Von Schindern und Henkern
In der 1. Mitterfelser Chronik widmete Max Lachner (Foto rechts) der „Organisation des Pfleggerichts Mitterfels” ein eigenes Kapitel (Seite 35 ff). Dabei streifte er nur kurz das „schaurige Amt” des Schergen. Im vorliegenden Artikel (aus: „Hoch und niedrig - Menschen in Bayern”, S. 65) schreibt er ausführlich und anschaulich über diesen „Berufsstand”, u.a. auch über die letzte Hinrichtung in Mitterfels. (Red. MM)
Von "unehrlichen" Berufen vergangener Jahrhunderte
Alte Leute wissen noch von dem fahlen, unheimlichen Licht, das einst um die abgelegene Hütte und den Namen des Schinders lag. Der Abdecker war eben der letzte von jenen gemiedenen oder „unehrlichen” Berufen, wie sie die Rechtssprechung vergangener Jahrhunderte kannte.
Unzähling sind die Ortsnamen, die Flurbezeichnungen, die heute noch an die Arbeit jenes Mannes erinnern, der sich von Amts wegen an Aas, Tierkadavern und Leichen zu schaffen machte. Da gibt es Schinderwiesen, Schinderkücheln, Schindergruben, in Regensburg einen Schelmengraben. Kofler, Freimann, Bornschlegel, Venturi hieß diese Wasenmeister der reiche Wortschatz unseres Donaugebietes, und wo ein Stück Vieh umstand, wo ein Karrengaul zusammenbrach, wo Hunde und Katzen eine Landplage wurden, da erschien er, der Schinder, von Kindern und Frauen scheu und ängstlich gemieden, und brachte den toten Körper in seinen Wasengäuhof. Die Männer vermieden es sorglich, ihm bei seinem Geschäft auch nur die kleinste Hilfe zu leisten; dem Gutmütigen, der dies unversehens tat, gingen die Leute wie einem Leprakranken aus dem Wege, bis er durch ein förmliches Gerichtsverfahren wieder als „ehrlich” erklärt wurde. Die Hantierung mit dem Viehkadaver war es eben, was „unehrlich” machte, und das war auch der Grund, warum die Zunft der Gerber und Kürschner als eine der minderen unter allen Innungen galt. Und doch war das Gewerbe des Abdeckers in das allgemeine Rechtswesen einbezogen: je zehn Wasengäuhöfe hatten nach dem bayerischen Rechte jährlich ein Pfund Rosshaare oder acht Kreuzer an die staatlichen Zuchthäuser, die „Arbeitshäuser” abzuliefern. Dafür hatte der Schinder aber auch das Alleinrecht, gefallenes Vieh zu verwerten. Tötete jemand selbst seinen Hund oder seine Katze, so musste er gewärtig sein, dass ihm zur Nachtzeit der Schinder seinen „Buffer”, sein Schindermesser, zu Schimpf und Spott in den Türpfosten stieß, und er musste sehen, wie er durch eine kleine Geldsumme den Venturi veranlasste, das Messer wieder an sich zu nehmen.
Nun war der Abdecker in Altbayern fast immer auch der Henker oder des Henkers Knecht, dort, wo ein Hochgericht war, also in den Städten, den Bannmärkten, am Sitz eines Landgerichts - wie in Mitterfels. Die Hofmarken auf dem flachen Lande besaßen ja nur die Niedere Gerichtsbarkeit. Die Hofmarksrichter durften sich nur mit Beleidigungsklagen, übler Nachrede, Raufhändeln, mit Fluchern, Trunkenbolden befassen; ihnen waren nur der Stock und die Halsgeige zur Verfügung gestellt (Abb. links - Oberhausmuseum Passau).
