GR-Sitzung Falkenfels vom 27. Oktober 2022

GR Sitzung Falkenfels 2022 10 27

Haushaltssatzung 2022 genehmigt - Beim Kindergartenbetrieb muss Defizit in Grenzen bleiben

Bei der Beratung über die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wurde sehr deutlich die Notwendigkeit von kostendeckenden Gebühren bei ...

... der Abwasseranlage und bei der Wasserversorgung herausgestellt und auch beim Kindergartenbetrieb muss das Defizit in Grenzen bleiben.

Mit den vorliegenden Bauanträgen eröffnete Bürgermeister Ludwig Ettl die Gemeinderatssitzung im Pfarrheim. Dabei ging es um den Neubau einer landwirtschaftlichen Remise, dem das Gremium sein Einvernehmen erteilte, da es außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegt. Zustimmung erhielt auch der Bauantrag zur Aufstockung einer bestehenden Garage und dem Anbau einer Garage.

Weiter informierte der Bürgermeister über zwei Eilentscheidungen zu Bauanträgen. Über die Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung zum Haushaltsjahr 2021 informierte ein Mitglied vom Rechnungsprüfungsausschuss das Gremium. Dabei betonte er, dass die Haushaltsansätze eingehalten worden sind, und wies aber auch darauf hin, dass über das Defizit zu reden sein wird.

Von dem Vertreter der Verwaltung, Dominik Pflügl, wurden die Zahlen der Jahresrechnung aufgeführt. Zu dem von der Nachbargemeinde Wiesenfelden eingeleiteten Bauleitverfahren über die Erweiterung des WA Herrnwiesen mit Deckblatt 5, damit soll die Möglichkeit für einen zusätzlichen Neubau eines Wohngebäudes geschaffen werden, hatte das Gremium keinerlei Einwände.

Nach kurzer Aussprache war sich das Gremium einig, den Räum- und Streuplan für den bevorstehenden Winterdienst so wie bisher zu belassen. Um möglichst rasch die Befahrbarkeit der Straßen sicherzustellen, werden wieder der Unimog und der Lader zum Einsatz kommen.

Zum Hauptthema bei dieser Sitzung entwickelte sich die Genehmigung der Haushaltssatzung für das laufende Rechnungsjahr. Dazu verlas der Bürgermeister aus einem längeren Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde, die darin auf einige wichtige Notwendigkeit hinwies.

Gemeinde wird von Fachbüro unterstützt

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung hat eine wesentliche Bedeutung in Bezug auf die notwendige Kreditaufnahme für das laufende Bauvorhaben der Gemeinde. In Zusammenhang mit der Haushaltssatzung gab es auch eine Aussprache zu der notwendigen Kostendeckung bei den Gebühren für die gemeindliche Abwasseranlage und die Wasserversorgung. Dabei wird die Gemeinde von einem beauftragten Fachbüro bei der Ermittlung der kalkulatorischen Kosten unterstützt. Die Anpassung der Wassergebühren ist für den Jahresbeginn 2023 vorgesehen. Weiter kam auch der Betrieb des Dorfladens und das damit verbundene Defizit zur Sprache. Hier gilt es die Notwendigkeit des Dorfladens für die Nahversorgung der Gemeindebürger herauszustellen und ein tragfähiges Konzept für die Zukunft anzuwenden.

Handlungsfähigkeit der Gemeinde hat Vorrang

Über den Hinweis der Rechtsaufsicht einer möglichen Erhöhung der Gewerbesteuer und ihre Auswirkungen auf Personen- und Kapitalgesellschaften hat man ebenfalls gesprochen. Eine Veränderung wird sicherlich bei den Kindergartengebühren anstehen, um das Defizit in Grenzen halten zu können. Als Vorgabe war aus dem verlesenen Schreiben klar erkennbar, dass neben der Überprüfung aller Investitionen auf ihre Notwendigkeit die Handlungsfähigkeit der Gemeinde unbestritten Vorrang hat. Deshalb gilt es eine sparsame Wirtschaftlichkeit bei der Gemeinde zu verfolgen, damit die Aufgaben sicher erfüllt werden könnten.

Informationen gab der Bürgermeister auch aus einem weiteren Schreiben der Katastrophenschutzbehörde im Landratsamt an das Gremium weiter. Dabei stand die Aufrechterhaltung einer notwendigen Kommunikation bei einem langanhaltenden Stromausfall im Mittelpunkt. Bei der dazu erfolgten Aussprache wurde deutlich, dass dabei der örtlichen Feuerwehr eine wichtige Aufgabe zukommt.

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