Straubing. Zwei Seiten einer Stadt

Krankenhaus

Krankenhaus der Barmherzigen Brüder vor 1914. Bildpostkarte Kunstanstalt Eckart und Pflug, Leipzig. (Sammlung Erwin Böhm)

Alts­tadt und Neus­tadt – Heu­er wird 800. Geburtstag der Neustadt ge­fei­ert

Wir alle wissen es mittlerweile: Heuer feiern wir den 800. Geburtstag der Neustadt. Herzog Ludwig, der Kelheimer, vollzieht 1218 diesen bedeutenden Schritt. Doch zu beiden Seiten der Allachmündung in die Donau lassen sich schon weitaus früher Menschen nieder, die wohl nahtlos an die spätantike römische Befestigung und ihrem Umfeld siedeln, wo heute die romanische Basilika St. Peter steht. Gräberfunde belegen das. Die spätrömische Bevölkerung zieht sich auf den natürlich gewachsenen Geländesporn westlich der Allach zurück. Das spätkaiserliche Sorviodurum liegt ja im östlichen Teil der Allach. Beim Römerlager führt ein sehr alter Verkehrsweg über die Donau über das Kinsachtal ins Böhmische. An diesem Verkehrskreuz Landweg/ Wasserstraße entsteht eine Siedlung. Wir erfahren aus einer Urkunde, dass Kaiser Arnulf 897 seinem getreuen Werkmann Eoprecht eine Hube (circa 60 Tagwerk) schenkt, die im Ort Strupinga im Dungau liegt und in der Herrschaft seines Grafen Papo. Der Bajuware Strupo wohnt mit seiner Sippe hier (etwa von St. Peter bis Azlburg und bis dorthin, wo Heer-und Ittlingerstraße bei der Brücke über die Allach zusammentreffen). Strupo gibt der Niederlassung seinen Namen: Strupinga ist Sitz des Strupo. Schon 890 bekommt besagter Eoprecht ein Gut von König Arnulf in gewaltiger Größe und Ausdehnung in und um Straubing. Zu diesem Königsgut gehört noch ein königlicher Maierhof (curtis regia). 995 kommt der Königshof an Bischof Bruno von Augsburg und bevor der Bischof 1029 stirbt, vermacht er all seine Güter und Besitzungen dem Domkapitel von Augsburg. Herzog Ludwig, Städtegründer auch bei uns, sieht sich von Anfang an mit den Augsburger Domherrn konfrontiert, denn das Areal, auf dem er seine Neue Stadt gründen will, ist im Eigentum der Augsburger Domherrn. Ihnen gehört der gesamte Grund der Alt-und Neustadt. Dazu noch Ländereien und Rechte südlich und nördlich der Donau. Als Grundherren haben die Domherrn in der Neuen Stadt die gleichen Rechte wie in der Altstadt. So sind die Stadtbürger Straubings den gleichen Rechten unterworfen wie die Bürger Augsburgs.

Die Bürger der Neuen Stadt sind mit ihren bebauten Grundstücken dem Domkapitel untertan und zinspflichtig. Erst 1535 erhalten die Straubinger das Recht, ihre Neustadt allumfasssend zu verwalten und zu regieren. Vorher gibt es zahlreiche Geplänkel und sogar Rebellionen. Die Straubinger wollen die Rechte der Domkapitler nicht mehr anerkennen. Zwei Herzöge schaffen dann endlich Frieden. Die Altstadt gerät immer mehr ins Hintertreffen der Neustadt. Die Altstädter sind weitgehend ungeschützt, ihre Häuser sitzen in keinem ummauerten Bezirk, haben keine Umwehrung. Bei Kriegsgefahr scharen sich die Bewohner noch mehr um ihren geistlichen Mittelpunkt St. Peter. 1581 wird das Kollegiatstift Pfaffmünster nach Straubing verlegt. Neben St. Jakob als Stadtpfarrei wird St. Peter als Pfarrei neu gegründet. Alle beiden sind dem Stift zugeordnet. 1702 bauen die Franziskaner in der Altstadt ein Kloster mit Kirche. 1802 säkularisiert, übernehmen die Barmherzigen Brüder 1844 den Klosterbau, staffieren ihn als Männer-Krankenhaus aus, das sie bis 1974 geführt haben. In der Altstadt hat sich das Klinikum St. Elisabeth etabliert, aus den beiden Orden und Krankenhäusern der Barmherzigen Brüder und den Elisabethinen zusammengelegt. In der Altstadt liegen die Friedhöfe. In der Altstadt wohnen und arbeiten erwachsene Behinderte. In der Altstadt sind abgeurteilte Verbrecher in der Justizvollzugsanstalt untergebracht. In der Neustadt dröhnt das Leben, bieten moderne Geschäfte ihre Waren an. Neustadt und Altstadt gehören zusammen, wir sind Bewohner einer Kommune. Für 2018 alles Gute und ein kräftiges vivat, crescat, floreat, ad multos annos! Sie lebe, wachse und blühe viele Jahre noch, die alte und neue Stadt Straubing!

Quelle: Hans Vicari/BOG Zeitung vom 2. Januar 2018 (Zeitversetze Übernahme aufgrund einer Sperrfrist)

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