In den Hofmarken wurde also höchstens einmal ein unverbesserlicher Säufer und Randalierer in den Stock gelegt, in die „Bockpfoanzn” gespannt, wie es im Bayerischen Wald hieß. Hände und Beine staken fest in dem dicken Stockholz, und über dem Haupte des Hingekauerten hing ein Pergament, auf dem Delikt und Urteilsspruch zu lesen waren. Alt und jung drängte sich um den armen Teufel und trieb harten Spott, mit ihm. Oder es wurden einmal zwei giftböse Nachbarinnen in die Halsgeige gefügt, und sie mussten Aug in Aug ihren geifernden Groll hinunterwürgen, wenn sie nicht spuckend und kreischend der schadenfroh grinsenden und johlenden Zuschauermenge ein belustigendes Spektakulum abgeben wollten. Auch Mädchen, die sich „leichtförttig” gegen die kirchlichen Sittengesetze vergangen hatten, wurden zum Pranger, zur Schandsäule, verurteilt. Doch auch dies erregte keineswegs Schrecken und Grauen, eher schadenfrohe Befriedigung, vor allem bei den entrüsteten Geschlechtsgenossinnen.
Abb. rechts: Pranger-Nachbau bei einem Mittelalterfest (Quelle unbekannt)
Anders war es beim Blutschergen des Hohen Gerichts. Hinter ihm stand Schwert und Galgen. Er ließ durch seine Schinderknechte die Malefikanten köpfen, hängen, rädern, vierteilen, verbrennen, hart schlagen, peitschen, brennen, zwicken. Ihm stand das ganze Arsenal mittelalterlicher Grausamkeit zur Verfügung. Und die Strafen jener Zeit waren barbarisch. Der Strafcodex von 1751 schrieb vor: Wer Dinge von zwanzig Gulden Wert stiehlt, muss zwischen Himmel und Erde erwürgt werden. Wer eine konsekrierte Hostie entweiht, büßt auf dem Scheiterhaufen, ebenso, wer mit dem Teufel einen Bund schließt und Hexerei treibt. Kuppler und Kupplerinnen werden geköpft. Wer zum ersten Mal Ehebruch beging, kam an den Pranger, beim zweiten Male wurde er mit dem Tode bestraft. Wer ein Heiligenbild entehrte, büßte den Kopf ein.
Als die Katharina Kern von Reibersdorf bei Straubing 1671 mit Andre Kerschel leichtfertig lebte, hatte sie es nur der Armut ihres Vaters zuzuschreiben, wenn sie mit drei Wochen Hausarrest und Halsgeigentragen davonkam. Kerschel dagegen musste zwei Pfund (also 480 Stück) Regensburger Pfennige bezahlen und acht Tage im Amtshause sitzen. Noch glimpflicher kam ein anderes Käthchen, die K. Heigler von Scheibelsgrub bei Mitterfels, davon. Sie hatte sich 1789 mit einem ledigen Hausl aus Straubing vergangen. Weil sie mittellos und bisher unbescholten war, erhielt sie einen Verweis und den landrichterlichen Befehl, auf dem Bogenberg zu beichten, zu kommunizieren, sich dies bestätigen zu lassen und den schriftlichen Nachweis beim Landgericht vorzulegen.
Es ist nicht verwunderlich, wenn der Schinderknecht, der so viel blutige Arbeit auszuführen hatte, vom Landvolk, welches sich in grausiger Neugier zu den öffentlichen Exekutionen drängt, gefürchtet und gemieden wird. Er führte ein von der Gemeinschaft abgesondertes Leben. Für ihn gab es in der Kirche keinen Platz, für seine Kinder fand sich in der Gemeinde kein Pate. Er konnte nicht das Mädchen freien, welches ihm gefiel, sondern musste eine Frau heiraten, die aus seinem eigenen Kreise stammte. Starb er, so waren keine Leichenträger aufzutreiben, nicht einmal durch die Kirche konnte er auf seinem letzten Weg getragen werden, wie es im Donautale an vielen Orten üblich war. Der außerhalb des Gesetzes Stehende wurde in einem abgelegenen Winkel, abseits vom Friedhof, verscharrt. Und so wie ihm das Abendmahl gesondert gereicht wurde, so stand er auch natürlicherweise fern aller Geselligkeit. Trieb ihn die Not der Einsamkeit einmal in eine Schenke, so