1000 Jahre Geschichte um Mitterfels - 44 Mitterfels erhält ein Notariat (1862)

44 00 Titel 

Justizrat Anton Zimmermann war von 1893 bis 1930 Notar in Mitterfels - seine Leidenschaft: die Jagd (Chronik Markt Mitterfels)  - Vergrößern durch Klick in Abbildung!

Vor gut 830 Jahren tauchte der Name Mitterfels das erste Mal in einer Urkunde auf; Gschwendt im Kinsachtal kann auf 900 Jahre zurückblicken; vor 960 Jahren übernahmen die Grafen von Bogen den östlichen Donaugau von den Babenbergern; Metten, im Jahre 766 gegründet, rodete zu Füßen der schützenden Bergkette zwischen Vogelsang und Hirschenstein . . . über 1000 Jahre interessante Geschichte, in die wir in halbmonatlich wechselnden Kapiteln eintauchen.

Zu den vorhergehenden Kapitelbeiträgen können Sie sich im Menue rechts in der Grafik „1000 Jahre Geschichte um Mitterfels“ durchklicken.

Mitterfels erhält ein Notariat (1862)

Mitterfels verdankte es seinem Sitz als Landgericht, dass es bei der Schaffung der ersten bayerischen Notariate am 1.7.1862 mit einbezogen war. König Max II. hatte am 10. November 1861 das „Bayerische Notariatsgesetz“ unterzeichnet, nachdem es die beiden Kammern der Abgeordneten und der Reichsräte angenommen hatten. Nun bewarben sich rund 1300 Juristen um das neue Amt; ab April 1862 wurden die ersten durch den König ernannt. Sie hatten am Sitz des Landgerichts Wohnung zu nehmen und mussten vor ihrer Ernennung und dem Ablegen des Diensteides eine Kaution von 1000 Gulden stellen.

44 01 Bayerisches Notariatsgesetz 1861 f

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Mitterfels erhielt eines der 34 Natariate in Niederbayern. (Bayerisches Notariatsgesetz von 1861 - Ausschnitt) -Vergrößern durch Klick in Abbildung!

Franz Seraph Schwanzer wurde der erste Mitterfelser Notar (1862-70)Er warwie alle Notare, Beamter auf Lebenszeit, aber ohne ein festes Gehalt. Die Sicherung des Unterhalts beruhte zum einen auf den Gebühren nach einer neuen Gebührenordnung, zum anderen in der zahlenmäßigen Beschränkung der zugelassenen Notare. Darin hat sich bis heute nichts geändert; nur der Beamtenstatus wurde 1937 aufgehoben.

Die enge Verknüpfung mit der Landgerichtsgeschichte rechtfertigt auch eine Darstellung der Notariatsgeschichte im Allgemeinen. Es ist eine alte Geschichte. Bereits im „Heiligen Römischen Reich“ hatte Kaiser Maximilian I. im Jahre 1512 eine Reichsnotarisierung“erlassendie allerdings von den Fürsten und dem regierenden Adel nach eigenem Ermessen gehandhabt wurde. Mit dem Zusammenbruch des Reiches 1806 und im Zuge von Montgelas‘ Reformen (vgl. Kap. 32) wurden in Bayern alle bisherigen kaiserlichen und päpstlichen Notariate aufgelöst und deren Geschäfte nach der neuen Gerichtsverfassung von 1808 an die Landgerichte und adeligen Herrschaftsgerichte (vgl. Kap. 15 „Patrimonialgericht“) übertragen. Allerdings konnten die bisherigen Notare als gleichsam absterbende Notare um eine weitere Bestätigung nachsuchen. Geregelt wurde auch der Beurkundungszwang: für alle Grundstücks- und Hypothekengeschäfte, für Eheversprechen und Eheverträge, für Adoption und öffentliche Testamente, für Schenkungen von über 1000 Gulden sowie für Vollmachten zur Prozessführung. Nicht beseitigt waren allerdings die schon seit alters her üblichen und noch bis 1861 (!) geltenden Vorrechte „siegelmäßiger Personen“, die derartige Urkunden selbst errichten konnten. Der Personenkreis umfasste den Adel, die „Landsassen“ (Eigentümer von Gütern mit eigener Gerichtsbarkeit), die Doktoren der Rechte, Theologie und Medizin, hohe Staatsbeamte und Offiziere, aber auch Priester, Bürgermeister und Patrizier der Hauptstädte. 

