ILE nord23 unterstützt wieder Kleinprojekte

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Fünf Kriterien zählen

Im Jahr 2020 wurden in der Region der ILE nord23 mit dem Regionalbudget 13 Kleinprojekte mit insgesamt 98 500 Euro gefördert. Zu diesen gehören zum Beispiel ...

... Aktiv- und Generationenspielplätze in Kirchroth, Sankt Englmar und Mitterfels, die Ausgestaltung eines Troidkastens und die Herausgabe eines Heimatbuches in der Gemeinde Haibach.

Auch im laufenden Jahr können Vereine, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften wieder Projektanträge einreichen. Gefördert werden Kleinprojekte, die unter Berücksichtigung der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich attraktiver und lebendiger Ortskerne, der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes, der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, der demografischen Entwicklung sowie der Digitalisierung den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Es können Kleinprojekte eingereicht werden, deren Netto-Gesamtausgaben 20 000 Euro nicht übersteigen, mit deren Durchführung außerdem noch nicht begonnen wurde und die bis zum 20. September komplett umgesetzt und abgewickelt werden können. Inhaltlich wird ein Auswahlgremium die Förderfähigkeit nach folgenden fünf Kriterien bewerten: Beitrag zur Zielerreichung des ILE-Konzeptes und der Handlungsfelder, Beitrag zur Entwicklung einer ILE-Gemeinde beziehungsweise der ILE-Region, Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, Beitrag zur Infrastruktur und Daseinsvorsorge sowie Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Gefördert werden können die Projekte nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) und dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit bis zu 80 Prozent der Nettokosten, jedoch maximal 10 000 Euro je Kleinprojekt.

Anträge online

Das erforderliche Antragsformular und ein Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser zur Verfügung.

Anfragen auf Förderung sind an die Gemeinde Ascha, Bürgermeister Wolfgang Zirngibl, zu richten. Als Ansprechpartner steht darüber hinaus auch der Umsetzungsbegleiter Karlheinz Dommer zur Verfügung (Telefon 0173/5722004 beziehungsweise Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

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