Ascha. „Recht auf Tagespflege“

Jahresversammlung des VdK-Ortsverbandes – Auch Vortrag und Ehrungen

Bevor Gabriel Schwarzer vom Sozialamt am Landratsamt zum Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ referierte, wies der Vorsitzende des Sozialverbandes VdK Ortsverband Ascha-Falkenfels, Georg Schwarzfischer-Engel, auf die Dringlichkeit dieses Themas hin, vor allem wenn man nicht mehr fähig ist, seine Angelegenheiten selbst zu entscheiden.

 

Besonders wichtig sah Gabriel Schwarzer die Vorsorgevollmacht, denn während in der Patientenverfügung der persönliche Wille nur in Hinblick auf medizinische Behandlung im Notfall festgelegt ist, bestimmt die Vorsorgevollmacht, wer stellvertretend für den Betroffenen Ansprechpartner sowohl in finanziellen und rechtlichen Belangen ist, wie auch in der Äußerung des eigenen Willen gegenüber Ärzten und medizinischem Personal.

Zunehmend gibt es auch Berufsbetreuer

Einen Betreuer kann man selbst vorschlagen. Das sind in mehr als der Hälfte aller rechtlichen Betreuer Familienangehörige, zunehmend aber auch Berufsbetreuer.

Auf alle Fälle sind sie natürliche Personen auf Vorschlag des Betroffenen, wenn nicht Familienangehörige oder eine Person mit Bindung zum Betroffenen. Mitarbeiter von Einrichtungen sind ausgeschlossen. Die Tauglichkeit wird vom Amtsgericht geprüft. So darf ein Betreuer selbst nicht gebrechlich oder überfordert sein. Seit 1. Januar muss ein Auszug aus dem Schuldnerausweis und Führungszeugnis vorgelegt werden. Als Aufgabe muss der Betreuer den Wunsch des Betreuten durchsetzen, mit Ausnahme, wenn dieser durch seinen Wunsch sich selbst in Gefahr bringt. Der Betreuer muss Hilfen organisieren, hat Berichtspflicht gegenüber dem Gericht, ist nicht berechtigt, Schenkungen vorzunehmen, keine höchst persönliche Angelegenheiten wie die Verfassung eines Testaments oder die Nutzung des Wahlrechts in Anspruch zu nehmen sowie keine Geschäfte mit sich und nahen Angehörigen zu tätigen.

„Notvertretungsrecht“ für Ehegatten

Seit dem 1. Januar gibt es für akute Krankheitssituationen, in denen der Betroffene nicht mehr selbst entscheiden kann, ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten, das allerdings nur für nicht getrennt lebende Verheiratete gilt und auf sechs Monate begrenzt ist. Der vertretende Ehepartner kann in ärztliche Untersuchungen oder Behandlungen einwilligen. Die schriftliche eventuell sogar von Betreuungsstelle oder Notar beglaubigte Vorsorgevollmacht kann für alle Fälle Sicherheit bringen.

Nach dem Referat von Schwarzer informierte Georg Schwarzfischer-Engel über den Stand von 219 Mitgliedern beim Ortsverband. Er forderte, dass alle, auch Beamte, in die Rentenversicherung einzahlen sollen. Er lehnte die Erhöhung des Rentenalters ab und forderte den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus und finanzielle Hilfen zum Beispiel bei den Heizkosten. Eine weitere Erleichterung für Bedürftige liege bei der Übernahme der Kosten für Medikamente oder Hilfsmittel durch die Krankenkassen. Wichtig war es ihm, ein Recht auf Tagespflege, vergleichbar dem Recht auf einen Kitaplatz, zu fordern.

Gerade in der Tagespflege sieht er eine Alternative zur Heimunterbringung, indem ältere Menschen in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, die Angehörigen entlastet werden, im Vergleich zur Heimunterbringung die Kosten niedriger sind und in Bezug auf die Arbeitszeiten dem Personal der Schicht- und Wochenenddienst erspart bleibt. Pflegeheime sind demnach deutlich kontraproduktiver gegenüber der Tagespflege.

Auszeichnungen für verdiente Mitglieder

In seinem Bericht zum Jahr 2022 konnte der Vorsitzende auf Vorträge, Sitzungen und gesellschaftliche Unternehmungen hinweisen. Der Kassenbericht von Andrea Fisch wurde als solide bezeichnet. Ein Höhepunkt galt der Ehrung langjähriger Verbands- und Vorstandsmitglieder. So konnten Peter Landstorfer, Frieda Dirrigl, Aloisia Laumer, Johann Kerscher und Waltraud Retzer für 20 Jahre Mitgliedschaft geehrt werden, Maria Altmann und Georg Schwarzfischer-Engel für zehn Jahre und Hartmut Hoffmann sowie Andrea Fisch für fünf Jahre Mitgliedschaft in der Vorstandschaft des VdK Ascha-Falkenfels.

Irene Haberl/BOG Zeitung vom 18. Oktober 2023 (Gen. der Lokalredaktion)

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