MGR-Sitzung Mitterfels. Thema Geschosswohnungen

MGR Sitzung Mitterfels 2023 12 12

Planungen zur Nachverdichtung für altersgerechtes Wohnen konkretisiert

In seiner letzten offiziellen Marktgemeinderatssitzung in diesem Jahr [12. Dezember 2023] beschäftigte sich der Marktgemeinderat mit den Planungen zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für altersgerechtes Wohnen ...

...im Bereich der ehemaligen Ferienparkanlage.

Die Marktgemeinde beabsichtigt, im nördlichen Ortsbereich einen Teil des dort gültigen Bebauungsplanes Ferienpark Mitterfels mittels Deckblatt zu ändern. Während der bisherige Bebauungsplan für diesen Bereich ein allgemeines Wohngebiet mit zwei Baufenstern vorsieht, soll nunmehr durch ein weiteres Deckblatt ein größeres Baufenster festgesetzt werden. Mittels einer maßvollen Nachverdichtung sollen die Voraussetzungen für den Neubau von Geschosswohnungsbau geschaffen werden. Damit soll die Funktion des Ortes als Wohnstandort gestärkt und auch der Wohnraum altersgerechtes Wohnen erweitert werden.

Dem Marktgemeinderat lagen die im Rahmen der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor. Der Abwägungsvorschlag des Planungsbüros wurde vorgetragen. Insgesamt ergaben sich keine maßgebenden Veränderungen zur ursprünglichen Entwurfsplanung. Der Marktgemeinderat beschloss, dem Abwägungsvorschlag zu folgen. Anschließend wurde Deckblatt 3 zum Ferienpark Mitterfels als gemeindliches Ortsrecht beschlossen.

Im Weiteren sah sich der Marktgemeinderat zu einer Änderung der Geschäftsordnung veranlasst. Hintergrund ist die Umstellung der kommunalen Bekanntmachungsform vom ursprünglichen Gemeindeboten als offizielles Amts- und Mitteilungsblatt hin zu einer digitalen Verkündungsplattform auf der Homepage der Geschäftsstelle der VG Mitterfels. Demnach werden amtliche Bekanntmachungen wie Satzungen und Verordnungen auf diesem Wege bekannt gemacht. Die weitere Änderung der Geschäftsordnung betraf den Punkt Form und Frist für die Einladung, wonach die Marktgemeinderäte künftig per E-Mail über die Bereitstellung der Sitzungsladung sowie der Tagesordnung in der sogenannten Mandatos-App beziehungsweise im Ratsinformationssystem informiert werden.

Anpassung der Abgaben für Entwässerungseinrichtung

Rechtzeitig vor Jahresende fasste der Marktgemeinderat auch einen sogenannten Rückwirkungsbeschluss zur Beitrags- und Gebührensatzung für die Entwässerungseinrichtung. Es ist vorgesehen, die bestehende Abgabesatzung zum 1. Januar 2024 hinsichtlich der Kostenentwicklung der Entwässerungseinrichtung anzupassen. Vorbehaltlich der noch endgültig durchzuführenden Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze und der Gebührensätze führen.

In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich sein wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden. Die Bekanntmachung gilt dabei lediglich der Vorinformation der Beitrags- und Gebührenzahler. Nach Abschluss der Berechnungen wird rückwirkend zum 1. Januar 2024 die Beitrags- und Gebührensatzung angepasst.

Änderung der Satzung ist auch geplant

Auch die Unternehmenssatzung zum Kommunalunternehmen soll geändert werden. Demnach soll der Vorstand dem Verwaltungsrat mindestens jährlich einen Zwischenbericht über die Abwicklung des Geschäfts- und Erfolgsplanes geben. Auch die Bekanntmachungsform wurde geändert, wonach künftig Bekanntmachungen des Kommunalunternehmens ebenfalls auf der digitalen Verkündungsplattform der Homepage der VG Mitterfels stattfinden. Abschließend bedankte sich Bürgermeister Liebl beim gesamten Gremium für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. 2. Bürgermeister Feldmeier erwiderte den Dank stellvertretend für den gesamten Marktgemeinderat.

Pressemitteilung der Marktgemeinde Mitterfels vom 20. Dezember 2023

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