1000 Jahre Geschichte um Mitterfels - 23 Der Streit um das Mitterfelser Badhaus 1664 und 1672

23 Pfleggericht Mitterfels Rep 217 12 B7 239

Das Mitterfelser Badhaus wird bereits im Salbuch (Steuerbuch) des Kastenpropstamts Mitterfels von 1579 erwähnt. (Pfleggericht Mitterfels (Rep. 217/12) B7) - Vergrößern durch Klick in Abbildung!

Vor gut 830 Jahren tauchte der Name Mitterfels das erste Mal in einer Urkunde auf; Gschwendt im Kinsachtal kann auf 900 Jahre zurückblicken; vor 960 Jahren übernahmen die Grafen von Bogen den östlichen Donaugau von den Babenbergern; Metten, im Jahre 766 gegründet, rodete zu Füßen der schützenden Bergkette zwischen Vogelsang und Hirschenstein . . . über 1000 Jahre interessante Geschichte, in die wir in halbmonatlich wechselnden Kapiteln eintauchen.

Zu den vorhergehenden Kapitelbeiträgen können Sie sich im Menue rechts in der Grafik „1000 Jahre Geschichte um Mitterfels“ durchklicken.

23 Der Streit um das Mitterfelser Badhaus 1664 und 1672

Drunten am Perlbach, unweit der Mühle im Tal, stand das Gemeindebadhaus. 1579 hatte es, laut Steuerbuch, der Bader Stefan Ingerl in Händen. 1635 ...

 

... war ein Haselmüller Bader von Mitterfels. Unter seinem Nachfolger Hans Wenger kam es zum Streit um das Badhaus.

Hans Wenger, Bader und Wundarzt, kaufte am 24. April 1664 die Badstube im Tal, mit allem Zubehör. Den Kauf leiteten die beiden Ortsführer von Mitterfels (einer davon war Lorenz Kisl) und ließen ihn auch in das Briefprotokollbuch eintragen. Wenger bezahlte an die Gemeinde den Kaufpreis, erhielt jedoch nicht gleich eine Quittung. Er suchte darauf die beiden Ortsführer nochmals auf und ersuchte sie, ihm jetzt die Quittung zu geben. Sie erklärten, dass sie das Badhaus nicht als Eigentum, sondern nur auf Erbgerechtigkeit verkauft hätten, und das wollten sie ihm gern bestätigen. Der Bader fühlte sich geprellt, ging zum Pfleger ins Schloss und bekam vom Herrn von Closen einen eigenhändig geschriebenen Brief mit, in dem stand, dass ihm das Badhaus zu eigen gehöre. Die Ortsführer mussten nun wohl oder übel den Kauf quittieren. Die Gemeinde hielt sich jedoch nicht daran; und als der Tag Simon und Judä (28. Oktober) herankam, an dem die Baderstift zu bezahlen war, wurde Wenger aufgefordert, seine fällige Stift beim neuen Ortsführer Michael Sibenkofer abzuliefern.

Wütend kam Wenger zum Ortsführer, stieß die Tür auf und rief: „Wollts was? Wollts und begehrts an mich? Ös Hundt!!“ Und er wies das Schreiben des Pflegers vor. Sibenkofer sagte ihm darauf: „Dein Brief und Siegel gelten nix, da kannst du dir den Hintern dran wischen.“ Nun lud Wenger den Ortsführer „auf die Kirchweih“: „Jetzt könnts ihr mir an Hintern putzen; ihr verachtets ja das Insiegel von einem kurfürstlichen Beamten.“

Es kamen beide vor Gericht und wurden wegen Amtsbeleidigung verurteilt. Sibenkofer musste eine Stunde lang in das Amtshaus, „doch ohne Schellen“, der Bader aber musste zwei Schilling Pfennig bezahlen. Wenger verkaufte 1672 das Badhaus an seinen Schwager, den Weber im Tal Simon Schmidt um 100 Gulden. Dafür sollte der neue Besitzer 15 Gulden Laudemien bezahlen. Er weigerte sich, und als die Gemeinde ihn verklagte, legte er wieder den Kaufbrief von 1664 vor. Er wies damit das Badhaus als freies Eigentum aus, wofür keine Laudemien zu bezahlen waren. Die Klage der Gemeinde wurde abgewiesen.

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