Falkenfels
Falkenfels. GR-Sitzung vom 24. November 2022
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Kostendeckende Abwassergebühren
Keine Stellungnahmen zum Grünordnungsplan „Am Kienbach I“ eingegangen
Gerade noch rechtzeitig hat der Gemeinderat in einem Beschluss die neuen Gebührensätze bei der Abwassersatzung gebilligt, damit diese rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Hauptgrund für diese Gebührenanhebungen war die Notwendigkeit, beim Betrieb der Abwasseranlage eine Kostendeckung zu erreichen.
Mit der Behandlung von Personalangelegenheiten gab es einen nicht öffentlichen Teil zum Sitzungsauftakt. Zustimmung bekam der Bauantrag, der die Erweiterung eines Wohnhauses auf zwei Wohneinheiten vorsieht und im Freistellungsverfahren ist der Antrag über den Anbau eines Balkons erledigt worden, informierte Bürgermeister Ludwig Ettl.
Begrenzte Fläche wird eingehalten
Bei der Erweiterung des Baugebietes Hochleiten hat sich der Gemeinderat die Tür offen gelassen. Dazu erfolgte der Beschluss über die Möglichkeit zur Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes im vereinfachten Verfahren, weil bei dem vorgesehenen Geltungsbereich eine begrenzte Fläche eingehalten wird. Bei dem Deckblatt zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Am Kienbach I“ wurde in den zurückliegenden Wochen die öffentliche Auslegung durchgeführt. Dies wurde notwendig, weil in einer früheren Stellungnahme aus dem Landratsamt Straubing-Bogen mit der Änderung des Maßes der baulichen Nutzung und der Dachform die Grundzüge der bestehenden Planung betroffen sind und deshalb das beschleunigte Verfahren nicht angewandt werden kann. Von den Trägern öffentlicher Belange und auch von Bürgern gingen dazu keine Stellungnahmen ein. Dem Hinweis der Regierung von Niederbayern wird die Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels Folge leisten und die Endfassung des Deckblattes mit Angabe des Rechtskräftigkeitsdatums sowohl auf Papier als auch in digitaler Form übermitteln. Mit dem abschließenden Satzungsbeschluss wünscht sich sowohl der Gemeinderat wie auch die Bauherren im Geltungsbereich des Deckblattes ein Ende der durch die besondere Geländeform in einem Teil des Baugebietes ausgelösten zusätzlichen Verfahren.
Zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit stand der Gemeinderat bei der Beratung und Beschlussfassung über den Neuerlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwassersatzung vor keiner einfachen Aufgabe. Die im Vorfeld der Sitzung von einem Gemeinderat erledigte Fleißaufgabe zu diesem Thema zeigte aber nicht den gewünschten Erfolg, weil zwar das Ziel eines sparsamen Wasserverbrauchs in der Gemeinde immer im Auge zu behalten ist, aber bei der Abwassereinleitung noch weitere Gründe zu berücksichtigen sind. Dazu kam auch das unterschiedliche Abwassersystem im Gemeindebereich, in den Außenbereichen überwiegend ein Trennsystem von Schmutz- und Regenwasser und im Ortsbereich ein Mischsystem. In der längeren Aussprache wurden Argumente zu den Besonderheiten der Abwassergebühren ausgetauscht.
Die rückwirkende Gesamtkostenermittlung für den Betrieb der Abwasseranlage ergab für die Jahre von 2018 bis 2021 ein Defizit. Damit diese Kostenunterdeckung abgestellt wird und auch der Forderung der Kommunalaufsicht Rechnung getragen wird, musste das Gremium bei dieser Sitzung eine Entscheidung treffen.
Großteil der Einleiter zahlt 48 Euro Grundgebühr
Die Mehrheit stimmte schließlich für die Variante 3, bei der der Großteil der Einleiter, entscheidend dafür ist der Nenndurchfluss des Wasserzählers, rückwirkend zum 1. Januar 2022 eine Grundgebühr von 48 Euro und je Kubikmeter 2,11 Euro aufzubringen hat. Bei den vom Bürgermeister zum Thema Strompreisvertrag der Gemeinde mit dem zuständigen Energieversorgungsunternehmen weitergegebenen Informationen hat sich die Lage etwas entspannt, aber die Preiserhöhung wird noch immer deutlich spürbar sein.
Pressemitteilung vom 28. November 2022
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