Kalenderblatt 13. August: Die letzte Hinrichtung in Mitterfels 1847

1847 08 13 Letzte Hinrichtung in Mitterfels 2 Landrichter Wieser w

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Am Martinitag 1844 zu der Stunde, als der Schullehrer und Mesner Dominikus Hahn sich wegen des Markttages für eine Weile ins Wirtshaus begab, wurde dessen junge, schwangere Ehefrau in ihrer Wohnung erwürgt. Der Mordfall war in Kürze geklärt: Verursacher waren ihr Gatte und dessen mit ihm verwandte Geliebte, Ausführender ein Bruder der Geliebten. Der Prozess zog sich fast drei Jahre hin, da gegen den Lehrer ein weiteres Delikt zutage kam. Das Gericht verurteilte alle drei zum Tode. Ein Gnadengesuch an den König Ludwig I. führte nur für die Mitschuldigen zur Umwandlung in lebenslange Zuchthausstrafe (Kettenstrafe) - auf den hauptschuldigen Ehemann wartete der Tod durch das Schwert. Am 13. August 1847 wurde die Hinrichtung in Mitterfels vollzogen. Sie war letztmalig öffentlich, und etliche tausend Zuschauer kamen bis von weit her.

(In Bayern gab es noch bis 1865 öffentliche Hinrichtungen. In Straubing geschah die letzte am 23. Juni 1851 an dem Raubmörder Matzeder. Auch das Verscharren gleich an Ort und Stelle war längst nicht mehr üblich. So wurde auch Hahn an der Friedhofmauer in Mitterfels bestattet.)

Bereits 1847 fand ein gedruckter Bericht über den Prozess und die Verurteilung eine weite Verbreitung. Er war vom Mitterfelser Landrichter Ludwig Wieser verfasst und soll auch uns zur Information dienen:


"Dominikus Hahn, geboren 1808, einziger Sohn eines Schulmeisters von Konzell im Landgerichte Mitterfels, bildete sich in früheren Jahren mit gutem Fortgange zum Schullehrer, diente in dieser Eigenschaft an mehreren Orten zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten und erhielt endlich im Jahre 1842 den Schuldienst seines zwei Jahre vorher verstorbenen Vaters von Konzell, seinem Geburtsorte.

Durch des Letzteren Tod war er in den Besitz eines Vermögens von 7 bis 8000 fl. gelangt. Im August 1843 heirathete er die Wirthstochter Anna Maria Lutz aus Cham, damals 25 Jahre alt, die sich ihm als Frau hatte antragen lassen. Lehrer Hahn behielt indessen eine nahe Anverwandte, Magdalena Hahn von Pfarrleuten, geboren 1816, als Magd im Dienste, die schon früher bei seinem Vater, und später bei ihm gedient hatte, und mit der er im verbotenen Umgange lebte. Dieselbe war frech, ausgelassen, und widerspenstig gegen die Frau; der Mann aber hielt zu ihr, so, daß es zwischen ihr und der Lehrerin bald zu Verdrießlichkeiten kam. Die Letztere wollte die Magd aus dem Hause fortschaffen, was aber ihr Ehemann nicht zugab.

Obschon die Lehrerin Hahn als eine sehr brave, gottesfürchtige, häusliche, verträgliche Person geschildert wird, die ihrem Ehemann mit Treue und Liebe zugethan war, so führt Letzterer dennoch vielfache Klagen gegen sie, namentlich über ihre Unordnung und Trägheit, Hang zum Wohlleben, Zank und Herrschsucht, die ihm nie das letzte Wort ließ.

Die Lehrerin Hahn war seit Juni 1844, 10 Monate nach ihrer Verheiratung zum Erstenmale in gesegneten Leibes-Umständen, als ihr Ehemann nach und nach sich einbildete, er könne mit ihr nicht mehr leben, und müsse sie daher um jeden Preis aus der Welt schaffen. Er theilte dieses Vorhaben seiner Magd und Base Magdalena Hahn mit, die darauf nach seinem Geheiße ihrer Dienstfrau auch wirklich einigemal Gift in der Suppe eingab, aber vergebens; weil die Lehrerin in ihrem schwangeren Zustande es immer durch Erbrechen wieder von sich gab.

