Gemeinderat Falkenfels. Sitzung vom 22. Juni 2022

2022 06 22 GR Sitzung Falkenfels

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Notwendige Deckblätter beschäftigen den Gemeinderat - Erst Landratsamt, dann Gemeinde

Mit zwei vorliegenden Bauanträgen eröffnete Bürgermeister Ettl die Gemeinderatssitzung im örtlichen Pfarrheim.

Bei dem Bauantrag zum Neubau einer Schlechtwetterkoppel und Einzäunung einer Grundstücksfläche gab es im Gremium einige Nachfragen. Die Einzäunung ist deshalb im Bauantrag mit aufgenommen, weil es Flächen im Außenbereich betrifft und zudem gibt es auch bei einem vorbeiführenden Weg keine Probleme, weil hier vom Bauwerber genügend Abstand eingehalten wird. Beim weiteren Bauantrag auf Neubau einer Holz- und Gerätehalle wies der Bürgermeister auf die Besonderheit hin, dass der Bauantrag zuerst beim Landratsamt eingereicht wird und von dort wieder zur Stellungnahme an die Gemeinde gegeben wird.

Befreiungen

Bei diesem Bauantrag galt es einige erforderliche Befreiungen anzusprechen. Der Gemeinderat billigte die notwendigen Befreiungen und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. In der Tagesordnung folgte das Deckblatt 1 zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung am Kienbach I. Mit dem Deckblatt sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes in diesem Bereich ersetzt werden. Auslöser für dieses Deckblatt war der Antrag eines Bauherrn.

Bei der Aussprache zu diesem Deckblatt vernahm man auch ein Bedauern im Gremium, dass einige Wünsche der Bauherrn vom Landratsamt nicht mehr im Genehmigungsverfahren entschieden werden. Für dieses Deckblatt gilt das vereinfachte Verfahren und die Auslegung wird öffentlich bekannt gemacht. Der notwendige Aufstellungs- und Billigungsbeschluss erfolgte. Die für dieses Deckblatt erforderlichen Aufwendungen sind vom Veranlasser zu übernehmen.

In der Tagesordnung folgte die Behandlung von Deckblatt 3 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan WA Hockleiten-Erweiterung. Auslöser für dieses Deckblatt war ebenfalls ein Bauvorhaben in diesem Geltungsbereich und jetzt soll eine Anpassung der Festsetzungen für mehrere Parzellen erfolgen. Die Hoffnung bei der vorangegangenen Sitzung, die Möglichkeit zur Umgehung der Bayerischen Bauordnung zu nutzen, sei gescheitert. Die besonderen Schwierigkeiten in diesem Bereich des Baugebietes werden ausgelöst durch das teilweise steil abfallende Gelände.

Kein Bezug zum Urgelände

Mit dem Deckblatt will man erreichen, dass künftig die Straßenhöhe als heranziehbare Geländeoberfläche für Garagen und Nebengebäude gilt und damit der Bezug zum Urgelände entfällt. Dies habe vorteilhafte Auswirkungen für die Bauherren bei der Abstandsflächenregelung und der Wandhöhe für Garagen und Nebengebäude. Beim Verfahren zu diesem Deckblatt sind mehrere Fachstellen im Landratsamt beteiligt.

Anwesende Zuhörer trugen hier ebenfalls ihre Meinungen dazu bei. Bei der Beteiligung am Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinde Wiesenfelden für eine Einbeziehungssatzung im Bereich der Birkenstraße in Wiesenfelden hatte man keinerlei Einwendungen.

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