musste der Eintretende unter der Tür stehenbleiben und abwarten, ob sich unter den Gästen kein Widerspruch erhob. Grund zu einem solchen aber gibt es in Altbayern immer. Der Wartende musste dann ohne Murren der zechenden Schar wieder den Rücken kehren, wenn ihm nicht eine mitleidige Wirtin einen eigenen kleinen Raum neben der Gästestube zuwies. Das Henkerstübel! In manchen Städten wird es heute noch so genannt, wenn es auch längst nicht mehr vom Freimann, wohl aber von den Honoratioren besucht wird. Regte sich kein Einspruch gegen den Schergen, so musste er wenigstens abseits Platz nehmen, auf einem dreibeinigen Stuhl, und der Bayerwein wurde ihm in einer henkellosen Kanne gebracht. (Abb. rechts - Quelle: www.deutschland-im-mittelalter.de)
Es war also nur natürlich, dass diese Schinder und Henker, abgesperrt vom Leben, zu düsteren, stumpfen, eiskalten Sonderlingen wurden und dass ihre Weiber im Geruche von Hexen, Truden, „Kelheimer Baseln” standen, die in der Trudennacht mit ihrem höllischen Herrn und Meister Unzucht trieben. Auf dem flachen Lande werden diese verfemten Familien ein elendes Leben geführt haben. In den Städten jedoch umgab sie ein zweideutiger Glanz. Der Freimann von München hatte bis 1433 das Recht, öffentliche Häuser zu halten, Hazardspiele zu betreiben. Beim Henker verbrachten die reichen Patriziersöhne ihre nächtlichen Musestunden, bei Wein und Lautenschlag, in Gesellschaft der Hübschlerinnen, die man an ihren gelben Schuhen, ihren geschminkten Wangen und Lippen erkannte, denen zwar verboten war, Frauenmäntel, Silbergeschmeide, Pelzkürsen und farbige Federn an den Hauben zu tragen, welche aber doch in dem sinnenfreudigen Treiben jener Zeit eine große Rolle spielten. Den Passauer Scharfrichter, den „Passerer”, suchte noch 1610 der altbayerische Raufbold und Soldat oder Katzbalger auf. Er betrieb die „Passauer Kunst”, beschrieb Pergamentblättchen mit magischen Zeichen und Figuren, und wer das Zettelchen verschluckte, war hieb- und stichfest.
Dabei war das Henkershandwerk nicht einmal von Anfang an gemieden und unehrlich gewesen. Musste doch lange Zeit hindurch in den süddeutschen Städten der jüngste Richter oder der jüngste Ratsherr, der frischverheiratete Bürger oder der Kläger selbst das blutige Werk ausführen. In den Klöstern wurde ein Laienbruder dazu ausersehen, und mancher deutsche Fürst, wie der Herzog Heinrich von Mecklenburg oder Wratislaw von Pommern, hat mit Liebe und Genugtuung die gefangenen Straßenräuber mit eigenen Händen gerichtet und unbedenklich sich seinen Beinamen „der Henker” verdient. Wie gesagt, erst die Beschäftigung mit gefallenem Vieh macht das Handwerk schändlich, und schließlich nimmt man die Henker und ihre Gesellen, die Folterknechte, die Malefizschergen, deren Abzeichen Strick und Schergenhammer wurde, nur mehr aus der Zunft der Schinder. Im Straubinger Stadtmuseum ist der Bestallungsbrief vom 12. Dezember 1774 noch zu sehen, worin dem aus Pfatter gebürtigen Wasenmeisterssohn Ignaz Sperger die Scharfrichterbedienstung in dem Kurfürstl. Rentamt Straubing verliehen wurde, nachdem ihm das „gebührende Maisterstuck zu machen aufgetragen worden”. Er richtete den „zum Tode condemnierten Mathias Rösch, ledigen Bauernkerl von Henghof Kurfürstl. Pfleggrichts Abbach mit dem Schwert von Leben zum Tode hin, solchergestalten glücklich, dass alle soviel Hundert Zuschauer die vollkommenste Zufriedenheit hatten”. Damit hatte er sich für das Handwerk qualifiziert, musste aber zum wohlbestallten Amt die Wittib seines Vorgängers Adam Bartl als seine zukünftige Ehewirtin mit in Kauf nehmen.
