Busfahrt mit Beigeschmack

Eine 88-jährige Frau fährt mit dem Bus von Mitterfels nach Straubing. Sie ist auf einen Rollator und somit beim Einsteigen auf Hilfe angewiesen.

Das wird ihr fast zum Verhängnis.

Mechthild R. (Name geändert) ist immer noch sehr aufgewühlt, wenn sie von dem Vorfall erzählt, der sich kürzlich auf einer Busfahrt von Mitterfels nach Straubing ereignet hat. Sie sitzt in ihrem Zimmer im Seniorenheim auf einem Stuhl, die Hände gefaltet, ihre Stimme ist leicht brüchig, manchmal kämpft sie während der Erzählung mit den Tränen.

 

Sie wollte, wie so oft, mit dem Bus von Mitterfels nach Straubing fahren. Mit dabei hat sie ihren klappbaren Rollator, ohne den sie nicht gehen kann. Doch dieser Umstand wird diesmal zum Problem und führt zu einem Eklat mit dem Busfahrer. Seitdem hat die 88-Jährige Angst davor, mit dem Bus zu fahren.

Was war passiert? „Im Grunde war erst alles wie immer“, beginnt Mechthild R. den Vorfall zu schildern. Wie schon viele Male zuvor, will sie mit dem Bus der Linie 10 um 8.35 Uhr von Mitterfels nach Straubing zu einem Arzttermin fahren. Den Weg vom Seniorenheim zur Bushaltestelle an der Kirche schafft sie mit ihrem Rollator problemlos alleine. Für Unternehmungen dieser Art hat sie ein leichtes, zusammenklappbares Modell. An der Haltstelle angekommen, faltet sie ihre Gehhilfe zusammen und wartet auf den Bus.

Ein anderer Fahrgast bietet seine Hilfe an

Als dieser an die Haltestelle fährt, zeigt sie dem Busfahrer ihren Schwerbehindertenausweis und bittet darum, ihr mit dem Rollator zu helfen. Einsteigen kann Mechthild R. ohne Hilfe. „Ich brauche nur immer jemanden, der mir den Rollator in den Bus oder in den Gepäckraum hebt.“ Fährt ein Niederflurbus, braucht sie sogar überhaupt keine Hilfe. Doch der Fahrer macht keine Anstalten, auszusteigen. Auf ihre Bitte, ihr doch zu helfen, weil sie ihn nicht alleine in den Bus heben kann, antwortet der Fahrer lediglich mit einem „Na und?“. Schließlich erbarmt sich ein Fahrgast, der mit ihr an der Haltestelle einsteigt, und hebt ihr den Rollator in den Bus.Weil die vorderen Plätze bereits besetzt sind, setzt sich Mechthild R. etwas weiter hinten hin, den Rollator zwischen zwei anderen Sitzen. Wenig später steigt sie in Straubing an der Haltestelle bei den Ursulinen aus. Weil das Einsteigen schon etwas unangenehm war, überlegt sie während der Fahrt die ganze Zeit, wie sie am besten aussteigen kann, ohne viel Umstände zu machen. „Ich bin dann extra früh aufgestanden, hab mich ein wenig weiter nach vorne gesetzt und meinen Rollator direkt neben den Fahrer gestellt, damit der ihn nur noch nehmen und raustragen muss.“

Aber auch beim Aussteigen macht der Fahrer keine Anstalten, ihr zu helfen. Wieder erbarmt sich der Fahrgast, der ihr bereits beim Einsteigen geholfen hat, und trägt ihr den Rollator nach draußen. Als die 88-Jährige vor dem Bus steht, ruft ihr der Busfahrer schließlich noch nach: „Und auch noch andere Fahrgäste belästigen.“ Als Mechthild R. das erzählt, ist sie den Tränen nahe. Das war zu viel für sie.

Seit diesem Tag hat sie Angst, mit dem Bus zu fahren. Was sie am meisten wundert: Noch nie habe es derartige Probleme gegeben. „Warum es diesmal so eskaliert ist, ist mir ein Rätsel.“ Bei der Heimfahrt sei sie mit demselben Bus gefahren. „Da gab es keine Probleme. Die Fahrerin ist sofort aufgestanden und hat mir geholfen.“

Busunternehmer schildert den Fall etwas anders

Bei einem Anruf bestätigt der Busunternehmer, der die Linie als Subunternehmer für die Regionalbus Ostbayern GmbH (RBO) bedient, dass es einen Zwischenfall mit einer älteren Dame gegeben hat. Er wolle dazu aber eigentlich gar nichts mehr sagen. Nur so viel: Die Dame solle doch bitte bei der Wahrheit bleiben. Auf die Nachfrage, wie er denn das jetzt meint, sagt der Busunternehmer dann doch noch etwas dazu. Der Fahrer habe ihm erzählt, er habe der Dame den Rollator deshalb nicht in den Bus gehoben, weil er gesehen hat, dass das bereits der andere Fahrgast übernommen hat.

