Bayerische Geschichte
25. Januar 1802: Die Säkularisation in Bayern - Kulturbruch oder Modernisierung
Im Zuge der Säkularisation wurde der Mitterfelser Pfarrsitz von Kreuzkirchen (Bild unten links) 1809 nach Mitterfels verlegt und die Kreuzkirchener Kirche abgerissen. (Detail eines Gemäldes im Oberalteicher Pfarrhof © ft)
Vortrag von Prof. Dr. Hans Maier bei einer Tagung der Kath. Akademie und der Bayer. Akademie der Wissenschaften
Für Bayern – auch für die Gemeinde und Kirchengemeinde Mitterfels - war die Säkularisation vor 200 Jahren ein tiefer Einschnitt mit dauerhaften Folgen, deren Beurteilung immer noch kontrovers diskutiert wird. Dieser Diskussion stellte sich eine überaus gut besuchte Tagung am 21./22. Februar 2003, die von der Katholischen Akademie in Bayern zusammen mit der Bayerischen Akademie der Wissenschaften ausgerichtet wurde. Sie begann mit einem Festvortrag von Professor Dr. Hans Maier in der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und wurde in der Katholischen Akademie fortgesetzt. „zur debatte“ veröffentlicht in einer Sondernummer die Referate in Auszügen.
Prof. Dr. Hans Maier, Staatsminister a. D., Professor für Christliche Weltanschauung, Religions- und Kulturtheorie an der Universität München
Säkularisation. Schicksale eines Rechtsbegriffs im neuzeitlichen Europa
Am 25. Februar 1803 – also genau vor 210 Jahren – beendete ein Ausschuss des Reichstags in Regensburg, eine „Reichsdeputation“, die mehrmonatigen Arbeiten an einem Entschädigungs- und Neugliederungsplan für das Reich mit einem Beschluss. Dieser „Hauptschluss der außerordentlichen Reichsdeputation“ – später kurz Reichsdeputationshauptschluss genannt – wurde am 24. März vom Reichstag verabschiedet und am 27. April vom Kaiser ratifiziert, womit er zum Reichsgesetz wurde. Es war das letzte Grundgesetz des Heiligen Römischen Reiches und zugleich eines, das die hergebrachten territorialen und politischen Strukturen in revolutionärer Weise umgestaltete. 112 der rechtsrheinischen Reichsstände, darunter ein weltliches und zwei geistliche Kurfürstentümer, 19 Reichsbistümer, 44 Reichsabteien, 41 Reichsstädte und alle Reichsdörfer, wurden mediatisiert, d. h. sie verloren ihre landesherrliche Gewalt und wurden der weltlichen Herrschaft eingeordnet; sämtliche geistlichen Fürsten mit Ausnahme des Hoch- und Deutschmeisters und des Kurfürsten von Mainz, dessen Gebiet vergrößert und dessen Sitz nach Regensburg verlagert wurde, wurden depossediert, das Kirchengut der reichsunmittelbaren wie der landesunmittelbaren Vermögensträger wurde zugunsten des Staates säkularisiert.
Das ehemalige Kloster Oberalteich, von dem aus die Pfarreien Mitterfels (Pfarrkirche in Kreuzkirchen), Haselbach und andere seelsorgerisch betreut wurden, wurde ebenfalls säkularisiert und aufgelöst.© ft
In Zahlen: Ungefähr 10.000 Quadratkilometer geistlichen Staatsgebiets kamen unter die Herrschaft weltlicher Territorialstaaten; ungefähr drei Millionen Menschen wechselten ihre Staatsangehörigkeit. Im Reich, in den Territorien, auf dem flachen Land setzte eine umfassende Säkularisierung von Kirchengut ein, welche die alten kulturellen Ressourcen des „stiftischen Deutschland“ erheblich minderte und an vielen Orten zerstörte – mit Folgen für Wirtschaft, Künste, Schulen, Wissenschaften, vor allem im südlichen und westlichen Deutschland, die schwerwiegend waren und teilweise noch bis in die Gegenwart hinein fühlbar sind.