Später äußerte Dominik Hahn einmal gegen seine Magd: wenn er nur Jemand wüßte, der seiner Frau einen Treff gäbe, - worauf diese sagte, das müsse man ihrem Bruder Egid Hahn anvertrauen, der als ein verschlagener und verschlossener Mensch am besten hiezu tauge. Dieser Egid Hahn, geboren im Jahre 1818, Sägknecht von Pfarrleuten, hat im Jahre 1840 bereits einen bedeutenden Diebstahl verübt, um sich einen Einstands-Mann zum Militär zu stellen, und wurde im Jahre 1841 wegen Raufhandels polizeilich abgestraft.

Als nun Magdalena Hahn aus Auftrag ihres Dienstherrn mit ihrem Bruder Egid den 28. Oktober 1844 wegen des Vorhabens sprach, und ihm den Antrag machte, die Lehrerin aus der Welt zu schaffen, war er zwar sehr verhofft darüber, sagte aber dennoch nicht ja und nicht nein, sondern bat sich nur vorher erst eine Unterredung mit seinem Vetter Dominik Hahn selbst aus. Diese fand am folgenden Tage - in Waldmenach - und wiederholt 3 Tage darauf am Allerheiligen-Tage, den 1. November auf dem Kirchthurme in Konzell statt.

Egid Hahn wollte anfangs nicht daran; auf vieles Zureden seines Vetters Dominik Hahn, den er für viel gescheidter, als sich selbst hielt, und der ihm vorspiegelte, an ein Aufkommen sey nicht zu denken, verstand er sich aber dennoch am Ende dazu, die Lehrerin noch am nämlichen Abende des Allerheiligen-Festes zu ermorden. Lehrer Hahn trug ihm auf, sich mit einem Schubkarren-Stricke zu versehen, und seine Frau, während sie allein zu Hause sey, indem er und seine Magd eine Stunde lang in der Kirche läuten müßten, damit zu erdrosseln, ihr auch nöthigenfalls ein paar Stiche mit einem Messer in den Hals zu geben, wenn er noch ein Leben in ihr spüre, damit sie sich vollends verblute. Magdalena Hahn, die bei allem dem im innigsten Einverständnisse und in verabredeter Verbindung mit ihrem Herrn handelte, auch ihren Bruder mehreremal und zudringlich aufforderte, rasch ans Werk zu gehen, weil es sonst gefehlt sey, versteckte denselben im Keller, verkleidete ihn in einen alten Sommerrock, gab ihm den Strick und trug ihm auf, nach der Hand alles zu durchwühlen, damit man desto leichter glaube, es seien Räuber dagewesen.

Als nun Egid allein mit der Frau im Hause war, verließ ihn der Muth, etwas zu unternehmen, so daß der Lehrer, als er nach Hause kam, alles in der alten Ordnung und nichts von dem geschehen fand, was er erwartet hatte.
Egid wurde darüber zur Rede gestellt, und versprach endlich seinem Vetter, am nächsten Martinitage, den 11. November, wo Markt in Konzell war, wieder zu kommen, und dann die Frau zu ermorden.

So geschah es auch an diesem Tage. Egid hatte wieder eine Unterredung mit seinem Vetter auf dem Kirchthurme und mit der Schwester im Stadel des Hauses; beide redeten ihm auf das Lebhafteste zu, schnell ans Werk zu gehen, und nicht wieder zu verzagen. Er erhielt ebenso von seiner Schwester den Strick, den alten Rock zur Verkleidung und einen Pultschlüssel. 