Überhaupt sei der Grund für den Eklat ein anderer gewesen: Die Dame habe sich beim Einsteigen beschwert, weil die ersten Reihen bereits besetzt waren. Sie habe die Fahrgäste belästigt und sie gebeten, sich woanders hinzusetzen, weil sie dort Platz nehmen wollte. „Ich habe mir das von anderen Fahrgästen, die dabei waren, bestätigen lassen“, sagt der Unternehmer. Das Ganze habe den Fahrer einfach geärgert.Mechthild R. will diesen Vorwurf nicht auf ihr sitzenlassen und betont ausdrücklich, dass sie keine anderen Fahrgäste belästigt hat. „Ich habe lediglich beim Einsteigen gesagt: ,Ach, die erste Reihe ist schon besetzt. Na dann setz’ ich mich weiter hinter.’ Das war alles.“ Sie hätte doch gar keinen Grund, irgendetwas zu erfinden. Sie wolle nur eins: Verhindern, dass nicht noch jemandem sowas widerfährt und darauf aufmerksam machen, was ältere, behinderte Menschen oft auf sich nehmen müssten, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln von A nach B zu kommen.

Die rechtliche Lage ist eindeutig

Grundsätzlich ist es so, dass ein Busfahrer gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist, Fahrgästen beim Aus- oder Einsteigen zu helfen. Im Gegenteil. Rein rechtlich darf er seinen Arbeitsplatz eigentlich gar nicht verlassen. Das in den obigen Fall involvierte Unternehmen bedient die Linie 10 als Subunternehmer für die Regionalbus Ostbayern GmbH (RBO), die zur Deutschen Bahn gehört. Eine Sprecherin der Deutschen Bahn teilt auf Nachfrage mit, dass grundsätzlich alle Fahrer angehalten sind, sich allen Fahrgästen gegenüber rücksichtsvoll und hilfsbereit zu verhalten. Aber auch sie bestätigt: Eine gesetzlich geregelte Verpflichtung zur Hilfestellung ergibt sich daraus nicht.

Der Bus, mit dem die ältere Dame gefahren ist, ist ein sogenannter Überlandbus – eine Art Zwischenmodell zwischen einem Reise- und einem Niederflurbus. Er hat nur zwei Stufen zum Einsteigen und verfügt laut Aussage des Unternehmens auch über einen Lift und ist für die Beförderung von Menschen mit Behinderung zugelassen. Der Vorteil: Er hat mehr Sitzplätze als der Niederflurbus und eignet sich deshalb auch besser zur Schülerbeförderung. Denn auch diese liegt im Aufgabenbereich des Unternehmens.  

Kommentar

Ein schwieriger Fall

Der Fall von der alten Dame und dem Busfahrer ist ein schwieriger. Dabei spielt es im Grunde keine Rolle, wer, was, zu wem genau gesagt hat, oder warum genau die Situation so eskaliert ist. Der Fall ist deshalb so schwierig, weil er ein Produkt mehrerer Probleme ist, die nicht leicht zu lösen sind.

Da ist einmal das alte ÖPNV-Problem eines Flächenlandkreises. Viele Linien sind notwendig, um die Menschen von A nach B zu bringen. Viele Linien, für die erst einmal Busunternehmen gefunden werden müssen, die sie bedienen. Die stehen dann wiederum vor dem Problem: Welche Busse setze ich ein, um allen Bedürfnissen gerecht zu werden. Ein Niederflurbus ist für die Schülerbeförderung nicht optimal, da er zu wenig Sitzplätze hat. Da steigen dann die Eltern auf die Barrikaden, wenn zu viele Kinder stehen müssen. Erst vor einigen Monaten gab es einen Unfall mit einem solchen Niederflurbus, der genau diese Diskussion aufflammen ließ. Reise- oder Überlandbusse haben zwar mehr Sitzplätze. Menschen mit Behinderung oder ältere Menschen, die nicht mehr ganz so mobil sind, tun sich hingegen in solchen Bussen schwerer, einzusteigen.

Ein weiteres Problem: Im Fall der älteren Dame und dem Bus hätte die Seniorin eigentlich laut ihrem Schwerbehindertenausweis ein Recht auf eine Begleitperson gehabt. Doch sie hat niemanden, der das übernehmen könnte. Denn das Pflegepersonal in ihrem Heim hat alle Hände voll zu tun, um den normalen Pflegebetrieb aufrecht erhalten zu können. Eine Bewohnerin mit dem Bus nach Straubing zum Arzt zu begleiten? Ein Ding der Unmöglichkeit. Aber die ältere Dame hat sonst niemanden, der das übernehmen könnte. Also muss sie sich alleine auf den Weg machen.

Der Busfahrer hat rechtlich nichts falsch gemacht. Er ist gesetzlich nicht verpflichtet, der Dame zu helfen. Nehmen wir an, er hatte einen schlechten Tag, eine schlechte Woche, in der er jede Menge Gemecker von Fahrgästen zu hören bekommen hat. Vielleicht hat er sich – warum auch immer – tatsächlich vom Verhalten der alten Dame provoziert gefühlt. Das alles ist irgendwie verständlich, es ist menschlich. Dennoch sei die Frage erlaubt: Was hätte die alte Dame denn tun sollen? Was hätte sie gemacht, wäre nicht zufällig ein Fahrgast hinter ihr gewesen, der ihr geholfen hätte? Wie hätte sie zu ihrem Arzttermin nach Straubing kommen sollen?

Verena Lehner/BOG Zeitung vom 25. März 2024 (Gen. der Lokalredaktion)

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