Haselbach. Kommunale Wärmeplanung startet

Gemeinde hat dafür zwei Energieversorger beauftragt – Auftaktveranstaltung

Die Gemeinde Haselbach packt die Kommunale Wärmeplanung an und hat damit die Bayernwerk Netz GmbH (Regensburg) und das Institut für nachhaltige Energieversorgung GmbH (Rosenheim) beauftragt. „Unser Ziel ist es, unseren Bürgern greifbare und klar verständliche Antworten zur Frage zu geben, wie der Wärmebedarf in unserer Gemeinde in Zukunft durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann“, sagt Bürgermeister Dr. Simon Haas.

Kommunalbetreuer Johann Seebauer (Bayernwerk Netz GmbH), der den Wärmeplanungsprozess begleiten wird, wies auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen hin: Gemeinden wie Haselbach mit weniger als 10 000 Einwohnern müssen laut Gesetz bis zum 30. Juni 2028 eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) vorlegen. „Mir ist es wichtig, dass wir praxisnahe Ergebnisse bekommen, keinen Papiertiger, der in der Schublade landet“, betonte Haas bei der Auftaktveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP) im Rathaus Mitterfels.

„Niemand muss jetzt zuhause seine Heizung rausreißen!“: Projektleiterin Christina Albrecht, Bayernwerk Netz, betonte, die KWP liefere einen Fahrplan für konkrete Maßnahmen und setze Prioritäten für die Zukunft: Welche Wärmequelle macht in welchem Teil des Gemeindegebiets Sinn? „Auch die bereits vorangeschrittenen Überlegungen eines Nahwärmenetzes im Ortskern von Haselbach werden wir in der Wärmeplanung berücksichtigen.“

Gebäudetypen, Baualtersklassen, Verbraucher, Erzeuger, Energiequellen: „Wir werden mit INEV neben einer statistischen Betrachtung mit allen relevanten Akteuren vor Ort Kontakt aufnehmen, um aktuelle und detaillierte Daten erfassen und auswerten zu können“, sagte Christina Albrecht. Kommunalbetreuer Johann Seebauer betonte, eine kontinuierliche Beteiligung der Öffentlichkeit sei von zentraler Bedeutung. Daher gehört auch die Organisation einer Bürgerinformationsveranstaltung zu den Aufgaben, die für das kommende Jahr auf der Agenda der KWP stehen.

Aufgabe der KWP ist es nach den gesetzlichen Vorgaben nicht, eine Detailplanung zur technischen Umsetzung und zur wirtschaftlichen Machbarkeit zu liefern, oder gar fixe Preise für die Wärmelieferung an Endkunden. „Das wäre nach Abschluss der KWP dann im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die nächste Aufgabe“, so Albrecht.

Unabhängig von der KWP gilt seit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Gemeinden in der Größenordnung von Forstern, dass neue Gas- oder Ölheizungen ab dem 1. Juli 2028 nur zulässig sind, wenn sie zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. „Auch darüber werden wir im Rahmen der Bürgerbeteiligung noch gesondert informieren“, so Haas.

Pressemitteilung Gmde Haselbach/sha vom 11. Januar 2025

 

Darum geht es bei der Kommunalen Wärmeplanung:

Die kommunale Wärmeplanung ist eine Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende. Die Wärmeversorgung vor Ort soll nachhaltig und effizient gestaltet werden, um klimaschädliche CO₂-Emissionen zu reduzieren. Im Bayerischen Klimaschutzgesetz hat der Freistaat festgelegt, dass Bayern bis zum Jahr 2040 klimaneutral sein soll.

Die Bundesgesetzgebung gibt folgende vier Schritte für die Kommunale Wärmeplanung vor:

  1. Eignungsprüfung / Bestandsanalyse

Bei der Bestandsanalyse werden der aktuelle Wärmebedarf, der Verbrauch und die damit einhergehenden Treibhausgasemissionen erhoben. Diese Daten werden unter Berücksichtigung von Gebäudetypen, Baualtersklassen sowie Versorgungsstrukturen aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern erfasst. Außerdem werden Beheizungsstrukturen von Gebäuden ermittelt.

  1. Potenzialanalyse

Die Potenzialanalyse zeigt Möglichkeiten zur Reduktion des Wärmebedarfs auf. Zudem werden lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale ermittelt.

  1. Zielszenario

Das Zielszenario basiert auf den Ergebnissen der Bestands- und der Potentialanalyse. Dieses soll aufzeigen, wie der zukünftige Wärmebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Hierbei wird eine räumlich detaillierte Beschreibung der benötigten Versorgungsstruktur im Jahr 2040 erstellt, inklusive eines Zwischenziels für 2030. Dies erfolgt durch die Identifikation geeigneter Bereiche für Wärmenetze und Einzelversorgung.

  1. Umsetzungsstrategie und Maßnahmen

Auf Grundlage des Zielszenarios wird ein Fahrplan zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans formuliert. Dabei werden konkrete Maßnahmen, Prioritäten und ein Zeitplan für die kommenden Jahre ausgearbeitet. Es werden konkrete Ziele zur erforderlichen Energieeinsparung und zum Aufbau der künftigen Energieversorgungsstruktur gesetzt.

Förderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative

Das Projekt wird gefördert aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Quelle: Webseite der Gemeinde Haselbach: https://haselbach-gemeinde.de/

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