Als nun der Lehrer ins Wirtshaus und die Magdalena Hahn zu einer Nachbarin in den Heimgarten gegangen waren, ging Egid Hahn schnell in die Wohnstube, wo die Lehrerin am Tische saß. Sie stand auf, ging auf ihn zu, und fragte ihn, was er wolle. Er antwortete nichts, warf ihr schnell den Strick um den Hals, riß sie dann zu Boden, machte ihn dann fest zusammen und machte einen Knopf, so, daß sie nur einen einzigen Schrei von sich geben konnte, den Niemand hörte. Dann deckte er ein Bett über sie, warf im Hause alles durcheinander, wozu ihm der Pult-Schlüssel auch behilflich war, nahm eine Uhr mit, wie ihm geheißen worden, und floh eilig nach Menach ins Wirtshaus.

Als nun Magdalena Hahn, die sich schon denken konnte, was geschehen war, Abends 7 Uhr wieder nach Hause kam und kein Licht sah, rief sie einige Nachbarn herbei, weil etwas besonderes zu Hause vorgefallen seyn müsse. Diese fanden dann die Lehrerin mit dem Stricke um den Hals erdrosselt auf dem Stubenboden liegen; sie war todt, aber noch warm, und konnte durch angestellte Versuche nicht wieder zum Leben gebracht werden.
Lehrer Hahn, herbeigerufen, fing zu jammern an, schlug die Hände über den Kopf zusammen und sagte: "Was wird man da noch erleben müssen!"

Zwei Tage später wurden jedoch Egid und Magdalena Hahn, und zuletzt der Lehrer Hahn selbst verhaftet, wo sie die That sogleich eingestanden. Im Laufe der hierüber eingeleiteten Untersuchung, welche als gewiß herausstellte, daß Anna Maria Hahn den Tod der Erstickung gestorben war, wiederholten sie jene Bekenntnisse mehrmals. Alle drei wurden daher durch Erkenntnis des k. Appellations-Gerichts für Niederbayern vom 3. Februar l. Js. wegen jenes Verbrechens als Urheber für schuldig befunden, und zur Todesstrafe verurtheilt, und zwar Egid Hahn als Vollbringer (Art. 45 Nro. 1. Thl. 1. des St. G. B.), Dominik Hahn als mittelbarer Urheber durch Auftrag und ausdrücklichen Rath (Nro. Ill. ebendaselbst und Art 16.), Magdalena Hahn dagegen als Miturheberin durch Complott (Art. 50.) wegen der Verbindung mit ihrem Vetter Dominik Hahn.

Dieser Ausspruch wurde von dem k. Oberappellationsgerichte durch sein Urtheil vom 10. Juni desselben Jahres im Wesentlichen bestätiget, und nur bei Dominik und Magdalena Hahn die von dem k. Appellationsgerichte ihnen zuerkannte Schärfung der Todesstrafe mit Rücksicht auf ihren langwierigen Untersuchungsarrest erlassen. (Art. 105 Thl. 1. des St. G. B.). Seine Königliche Majestät haben jedoch vermöge Allerhöchster Entschließung vom 20. Juli I. Js. der Magdalena Hahn und dem Egid Hahn die zuerkannte Todesstrafe in Allerhöchsten Gnaden zu erlassen, und in Kettenstrafe nach vorausgegangener öffentlicher Ausstellung (Art. 7 - 9 Thl.
l. des St. G. B.) zu mildern, hinsichtlich des Dominik Hahn aber zu erklären geruht, daß Allerhöchst Dieselben keine Gründe gefunden haben, die demselben zuerkannte einfache Todesstrafe aus Gnade zu mildern.
Jenes Erkenntnis wurde daher in Mitterfels am 13. August 1847 durch öffentliche Enthauptung des Dominik Hahn mit dem Schwerte vollzogen.

Mitterfels, den 13. August 1847.

Königliches Land-und Untersuchungs-Gericht Mitterfels in Niederbayern.

L. Wieser, k. Landrichter.

v. Voithenberg 1. Assessor als lnquirent.

 

Auch von geistlicher Seite gibt es zeitgenössische Darstellungen.