Stifte, Abteien und Klöster waren die ersten und unmittelbaren Opfer des Regensburger Beschlusses. Aber das umfangreiche Gesetzeswerk rührte auch an die Fundamente der Staats- und Kirchenverfassung Deutschlands. Der ständische Dualismus von „Kaiser und Reich“ geriet durch den Reichsdeputationshauptschluss ebenso ins Schwanken wie die reichsrechtlich gesicherte Parität der Konfessionen. In gewisser Weise nahm der „Deputations-Receß“ von 1803 schon das Ende des Reiches vorweg – und in der Tat dauerte es nur wenige Jahre, bis dieses Ende wirklich eintrat.
Mit dem Austritt der Rheinbundstaaten aus dem Reich, mit dem Entzug der Anerkennung der „Constitution germanique“ durch den französischen Gesandten beim Reichstag (im Auftrag Napoleons) und endlich mit der Niederlegung der römischen Krone durch Kaiser Franz II. im August 1806 brach das altertümliche „gotische Gebäude“ der Reichsverfassung vollends zusammen. Die alte, seit ottonischen Zeiten bestehende Ordnung der Reichskirche gehörte mit einem Schlag der Vergangenheit an. Die Länderkarte Deutschlands veränderte sich. An die Stelle vieler Klein- und Kleinststaaten traten Mittelstaaten. Aus 300 politischen Einheiten wurden im Lauf der Zeit, grob gerechnet, 30. Eine riesige Flurbereinigung setzte ein – Vorspiel jenes schwierigen und schmerzhaften Übergangs vom Alten Reich zum Nationalstaat, der den Ablauf der deutschen Geschichte im 19. Jahrhundert prägen sollte.
Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 hat die Säkularisation nicht ausgelöst – die Weichen waren schon vorher gestellt. Er hat sie nur reichsrechtlich sanktioniert. Spätestens seit den Friedensschlüssen Frankreichs mit Preußen in Basel 1795 und mit dem Kaiser in Campoformio 1797 war klar, dass die Franzosen das von ihnen besetzte linke Rheinufer nicht wieder freigeben würden, dass es auf Dauer an Frankreich fallen werde. Ebenso stand fest, dass die weltlichen Fürsten für ihre Gebietsverluste links des Rheines aus geistlichen Fürstentümern entschädigt werden sollten. Der Friede mit Kaiser und Reich in Lunéville 1801 spitzte die Dinge zu. In ihm sicherte sich Frankreich – gemeinsam mit Russland, der anderen Garantiemacht des Westfälischen Friedens – das Recht, an der Aufstellung des fälligen Entschädigungsplanes teilzunehmen. Damit lag die Entscheidung über die künftige territoriale Gestalt des Reiches de facto in den Händen der großen Nachbarn Deutschlands, wobei sich das territorial ferne Russland zurückhielt, Frankreich dagegen seine Machtstellung (und die Begehrlichkeit der neu entstehenden oder sich vergrößernden deutschen Mittelstaaten!) ausnützte und so der politischen Neuordnung Deutschlands die entscheidende Richtung gab.
Den Arbeiten der Reichsdeputation lag ein französisch-russischer Entschädigungsplan zugrunde. Der Ausschuss konnte nicht viel mehr tun als ihn – gegen den hinhaltenden Widerstand des Kaisers – zu bestätigen. Während der Beratungen, ja schon vorher sicherten sich die entschädigungsberechtigten Staaten in Direktverhandlungen mit Frankreich und Russland ihren Anteil an der Beute der säkularisierten und mediatisierten Gebiete. Dieser Anteil ging in den meisten Fällen über den territorialen Ersatz für das Verlorene weit hinaus. So verlor etwa Preußen linksrheinisch 48 Quadratmeilen mit 127.000 Einwohnern – und erhielt als Entschädigung 235 Quadratmeilen mit 558.000 Einwohnern zurück. In Württemberg betrug die Entschädigung das Vierfache, in Baden sogar das Siebenfache des Territoriums. In Bayern war die Gesamtbilanz wegen des Verlusts der Kurpfalz und der Herzogtümer Zweibrücken, Simmern und Jülich relativ ausgeglichen. Gewinne und Verluste hielten sich die Waage. Dennoch trug die jetzt einsetzende staatliche Konzentration entscheidend zur Bildung des modernen Bayern bei. Das Land dehnte sich auf Schwaben und Franken aus und wurde „wie Österreich und Preußen ein dynastischer Machtstaat von überstammesmäßiger Struktur“ (E. R. Huber). Es wurde zum Kern des „Dritten Deutschland“, jenes Kreises mittlerer Mächte, die sich im 19. Jahrhundert zwischen die alten Rivalen Osterreich und Preußen schoben – Mächte, die zwar nicht stark genug waren, um das Geschick des künftigen deutschen Nationalstaats entscheidend zu beeinflussen, die aber den Gang der Dinge fördern oder hemmen konnten.
