Gemeinderat Falkenfels. Wieder eigene Räume für den EC

GR Sitzung Falkenfels 2025 01 16

Auch über Außenrenovierung der Kirche informiert

Eine abwechslungsreiche Tagesordnung hat den Gemeinderat Falkenfels zu seiner ersten Sitzung im Jahr 2025 erwartet.

Bürgermeister Ludwig Ettl eröffnete mit den zur Sitzung vorliegenden Bauanträgen.

Dabei ging es zum Auftakt um einen Bauantrag zur Errichtung eines Vordaches und einer Überdachung des verbleibenden Gebäudeteils, einer ehemaligen Milchkammer. Der Antragsteller beabsichtigt künftig eine forstwirtschaftliche Nutzung und erhielt dazu die Zustimmung des Gremiums. Keine Entscheidung gab es zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Carports mit Terrassenüberdachung. Zu dem geplanten Vorhaben in der Oberhofer Straße soll ein zeitnaher Ortstermin Klarheit bringen.

Über einen Bescheid zum Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wegen der beabsichtigten Außenrenovierung der Expositurkirche Sankt Josef informierte der Bürgermeister in der Sitzung. Die Arbeiten an den Außenputzflächen und an der Dachentwässerung sind demnach entsprechend der dem Erlaubnisantrag beiliegenden Plandarstellung auszuführen. Bei der in zwei Bauabschnitte unterteilten Außenrenovierung ist ein mineralisches Anstrichsystem in gebrochenem Weiß zu verwenden. Der ergangene Bescheid hat eine Gültigkeit von vier Jahren.

Die in einem weiteren Bauantrag beantragte Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle mit Hackschnitzelheizung im Außenbereich steht vor schier unüberwindlichen Hürden, weil dem Antragsteller für sein Vorhaben von der Genehmigungsbehörde eine Privilegierung nicht zuerkannt wird. Die in Aussicht gestellte Genehmigung einer Hallengröße bis 100 Quadratmeter sieht der Antragsteller als nicht zweckmäßig an, der in der Sitzung Ausführungen zu seinem Vorhaben machen konnte und jetzt seine ganze Hoffnung auf eine Außenbereichssatzung setzt. Zu den Chancen dieser Bauleitplanung will der Bürgermeister aber erst Vorgespräche führen.

Wichtiger Lieferant für Dorfladen bricht weg

Beim Betrieb des Dorfladens bricht Ende Januar ein wichtiger, zuverlässiger und beliebter Lieferant weg, informierte Bürgermeister Ettl, weil die Bäckerei die Belieferung des Dorfladens einstellt.

Der Eigentümerwechsel einer großen Halle neben dem Sportgelände zog die Beseitigung des angrenzenden Vereinsgebäudes, das der EC Falkenfels nutzte, aus versicherungstechnischen Gründen nach sich. Die Gemeinde will im Einvernehmen mit dem Verein, der bei dieser Sitzung mit einer starken Abordnung vertreten war, ein neues Gebäude im Bereich Sportgelände und Kinderspielplatz errichten. Der ursprüngliche Gedanke, den in diesem Bereich aufgestellten WC-Container in das neue Gebäude zu integrieren, wird nicht weiterverfolgt, weil die Gemeinde schon andere Nutzungsmöglichkeiten für diesen Container im Auge hat. Der bei dieser Sitzung präsentierte Planungsvorschlag für ein Gebäude mit öffentlichen Toiletten, auch wegen des nahen Kinderspielplatzes, fand allgemeine Zustimmung. Bei dem Bauvorhaben soll viel in Eigenleistung durch Vereinsmitglieder und den gemeindlichen Bauhof gemacht werden und neben dem finanziellen Beitrag aus der Kasse der Eisstockschützen will die Gemeinde für dieses Bauvorhaben einen Betrag in den nächsten Haushalt einstellen. Ob für dieses Bauvorhaben eine weitere Fördermöglichkeit besteht, wird ebenfalls noch abgeklärt.

Informiert hat Bürgermeister Ettl das Gremium über das Schreiben eines Betriebes in der Oberhofer Straße, der darin um Abhilfe bei der nicht ungefährlichen Zu- und Ausfahrt des Betriebsgeländes bittet. Dort sollten aber erst die möglichen Verbesserungen auf dem Betriebsgelände genutzt werden, war aus dem Gremium zu hören.

Stromversorgung durch Aggregat gesichert

Mit der Anschaffung eines Aggregates zur Sicherung der Stromversorgung des Dorfgemeinschaftshauses und weiterer gemeindlicher Einrichtungen in einem Krisenfall billigte der Gemeinderat das dazu vorliegende Angebot. Für das über eine Zapfwelle angetriebene Aggregat ist ein starker Schlepper erforderlich.

Da die Gemeinde Falkenfels die Trinkwasserversorgung in eigener Zuständigkeit betreibt, hat die im Jahr 2023 in Kraft getretene Trinkwassereinzugsgebieteverordnung etliche Auswirkungen. Demnach hat der Betreiber eine Dokumentationspflicht bei der Bestimmung und Beschreibung des Trinkwassereinzugsgebietes.

Bei den vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz übermittelten Vollzugshilfen gibt es Hilfestellungen. So enthält das Dokument „Abgrenzung von Trinkwassereinzugsgebieten“ umfangreiche Erläuterungen zur Ermittlung der jeweiligen Einzugsgebiete.

Pressemitteilung Gemeinde Falkenfels/jg vom 20. Januar 2025

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