Im Heimatmuseum Mitterfels liegt das 1847 in Straubing gedruckte Büchlein:

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Ablauf des Hinrichtungstages

Und schließlich schildert der Mitterfelser Pfarrer Joseph Lautenbacher, der dem Verurteilten mit das letzte Geleit gab, den Ablauf des Hinrichtungstages. Nachfolgend ist seine Darstellung wiedergegeben: Draußen zwischen dem Moosmüller und Höfling war seit den ältesten Zeiten die Richtstätte von Mitterfels. Die Hinrichtungsbühne ragte etwa drei Meter auf, damit alle Zuschauer den Vorgang gut sehen konnten. Tausende von Neugierigen waren gekommen, manche bis von Passau her. Man sah auch viele Geistliche unter der Menge. Manche Frauen trugen ganz kleine Kinder auf ihren Armen. Es war ein Freitag, dieser 13. August 1847, obwohl die Hinrichtungen nach altem Aberglauben an Montagen oder Samstagen stattfinden sollten.

Am 10. August war Hahn in der Fronfeste mitgeteilt worden, dass der König sein Begnadigungsgesuch abgewiesen habe, dass ihm eine Gnadenfrist von drei Tagen zugebilligt sei und dass man ihm die Henkersmahlzeit gewähren wolle. Hahn brach bei dieser Nachricht weinend zusammen, betete von nun an viel und las in der Heiligen Schrift. Am Hinrichtungstag brachte der Gefängniswärter dem Todeskandidaten die letzte, die Henkersmahlzeit. Gegen neun Uhr betrat die Exekutionskommission die Zelle und forderte Hahn auf, sich zur letzten Fahrt bereitzumachen. Demütig erklärte dieser, die Schrecken dieses Weges als verdiente und letzte Buße auf sich zu nehmen. Willig ließ sich Hahn vom Scharfrichter in das graue Sterbehemd kleiden und mit dem Strange gürten. Willig nahm er die schwarze Schandtafel mit der Aufschrift "DES MORDES UND TODESSTRAFE SCHULDIG" auf die Brust. Mit dem Sterbekreuz in der Hand, ließ er sich vom Pfarrer Lautenbacher zum Sünderkarren führen. Vorne saß der Fuhrmann, dahinter, neben dem Henkersknecht, der Todeskandidat, ihm gegenüber der Pfarrer, der ihm Trost zusprach und von Zeit zu Zeit betete.

Dann fuhr der Karren durch das wie ausgestorbene Dorf ins Freie, zum Richtplatz kurz vor Höfling. Dort wogte die erregte Menschenmenge, wich dem heranpolternden Wagen scheu aus und verstummte. In die lautlose Stille verlas der Protokollführer nochmals das Todesurteil; der Exekutionskommissär zerbrach einen schwarzen Stab und warf ihn zu Boden. Hahn stieg vom Wagen, vom Geistlichen gestützt, und taumelte in den verhängten Verschlag unter der Hinrichtungsbühne. Dort wurden ihm die Augen verbunden, die Hände auf dem Rücken gefesselt und der Oberkörper entblößt. Nochmals erteilte Pfarrer Lautenbacher dem Verurteilten die Absolution. Dann schritt Hahn langsam und zitternd die wenigen Stufen der Treppe hinauf und ließ sich auf dem roten, mit Blümchen über und über bemalten Blutstuhl nieder. Der Henker (es war der von Eichstätt) stellte sich neben ihn, hemdärmelig, barhaupt, in seiner roten Weste; dahinter der Geselle des Schergen in einer schwarzen Weste. Nun warnte der Geselle den Armen Sünder davor, die Schultern nach oben zu heben, da ihm sonst der Kopf an den Haaren hochgezerrt und mit einem unter dem Kinn befestigten Riemen gehalten werden müsse. Leise verspricht Hahn zu folgen. Der Geistliche fordert die Menge auf, drei Vaterunser zu beten; er selbst betet vor. Während des letzten Vaterunsers führt der Scharfrichter zielende Lufthiebe gegen den Hals des Verurteilten. Bei den Worten "... UND VERGIB UNS UNSERE SCHULD" saust das lange Henkerschwert im Kreisschwung und trennt mit einem sicheren Hieb das Haupt des Mörders vom Rumpf.