In all dem zeigt sich, dass es bei den Verhandlungen, die zum Reichsdeputationshauptschluss führten, um mehr ging als um territoriale Entschädigungen. Es ging um die Umgestaltung der politischen Strukturen im Geist einer revolutionären „neuen Zeit“. Weder der Staat noch die Kirche sollten so bleiben, wie sie waren. Dabei waren die Interessen der Akteure verschieden: Der französischen Politik lag daran, den alten Rivalen Österreich durch Schaffung einer Reihe neuer, von Frankreich abhängiger Mittelstaaten zu schwächen und in Schach zu halten. Die neuen Staaten wiederum versuchten ihre Territorien zu arrondieren und nach Prinzipien einer modernen Staatlichkeit zu organisieren. Endlich die Säkularisierung: Sie kam fast von selbst in Gang, sie erwies sich als Selbstläufer, weil sie von einer starken Zeitströmung getragen wurde. Denn geistliche Fürstentümer, Stifte und Klöster, Ordensleben, Wallfahrten, Frömmigkeit und Brauchtum – das galt vielen Meinungsführern der Zeit, aber auch den meisten der aufgeklärten Obrigkeiten als etwas Überholtes, Vergangenes. Waren im Alten Reich die Klöster und Stifte in die altständischen Strukturen wie selbstverständlich als Stabilisatoren eingebaut, so wurden sie jetzt zu Fremdkörpern und Störelementen: Sich von ihnen zu befreien wurde eine allgemeine Losung.
Woher diese Aversion gegen Orden, Klöster, Mönche, Nonnen? Nun, Klöster und Stifte hinderten nach Ansicht der aufgeklärten Politik und Publizistik mit ihren altüberkommenen Rechten, ihren Immunitäten, Exactionen, Unmittelbarkeiten die Bildung einheitlicher Territorien und zentraler Regierungsstrukturen – und sie beschränkten nach der gleichen Meinung durch ihren oft riesigen Grundbesitz die Beweglichkeit von Handel und Verkehr. Das Traditionsbewusstsein dieser älteren Welt störte die neu entstehenden Staaten, die allesamt aus aktuellen Anlässen erwachsen waren und auf augenblickliche Bedürfnisse reagierten. In einer Welt, die in rascher Wandlung begriffen war, war die herausfordernde Nachhaltigkeit der klösterlichen Kultur fast eine Provokation. Was sollte die ständige Berufung auf „ewiges“ Herkommen, auf einen Jahrhunderte zurückliegenden Stifterwillen, auf gutes altes Recht? Was sollte man mit diesen Gebilden anfangen, die seit Hunderten von Jahren bestanden und sich anschickten, weitere Jahrhunderte zu existieren? Beschränkten sie nicht unzulässig die Gestaltungsmöglichkeiten der fürstlichen Souveräne? Hinderten sie nicht das entstehende staatliche Gewaltmonopol? Waren sie nicht – das war schon der alte Vorwurf aus Reformationszeiten – Seelenversicherungsanstalten, Stätten der „Werkheiligkeit“? Setzten sie nicht – das war der neue Vorwurf der Aufklärung – als „manus mortua“, als „tote Hand“, der dringend nötigen Bewegung und Mobilisierung des Bodens einen unüberwindlichen Widerstand entgegen?