1861 kam es dann zu dem eingangs erwähnten „Bayerischen Notariatsgesetz“, an dessen Grundzügen sich bis heute nicht viel zu ändern brauchte. Ein neues „Notariatsgesetz“ von 1899 machte die Notariate ab 1.1.1900 zu „Staatsbehörden“, und erst die „Reichsnotarordnung“ von 1937 stufte sie wieder als „öffentliches Amt“ ein. Damit verlor auch der Notar seinen Beamtenstatus und ist seither wieder „Träger eines öffentlichen Amtes“. Daran hat auch die „Bundesnotarordnung“ von 1961 nichts geändert. Bis 1900 zurück aber reicht die Vorschrift, für verhinderte Notare einen Notariatsverweser zu bestellen; dazu konnte auch der Richter am Ort verpflichtet werden. 

Ob Beamter oder Träger eines öffentlichen Amtes: Den früheren Mitterfelser Notaren zumindest hat die Auflage von 1861, am Gerichtssitz Wohnung zu nehmen, keinerlei Belastung bedeutet. Schon der zweite Notar Michael Eggert blieb fast 20 Jahre (1871-1892), sein Nachfolger Anton Zimmermann gar 37 Jahre (1893-1930). Er ist, da erst 1938 in Mitterfels verstorben, noch manchen in Erinnerung. Hier war er der „Herr Justizrat“ - ein aus dem damaligen Beamtenstatus herrührender Ehrentitel. Bilder aus jener Zeit - in unserem Heimatbüchlein "Bilder erinnern ..." - zeigen ihn nicht nur bei festlichem Anlass, sondern gerne auch als passionierten Jäger. In einem alten Gemeindebeschluss ist zu lesen, dass Notar Zimmermann (zusammen mit Bezirksgeometer Fanderl) 1904-1909 die Mitterfelser Jagd um 400 Goldmark pachtete.

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37 Jahre Notar in Mitterfels: Von 1893 bis 1930 war der Justizrat Anton Zimmermann Notar in Mitterfels. Seine Leidenschaft galt der Jagd. Dafür zahlte er der Gemeinde von 1904-1909 stolze 4000 Goldmark. -Vergrößern durch Klick in Abbildung!

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Schreiben des Mitterfelser Notars Zmmermann an Klienten aus Treffendorf, Gemeinde Stallwang, um 1925 - Quelle: Hubert Artmann, Konzell (www.sammelmessi.de) - Vergrößern durch Klick in Abbildung!

Auch sein Nachfolger Dr. Norbert Bott (1930-1939, dann ausgeschieden, im Krieg gefallen) hatte eine besondere Eigenart: Im parkähnlichen Garten seines Hauses, dem „Genossenschaftshaus“ der früheren Messungsbeamten, hatte er auf künstlichem Hügel gerne die Reichskriegsflagge der einstigen kaiserlichen Marine gehisst. (Über die Notare der letzten 4 Jahrzehnte ist im Kap. 67 „Nachkriegsjahre“ berichtet.)

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Dr. Norbert Bott, von 1930-1939 Notar in Mitterfels (Foto im Besitz von A. Strohalm) -Vergrößern durch Klick in Abbildung!

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Bott-Villa in den 1950er-Jahren, Bayerwaldstraße - Abzweigung Stockäcker (Foto im Besitz von A. Strohalm) -Vergrößern durch Klick in Abbildung!

Die Standesorganisation der Notare ist seit 1861 die „Notarkammer“ - in Bayern als „Landesnotarkammer Bayern“ für alle drei Oberlandesgerichtsbezirke zuständig. Die Dienstaufsicht über die Notare liegt beim OLG-Präsidenten. Die soziale Absicherung trägt seit 1867 die öffentlich-rechtliche „Notarkasse“. Die Berufung zum Notar setzt neben der Befähigung zum Richteramt (Große juristische Staatsprüfung) einen dreijährigen Anwärterdienst voraus, weil das Studium nicht speziell auf den Notarberuf vorbereitet. Hier ergeben sich vielerlei, ganz individuell zu regelnde Fälle, die neben fundierter Sachkenntnis auch ein starkes Einfühlungsvermögen erfordern, um dem Willen der Beteiligten im Rahmen der Gesetze gerecht zu werden. 

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