Die Zuschauer haben unwillkürlich die Augen geschlossen, um das Schreckliche nicht zu sehen; gellende Schreie und lautes Weinen mischen sich in das Gebet des Priesters. Frauen sind ohnmächtig geworden, Kinder greinen vor sich hin. Da tritt der Henkersknecht an die vier Ecken des Schafotts und zeigt den abgeschlagenen Kopf nach allen Seiten herum. Der Gerichtsarzt betritt die Bühne und konstatiert den Tod des Delinquenten. Der Rumpf wird in den bereitstehenden Sarg gelegt, der Kopf kommt zwischen die Füße zu liegen. Der Scherg streut Sägemehl auf den blutverschmierten Boden. Der Geistliche hält dann vom Blutgerüst aus an die Menge eine kurze Ansprache (sie wurde einige Tage darauf in der Kongregationskirche in Straubing zugleich mit der Schilderung des Lebens und der Tat der drei Verbrecher wiederholt); und mit einem letzten Vaterunser endet das Trauerspiel. Nun wurde der Leichnam auf dem Armensünderkarren zum Friedhof gefahren. Am Tor des Gottesackers wollte aber niemand den Sarg vom Wagen schaffen und in den Friedhof tragen. Die Scheu war zu groß, und die Henker waren noch am Blutgerüst beschäftigt. Der Pfarrer aber mahnte, hier sei ein Werk der Barmherzigkeit zu üben; darauf trugen zwei Männer den Sarg in eine Ecke des Friedhofes, wo Pfarrer Lautenbacher und die Anwesenden noch einmal für Hahns Seele beteten. Dann kam der Henkersknecht zurück, nahm den abgeschlagenen Kopf nochmals aus dem Sarg und schor ihm die Haare ab. Der Kopf wurde nämlich später in Wachs nachgebildet und noch lange auf verschiedenen Jahrmärkten und in der "Anatomie" in München ausgestellt. Noch bis gegen 1900 sangen Moritatsänger von dem schaurigen Ereignis. In der Mitterfelser Gegend kam eine Redensart auf: "Was werd i no alles erlebn müssen, hat dersell Schullehrer von Konzell gsagt."

Nach dieser Hinrichtung wurde der Blutstuhl nicht mehr benützt. Er wurde von Fall zu Fall beim Höflingbauern aufbewahrt und bei der Errichtung des Bezirksmuseums nach Bogen ausgeliehen. Von dort verschwand er nach 1945. Er war rot gestrichen und nach Art der Bauernmöbel mit Blumenmustern bemalt. Die vier schweren kantigen Füße gingen nach oben zu in runde über.


Nachsatz: Der Verfasser der ersten Chronik Max Lachner traf sich am 2. Mai 1953 mit dem Bauern Ludwig Kartmann von Höfling und erfuhr noch interessante Einzelheiten. Kartmanns Vater († 1918) hatte als Bub von einem Baum am Waldrand die Hinrichtung beobachtet. Die Hinrichtungsstätte zwischen Moosmüller und Höfling befand sich etwa 20 Meter oberhalb der Mulde mit den 4 Quellen. Der Wald reichte damals noch bis an die 20 Meter an diese Stelle heran. Gasthof und Brauerei Moosmüller standen noch nicht, als die Hinrichtung stattfand: sie wurden erst 1862 gebaut.


Quelle: Franz Wartner, in: Chronik Markt Mitterfels, Seite 167 ff

Weitere Schriftstücke:

 

Mehr zum Themenbereich:

Max Lachner, Von Schindern und Henkern [... hier]

Dr. Gerhard Schwertl, Hexenprozesse im Pfleggreicht Mitterfels [... hier]

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