Die Klöster waren entweder zu reich oder zu arm. Viele weltliche Souveräne empfanden die großen und reichen Prälatenklöster als politische Rivalen, zumal sie ständisch organisiert waren und sich gegen Angriffe zu wehren wussten. Die Mendikanten wiederum – in deren Hand sich vor allem die städtische Seelsorge befand – galten dem aufgeklärten Denken als Ausbund von Unbildung, Obskurantismus, bettelhafter Armut und unwirtschaftlichem Verhalten. Bis zu welchem Grad von Ablehnung, ja offener Feindschaft aufgeklärte Regierungen selbst in einem alten Klösterland wie Bayern gehen konnten, zeigt jener diplomatische Vorstoß Montgelas’ bei Napoleon und Talleyrand, dessen genaue Kenntnis wir Eberhard Weis verdanken: Buchstäblich in letzter Minute, im Januar/Februar 1802, wurde in den schon ausgehandelten Text des Reichsdeputationshauptschlusses der Paragraph 35 eingefügt, der es den Regierungen erlaubte, auch die in den alten Gebieten liegenden, durch die landständische Verfassung geschützten Klöster aufzuheben und ihr Eigentum nicht nur für kirchliche und schulische Zwecke, sondern auch für die staatlichen Finanzen zu verwenden. Ausgerechnet das Reichsrecht – von Haus aus dazu bestimmt, den raschen Zugriff auf Kircheneigentum einzugrenzen – wurde auf diese Weise zum Instrument einer „flächendeckenden“, alle Gebiete erfassenden Auslöschung von Klöstern und Stiften in Bayern – eine paradoxe Verkehrung von Absicht und Wirkung, wie sie rechtlichen Normierungen in revolutionären Zeiten nicht selten widerfährt.
Die Säkularisation war ein Geschehen von einer „erregenden Dramatik und handgreiflich derben Anschaulichkeit“ (Martin Heckel). In den einzelnen Teilen des rechtsrheinischen Deutschland lief sie durchaus unterschiedlich ab. Es gab korrekte und sorgfältige Prozeduren – aber es gab auch Übergriffe, leichtfertigen Umgang mit Kunstschätzen, unersetzliche Verluste an Buch- und Kulturgütern. Es gilt von der Säkularisation, was man schon von der Aufklärung gesagt: Sie hat viel Gutes bewirkt, vor allem im Rechtswesen, aber indem sie rücksichtslos Altes, Gewachsenes beseitigte, entfaltete sie nicht selten destruktive Wirkungen. Das gilt schon für die Plünderungen und Zerstörungen in der Französischen Revolution, für die Henri Grégoire, einer der Väter der europäischen Denkmalpflege, den Namen „Vandalismus“ prägte. Wer die Segnungen der Säkularisation preist, der darf von ihrem Vandalismus nicht schweigen.
In Bayern wurde schon im August 1801, also lange vor dem Reichdeputationshauptschluss, eine zentrale Kommission für das „Klosterwesen in den oberen Staaten“ eingesetzt – ihre Aufgabe war die Auflösung der Klöster der Bettelorden. Im September – die Reichsdeputation hatte gerade mit ihren Beratungen angefangen – rückten bayerische Truppen in Würzburg ein. 1802 hob Bayern 91 nichtständische Klöster auf. Ihnen folgten 70 ständische Abteien und Kollegiatstifte – die meisten waren ein knappes Jahr später, im Frühjahr 1803, bereits geräumt und versteigert. Die finanziellen Erwartungen des Staates erfüllten sich nicht: Einmal mussten mit dem Besitz auch die Schulden der geistlichen Gebiete und Einrichtungen übernommen werden; zum anderen drückten das riesige Angebot und die Eile, mit der man zu Werke ging, die Preise, und Pensionslasten verschlangen einen Teil der neu erschlossenen Liquidität, so dass die fiskalische Rechnung nicht wie geplant aufging.
