Mitterfels
Baugebiet Pimaisset Mitterfels. Mit Regenwasser die Toilette spülen
Neue Wohnhäuser entstehen derzeit in Mitterfels. Es handelt sich um eines der ersten Neubaugebiete, die ausgewiesen wurden, seit der Kreistag Empfehlungen zur Ökologie in Baugebieten herausgegeben hat. Foto: Verena Lehner – Vergrößern durch Anklicken!
Vor drei Jahren hat der Kreistag Empfehlungen zur Ökologie in Baugebieten formuliert.
In Mitterfels wird derzeit gebaut. Die Gemeinde hat sich an den Leitlinien orientiert.
Die ersten Häuser stehen im Rohbau, die nächsten wachsen bereits in die Höhe: Die Arbeiten im neuen Mitterfelser Baugebiet laufen. Ein Baugebiet, das eines der ersten im Bereich des Landschaftsschutzgebietes Bayerischer Wald ist, seit der Kreistag im Jahr 2021 Empfehlungen zur Ökologie in Baugebieten verabschiedet hat. Diese Hinweise seien in Mitterfels „dankbar aufgenommen worden“: So hat es Ewald Seifert, Vorsitzender der CSU-Fraktion, jüngst in einer Kreisausschusssitzung formuliert.
In der Sitzung war es, wie berichtet, um die Herausnahme von 2,2 Hektar aus dem Landschaftsschutzgebiet in der Gemeinde Neukirchen gegangen. Dort soll im Ortsteil Bühel ein neues Wohnbaugebiet entstehen, das an die bisherige Bebauung unmittelbar angrenzt. Genauere Informationen zu den Plänen für besagtes Gebiet lagen noch nicht vor: Dafür war es zu früh.
In Mitterfels, das in der Sitzung lobend erwähnt wurde, ist das anders. Die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet ist schon eine Weile her, der Grünordnungs- und Bebauungsplan für die „Pimaisset-Erweiterung“ wurde der Gemeinde vom Planungsbüro bereits im Frühjahr 2022 vorgestellt.
Regenwasserzisternen mit Hausanschluss
Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet mit 17 Bauparzellen für Einfamilien- sowie Doppelhäuser. Die Vorgaben, die den Bauwilligen gemacht werden, sind in Bezug auf Natur und Nachhaltigkeit strenger als sie es noch beim ursprünglichen Baugebiet waren, das laut Bürgermeister Andreas Liebl aus dem Jahr 2014 stammt. „Da liefen die Entwicklungen zwar auch schon in diese Richtung“, sagt er, „aber zum Beispiel war dort der Energieträger noch nicht vorgegeben“, sprich, das Heizen mit fossilen Brennstoffen noch nicht ausgeschlossen. Im neuen Plan steht klipp und klar: „Zur Wärmeversorgung der Gebäude sind fossile Energieträger – zum Beispiel Kohle, Erdöl, Erdgas – nicht zulässig.“
Beim Thema Regenwasser gab es im alten Baugebietsteil Liebl zufolge zwar Hinweise, dass etwa das Wasser gesammelt werden beziehungsweise versickern soll, doch auch hier sind die Festlegungen für den neuen Teil konkreter. Im Plan steht, dass „pro Parzelle ein Rückhaltebehälter mit einem Volumen von mindestens fünf Kubikmetern Rückhaltevolumen zu errichten“ ist. Bei den Zisternen handele es sich um solche mit Hausanschluss, erläutert Liebl, damit das Regenwasser nicht nur für die Gartenbewässerung, sondern auch „für die Klospülung benutzt werden kann“.
Keine asphaltierten Garagenzufahrten – Schottergärten verboten
Ferner dürfe beispielsweise eine Garagenzufahrt nicht einfach asphaltiert werden. Engfugiges Betonverbundpflaster ist ebenso ausgeschlossen. Regenwasserdurchlässiger Belag sei vorgeschrieben, betont Liebl, also etwa Rasengittersteine oder Pflaster, das beim Verlegen breite Fugen behalte. Auch Schotterbelag ist möglich.
Die berühmt-berüchtigten Schottergärten hingegen sind verboten. Nicht überbaute Flächen seien „wasseraufnahmefähig zu belassen“ und zu begrünen oder zu bepflanzen, steht im Plan. „Unzulässig sind insbesondere vegetationsfreie Flächengestaltungen.“ Auch Flachdächer – nur Garagen oder Carports dürfen solche haben – sind zu begrünen. Für den öffentlichen Raum gibt es ebenfalls Vorschriften fürs Grün, vom Pflanzen der Bäume entlang der Erschließungsstraßen bis hin zum Verbot von künstlichen Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln bei der Pflege. Und die Straßen sind insektenschonend zu beleuchten.
Paneele zur Erzeugung von Sonnenstrom sind für die Häuslebauer nicht verpflichtend, „wurden aber als wünschenswert tituliert“, wie der Bürgermeister anmerkt. Im Plan steht, dass Solar- oder Photovoltaikanlagen „an den Gebäuden und auf Dächern zulässig sind“.
Leitfaden des Kreistages „war sehr hilfreich“
Schon früher sei in der Gemeinde darauf geschaut worden, was nachhaltig und ökologisch sinnvoll ist, sagt Andreas Liebl, stuft den vom Kreistag herausgegebenen Anregungskatalog jedoch als „sehr hilfreich“ ein: „Danach kann man sich richten, kann die Punkte abarbeiten.“ Im Bauausschuss sei die Empfehlungsliste durchgegangen worden. Der Katalog sei kein Muss, sondern ein Kann, auf alle Fälle aber seien die Richtlinien gut – auch, weil man durch sie vielleicht zusätzliche Anregungen erhält, auf die man ohne die Liste nicht gekommen wäre. Zudem sei die Gemeinde durch den Leitfaden „in dem bestätigt worden, was wir ohnehin vorhatten“.
Für Fernwärme ist das Gebiet zu weit entfernt
Kurz gibt Liebl noch Einblick in ökologische Entwicklungen in der gesamten Gemeinde; etwa, dass die Straßenbeleuchtung mittlerweile komplett auf LED umgerüstet ist und die Schule saniert, dass es eine Bürgersolaranlage gibt sowie Blühflächen – die Gemeinde war unter den ersten hundert Kommunen in Bayern, die beim Blühpakt mitgemacht haben –, dass man auf Stromeinsparung schaut, auf den eigenen Liegenschaften Photovoltaikanlagen hat und es eine Biomasseheizung gibt, die zum Beispiel das Freibad und das Rathaus versorgt. – Das neue Baugebiet leider nicht, das „ist zu weit weg für Fernwärme, deswegen war der Anschluss an sie dort kein Thema“.
Ach ja, und wie findet er es, dass Mitterfels quasi als Aushängeschild für den Blick auf die Ökologie im Baugebiet Lob erfährt? Man kann ihn durchs Telefon förmlich schmunzeln hören: „Das freut uns.“
Andrea Prechtl/BOG Zeitung vom 23. Oktober 2024 (Gen. der Lokalredaktion)
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