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„Was hab ich da fürn Scheiß gemacht?“

2025 09 11 Brand Attenberger Scheune 

Der Brand an einem Samstagabend im Februar war weit zu sehen. Verletzt wurde niemand. Archivfoto: Irmgard Hilmer

Warum er im Februar eine Scheune mitten in Mitterfels angezündet hat, …

… kann sich ein 42-Jähriger bis heute nicht erklären. Er braucht Hilfe, zeigt sich vor dem Schöffengericht.

Lichterloh hat sie gebrannt, die Scheune unweit der Mitterfelser Tankstelle im Februar dieses Jahres (wir berichteten). Der Schaden an der Ruine, die der Gemeinde gehörte, wurde auf 30.000 Euro geschätzt. Verletzt wurde niemand. Schnell war klar: Es muss Brandstiftung gewesen sein, die Polizei ermittelte bald einen Tatverdächtigen. Er musste sich jetzt vor dem Schöffengericht am Straubinger Amtsgericht verantworten.

Angeklagt für die Brandstiftung war Andreas F. (Name von der Redaktion geändert), ein 42-Jähriger aus der Nähe von Mitterfels. Zwar gab er an, sich zur Sache zu äußern, er hatte sich auch bei der Polizei bereits vollumfänglich geständig gezeigt, doch wirklich viel sagen konnte F. dann doch nicht. Es habe sich um eine „Kurzreaktion“ gehandelt, ihm sei alles in den Kopf gestiegen. „Alles“, das sei der schlechte Gesundheitszustand seiner unter anderem an Krebs erkrankten Frau, ebenso die damals frisch eingetretene Arbeitslosigkeit, wie Verteidiger Uwe Grabner für ihn erläuterte.

Auch sieben Monate später könne der 42-Jährige sich nicht erklären, wie er die Scheune anzünden konnte. Nur mit einem Feuerzeug. Das reichte, da viel Heu in dem ansonsten ungenutzten Gebäude gelagert war, um alles in Vollbrand zu stecken.

Wie er sich gefühlt habe, nachdem das Feuer ausgebrochen war, wollte Richter Achim Kinsky wissen. „Dann ist mir erst in den Kopf gekommen: Mensch, was hast du denn jetzt für einen Scheiß gemacht?“, sagte F.Therapeutische Hilfe habe er bislang nicht in Anspruch genommen, es fehle der notwendige Antrieb, auch aufgrund der Erkrankung seiner Frau, die ihn offenbar sehr belastet.

Im Zeugenstand rekapitulierte der Brandfahnder der Kriminalpolizei die Ermittlungen. Bilder einer Überwachungskamera hätten zum später Beschuldigten geführt, die sein Auto zeigten und auch, dass er es parkte und kurz verließ, um dann kurz darauf zurückzukehren und wegzufahren. Genau zur Tatzeit. Nach anfänglichem Zögern gab F. die Tat zu, erklärte, er habe die Scheune mit einem Feuerzeug angezündet, schilderte der Beamte.

Andreas F. ist bis dato ein unbeschriebenes Blatt, er hat keine Vorstrafen. Nach eigener Auskunft hat er keine abgeschlossene Ausbildung, aber auch keine Schulden. Er bekommt Bürgergeld und hat Aussicht auf einen Job ab Oktober.

„Eine schlechte Zeit zu haben, erklärt die Tat nicht“

In seinem Schlussvortrag erklärte der Staatsanwalt, es gebe keine Zweifel an der Täterschaft, die Motivation habe sich aber nicht durch die Hauptverhandlung klären lassen. War es Frustabbau? Oder Begeisterung für Feuer? „Eine schlechte Zeit zu haben, erklärt die Tat nicht“, so der Staatsanwalt. Zwar könne man davon ausgehen, dass es sich um eine einmalige Tat gehandelt habe, F. habe frühzeitig gestanden, Schuld und Reue gezeigt. Doch der Schaden und die Gefährlichkeit des Feuers, das ohne das Eingreifen der Feuerwehr auf andere Gebäude hätte übergreifen können, so der Staatsanwalt, sprechen gegen den Angeklagten. Er forderte letztlich, den Brandstifter zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung zu verurteilen und ihm einen Bewährungshelfer zur Seite zu stellen. Außerdem sollte er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Das Schöffengericht schloss sich in seinem Urteil dieser Forderung an. Richter Kinsky redete dem Angeklagten nachdrücklich ins Gewissen, bei der nächsten Krise nicht wieder einen Schritt „in die ganz falsche Richtung“ zu gehen. Daher stelle ihm das Gericht auch die Bewährungshilfe zur Seite. „Die versuchen, Ihnen zu helfen, das sind ganz tüchtige Frauen und Männer hier in Straubing“, so Kinsky.

„Sie haben es selbst in der Hand. Wenn Sie sich nochmal etwas zu Schulden kommen lassen, sitzen Sie viele Jahre im Gefängnis“, mahnte der Richter den Angeklagten, der sofort auf Rechtsmittel verzichtete. Das Urteil ist also rechtskräftig.

Ruth Schormann/BOG Zeitung vom 11. September 2025

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