Bayern ging bei der Säkularisierung nach allgemeinem Urteil rücksichtsloser vor als die protestantischen Länder und Obrigkeiten, von denen die Mehrzahl auf die Gefühle ihrer neuen katholischen Untertanen Rücksicht zu nehmen versuchte. So vermied man vor allem in Preußen, das unter den Gewinnern der Säkularisation an zweiter Stelle stand, „jene Hast, die eine so besonders schroffe Note in die bayerischen Säkularisierungsmaßnahmen brachte“. Systematische Erfassung der Klöster und Stifter und ihrer Aktiv- und Passivvermögen hatten den Vorrang vor übereilten Verkäufen und Versteigerungen. Ein Mann vom Gewicht des Freiherrn vom Stein, der in den bisher bischöflichen Staaten Münster und Paderborn mit der Durchführung der Säkularisation beauftragt wurde, empfand als persönlich Betroffener – er gehörte selbst zu den „Mediatisierten“ – das „gehässige Gewaltthätige der Sache“; er empfahl seiner Regierung sogar, das Einvernehmen mit dem Papst zu suchen, was freilich in Berlin nicht auf Gegenliebe stieß (und wohl auch angesichts der damaligen Lage des Papsttums nicht realistisch war). Auch andere Entschädigungsberechtigte hielten sich mit schnellen Maßnahmen zurück und ließen sich mehr Zeit. Nur die aufgeklärte württembergische Beamtenschaft spielte, ähnlich wie in Bayern, ihre Überlegenheit aus und nutzte die Gelegenheit, in der nach ihrer Meinung zurückgebliebenen Klöster- und Barocklandschaft Oberschwabens kräftig für Ordnung zu sorgen. Das klingt noch bis heute nach – man hört es sogar aus einem harmlos anmutenden Lied wie „Drunten im Unterland“ heraus, in dem ein begeisterter Unterländer Mitte des 19. Jahrhunderts zweifelnd und bedenklich auf das nach seiner Meinung karge und wenig anziehende, auf jeden Fall ganz andere „Oberland“ schaut.
Die Ironie der Geschichte wollte es, dass ausgerechnet die besetzten Gebiete auf der linken Rheinseite, also die Erstbetroffenen der großen Säkularisierungswelle, am Ende noch recht glimpflich davonkamen – zumindest was die innerkirchlichen Wirkungen der Säkularisation betraf. Denn just zu der Zeit, als im rechtsrheinischen Deutschland die Regensburger Beschlüsse ihren Lauf nahmen und die alten Verhältnisse von Grund auf umgestalteten, hatte sich in Frankreich das Rad erneut gedreht: Napoleon versöhnte sich mit dem Papst, das Konkordat von 1801 trat in Kraft – und das bedeutete, dass der Wiederaufbau kirchlicher Strukturen links des Rheines neu beginnen konnte, während die rechtsrheinischen Gebiete noch lange Zeit, im Grunde bis 1815, ja darüber hinaus im Zeichen von Abriss und Zerstörung standen. Zwar wechselten auch links des Rheines die geistlichen Gebiete den Besitzer, das Klostervermögen ging verloren, die Ordensleute büßten ihre Freizügigkeit ein, die Seelsorge wurde eingeschränkt. Aber bereits im November 1802 wurde in den Rheindepartements die wenige Monate zuvor angeordnete Säkularisation abgebrochen. Und während man in den rechtsrheinischen Gebieten die Enteignung ohne dauerhafte Sorge für die Zukunft der Bistümer und geistlichen Einrichtungen vornahm – gewissermaßen ohne „Sozialplan“ und in der vagen Hoffnung auf ein späteres Konkordat mit Rom –, gab es in den linksrheinischen Bistümern zu Beginn des 19. Jahrhunderts bereits wieder Realdotationen für die Geistlichen. Auch das Kirchenfabrikvermögen war nicht angegriffen worden. „Pfarreien und Domkirchen, aber auch das bischöfliche Tafelgut und sogar das Pfründevermögen der Domkapitel wurden im Lauf der Jahre wiederhergestellt und blieben dann nach 1815 der Kirche erhalten.“ Die Rolle, die gerade das linksrheinische Deutschland in der katholischen Bewegung des 19. Jahrhunderts spielen sollte – man denke an den Mainzer Kreis! –, erklärt sich unschwer auch aus der regionalen und zeitlichen Differenz der linken Rheinlande zum Altreich. Jedenfalls: Die „Dornenkrone der Dienstbarkeit“, mit Görres zu reden, verblieb zunächst bei den Bistümern und Pfarreien des rechtsrheinischen Deutschland. Hier wirkten die Folgen der Säkularisation noch lange nach. Erst mit Ludwig l. in Bayern und mit Friedrich Wilhelm IV. in Preußen, mit Romantik und Denkmalpflege, geschichtlicher Rückwendung und nationaler Bewegung entwickelte sich eine neue Wertschätzung der Vergangenheit. Manche sahen jetzt die untergegangene stiftische Kultur in einem verklärten Licht, in nostalgischen Farben. Aber das ist schon eine andere Geschichte.
Quelle: veröffentlicht in "zur debatte" - Sonderheft der Kath. Akademie in Bayern
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