Abb. links: Scharfrichterschwert des Frankfurter Scharfrichters, der damit von 1484 bis 1537 sein Handwerk betrieb.
Der Henker ist wie ein fressendes Feuer, aber er vernichtet ja in den allermeisten Fällen nur das Schädliche, Unsaubere, das am Volkskörper zehrt, die Gemeinschaft vergiftet und gefährdet. Stromer, Vagabunden durchziehen das Land, Marxbrüder, Klopffechter, Federfechter produzieren sich auf den Märkten. In gefürchteten Scharen ziehen nach dem Dreißigjährigen Krieg die Landstörzer, Geiler, Zipfler, Stirner, Stoßer, Trebeser, Cambisierer die Donaustraßen auf und ab, abenteuerlich gekleidet, jede Gelegenheit zum Stehlen und Morden ausnützend. Fahrende Schüler, Goliarden machen das platte Land unsicher, Feuerfresser, Schwerttänzer, Gaukler, Zauberer, Scholderer (Glücksspieler). Wenn die Schiffszüge auf der Donau, die sogenannten Hohenauer, wegen des dichten Herbstnebels feiern und an die Stecken gehen müssen, strömen die ungebärdigen Schiffsknechte, die Panizzer, in die Tafernen am Ufer; Gewalttat, Blutrausch und Händel liegen dann in der Luft, und die Fangpfeifer und die Scherzelgeiger haben die Nächte durch zu quäken und zu fiedeln.
Hinter all diesem Volke stand der düstere Schatten des Schergen, er führte in seinem „Wandelbüchlein” wirklich Buch über alle Personen, die im Lande auftauchten, über ihre Bußen und Strafen. Wo die Gerichte ihm freie Hand ließen, da packte er zu mit Strick und Leiter, mit Kette und Schellen, holte den bettelnden stelzbeinigen Landfahrer in das Eisenhaus, ließ den gartenden Landsknecht auf die Streckbank spannen und abfieseln, das heißt mit dem Ochsenziemer mürb und weich schlagen. Er nimmt die Selbstmörder von den Bäumen, er holt aus dem wütenden Dorfe die Hexe, die endlich über die Trudenfüße an der Bettstatt der lauernden Nachbarin stolperte, er sucht die Pilgerhäuser, die „elenden Herbergen” ab nach getarnten Verbrechern. Ihm werden die Felddiebe übergeben, um, mit Strohkränzen geschmückt, im Drillhäuschen auf dem Marktplatz der gröhlenden Menge dargeboten zu werden.
Das Handwerk macht den Henker gefühllos. Hart und kalt ist sein Werktag, aber seine Festtage sind immer wieder jene absonderlichen Ereignisse, an denen die alte Geschichte so reich ist. Aus den Waldbergen bringen die Bauern einen versprengten, angstzitternden Hussiten, seine böhmische Gügelhaube mit den langen Zipfeln ist zerfetzt von Dornbüschen. Seinen Dreschflegel hat er längst weggeworfen, aber der Schächer muss trotzdem brennen am hochgeschichteten Holzstoß, schon wegen seines „Gänseglaubens”. (Hus heißt auf Deutsch „Gans”.) Nach der Schlacht von Wenzenbach 1504 haben die Bauern einen flüchtigen Hussiten in seinem schweren Harnisch von oben herab lebendig in einen hohlen Baum geworfen, in dem man nach 86 Jahren das schauerliche, bis in die Zähne bewaffnete Gerippe fand. Auch dieses Totengebein musste noch in Regensburg in die reinigende Flamme eingehen. Und als 1513 ein Weib in Deggendorf den Ehemann in Stücke schlug, da war für den Schergen ein seltener Tag. Die Missetäterin wurde bis zur Brust in die Erde vergraben, ein faustgroßer Stein wurde in ihre „Stauchen”, ihren Schleier, gewickelt und das Weib mit dieser furchtbaren Keule auf den Tod geschlagen. Dann trieb ihr der Scherg einen Pfeil durch das Herz. Im Jahre 1434 aber hatten die Regensburger Henkersknechte ein unerhörtes Geschäft. Im Dome wurde dem Volke ein schwachsinniges Weibsbild vorgestellt, das ein gelbes Kleid mit einem großen roten Kreuz und auf dem Haupte eine beschriebene Papierkrone trug. Sie hatte sich in ihrem Wahne als das Mädchen von Orleans ausgegeben, das in Wirklichkeit drei Jahre vorher auf dem Scheiterhaufen in Rouen geendet hatte. Der Wahn war Grund genug, auch dieses unglückliche Menschenkind als Hexe zu behandeln.
