständigten wir die nächsten Bahnhöfe. Auch hier hatten wir Glück, denn es hatte noch kein Zug eine Station verlassen. Auch war der Platz am Bach für eine moderne Produktionsstätte mit den entsprechenden Maschinen einfach ungeeignet.
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Und so haben wir auf der Hochfläche des Ortes ein neues Sägewerk gebaut, das jetzt von meinem Sohn Alexander geführt wird. Er besuchte nach dem Abitur die Holzfachschule in Rosenheim und erwarb sich das erforderliche Wissen und Können, um auch im harten Wettbewerb heute bestehen zu können.
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Quelle: Sigurd Gall, in: Mitterfelser Magazin 5/1999 - S. 48ff (Vergriffen!)
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