Ascha. Gründung Bürgerenergiegenossenschaft ist offen

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"Gemeinsamer Nutzen"

Ausschließlich zum Thema „Bürgerenergiegenossenschaft“ hielt Bürgermeister Zirngibl für die Bevölkerung kürzlich im örtlichen Sportheim eine Veranstaltung ab....

 

Bereits in früheren Gemeinderatssitzungen wurde dieses Thema immer wieder diskutiert, so dass man sich nun im Kommunalgremium dafür aussprach, unter Zuhilfenahme eines externen Beraters das Thema im Rahmen einer Bürgerversammlung aufzugreifen und somit alle Bevölkerungsgruppierungen auf den gleichen Wissensstand zu bringen.

Nach der Einführung durch den Bürgermeister stellte der Geschäftsführer Andreas Kulzer zunächst die beiden für die Wärmeversorgung in verschiedenen Teilbereichen des Ortes einzelnen Firmen Nahwärme Ascha GmbH sowie Strom-Wärme- Ascha (SWA) GmbH vor. Es bestehen derzeit rund 100 Wärmelieferverträge, wobei 84 Objekte bereits angeschlossen sind. Diese würden unterschieden in 71 Wohneinheiten und 13 Sonderbauten wie öffentliche Gebäude, Einrichtungen und Gewerbebetriebe. Rund 2000 MWh Wärme würden jährlich an die Verbraucher abgegeben. Das Leitungsnetz betrage rund 4 700 Meter und werde derzeit durch das neu erstellte Blockheizkraftwerk sowie die Holzvergaseranlage gespeist.

Steuerberater Schattenberger von der Steuerkanzlei ASP Plattling informierte anschließend die Bürger über die Grundsätze und Voraussetzungen zur Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft. Die Gründung entsprechender Genossenschaften nehme zusehends zu. Der Anstieg ist dabei primär auch dem Ausbau von Windenergieanlagen geschuldet. Im Unterschied zu einer GmbH haben Genossenschaftsmitglieder unabhängig von ihrem Anteil jeweils gleiches Stimmrecht. Im Vordergrund steht dabei nicht zwingend die Optimierung, sondern der gemeinsame Nutzen aus dem optimierten Betrieb der Wärmelieferung.

Die Mitglieder seien dabei Kapitalgeber, Entscheidungsträger und Kunden zugleich. Diese könnten aktiv das Betriebsgeschehen in der Genossenschaft beeinflussen und sind nicht von externen Einflussfaktoren abhängig. In einer Gesellschafterversammlung müssten außerdem ein Vorstand und ein möglicher Aufsichtsrat festgelegt werden. Dem gehe eine entsprechende Gründungsversammlung voran, zu der formlos eingeladen werden könne. Nach einer Anlagenbewertung des bestehenden Projekts stünden dabei zunächst formale Voraussetzungen wie der Erlass einer Satzung und die Eintragung der Genossenschaft in das Registergericht im Vordergrund, wozu auch die Unterstützung eines Notars erforderlich ist. Haus- und Grundbesitzer seien gleichberechtigte Eigentümer und Nutzer in einem Genossenschaftsmodell und haben die Versorgung mit Wärme sowie auch die Preisgestaltung selbst in der Hand. Zeichner entsprechender Anteile haften dabei ähnlich wie in einer GmbH nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern lediglich mit ihrer Einlage.

Um eine Übernahme der bestehenden Gesellschaftsformen unter Ablösung des gesamten Anlagevermögens sicherzustellen sei realistisch ein Kapitalvolumen von rund zwei Millionen erforderlich, um dabei auch noch eine Rendite von rund fünf Prozent zu erzielen. Das Resümee: Inwieweit die weiteren Schritte zur Gründung einer entsprechenden Genossenschaft in Ascha eingeleitet werden, muss abgewartet werden.

Quelle: ta, in: Bogener Zeitung vom 6. November 2014 (Anm.: Sperrfrist für die Übernahme des Artikels: 14 Tage) - Foto: Günter Spießl

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