Wir haben viele ausführliche Beschreibungen von Hinrichtungen, in Fliegenden Blättern, Volksliedern, alten Zeitungen. Zum Schlusse sei die Hinrichtung des Konzeller Schullehrers Dominikus Hahn aufgezeichnet, der 1844 seine junge, schwangere, Frau ermorden ließ und dafür am 13. August 1847 in Mitterfels geköpft wurde. „... am Freitag früh betrat die Exekutionskommission gegen neun Uhr die Zelle des Hahn und forderte ihn auf, sich zur letzten Fahrt bereit zu machen. Er nimmt die Demütigung des Weges als verdiente Buße auf sich. Willig lässt er sich vom Scharfrichter in das graue Sterbehemd kleiden und mit dem Strange gürten. Willig nimmt er die schwarzen Schandtafeln mit der Aufschrift des Mordes und der Todesstrafe schuldig auf Brust und Schulter. Mit dem Sterbekreuz in der Hand lässt er sich zum Sünderkarren führen. Vorn sitzt der Fuhrmann, dahinter neben dem Henkersknecht der Todeskandidat, ihm gegenüber Pfarrer Lautenschlager, der mit ihm betet und ihm Trost zuspricht. Als der Zug draußen am Schafott angekommen war, verlas der Protokollführer nochmals vor der dichtgedrängten Zuschauermenge das Todesurteil. Der Exekutionskommissär zerbrach einen schwarzen Stab und warf ihn zu Boden. Vom Geistlichen gestützt, stieg Hahn vom Wagen und ging unter den Verschlag der Hinrichtungsbühne. Die Augen wurden ihm verbunden, die Hände auf den Rücken gefesselt, der Oberkörper entblößt. Nochmals erteilte Pfarrer Lautenschlager dem Verurteilten die Absolution. Hahn schritt zitternd die zehn Stufen der Treppe hinauf und ließ sich auf dem rohen Blutstuhl nieder. Neben ihm stand der Henker, barhaupt, hemdärmelig, in roter Weste. Der Henkergeselle warnte den armen Sünder, die Schultern hochzuziehen, andernfalls müsste der Kopf an den Haaren hochgezogen und mit einem unterm Kinn durchgezogenen Riemen hochgehalten werden. Der Geistliche fordert die Menge auf, ein Vaterunser zu beten, er selbst betet vor. Währenddessen führt der Scharfrichter zielende Lufthiebe gegen den Hals des Verbrechers. Bei den Worten, ‘..und vergib uns unsere Schulden’ trennt ein sicherer Hieb das Haupt vom Rumpfe. Unwillkürlich haben manche die Augen geschlossen, um das Schreckliche nicht zu sehen, gellende Schreie, lautes Kinder-weinen mischen sich in das Gebet des Priesters. Einzelne sind ohnmächtig geworden. Der Henkersknecht zeigt den abgeschlagenen Kopf herum. Der Gerichtsarzt betritt die Blutbühne und konstatiert den Tod. Der Rumpf wird in den bereitstehenden Sarg gelegt, der Kopf liegt zwischen den Füßen. Auf den Boden wird Sägemehl gestreut. Der Geistliche hält vom Blutgerüst an die Versammlung eine Ansprache. Es ist die Grabrede, und mit einem Vaterunser endet das Trauerspiel.”
Heute noch hört man von uralten Leuten in der Mitterfelser Gegend die Redensart: „Was werd i no alles erleben müssen, hat der Schullehrer von Konzell gesagt.”
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