GR-Sitzung Ascha. Verzicht auf Salzstreuung im Winter

GR Ascha 2021 11 11

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Straßenbeleuchtung entlang des Areals der Hochwasserfreilegung – Geh- und Radwege für Landwirtschaft

Die Planung der Straßenbeleuchtung entlang der im Zuge der Hochwasserfreilegung entstehenden Routen sowie die Fortführung des Geh-und-Radwege-Netzes in der Gemeinde Ascha ...

... standen schwerpunktmäßig im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung. Daneben galt es, über eine eventuelle Einführung eines Elternbeitrags im Kindergarten zu diskutieren sowie über einen Antrag zur Aufstellung von Straßenpoldern.

Einstimmig wurden eingangs sowohl der an sieben Tagen der Woche gefüllte Hallenbelegungsplan für die Mehrzweckhalle für 2021/22 sowie der Räum- und Streuplan für den kommenden Winter angenommen. Witterungsbedingt sollen dabei zunächst die Hauptstrecken unter Berücksichtigung der Schulbuslinien geräumt werden und anschließend restliche Wohn- und Dorfgebiete. Man hoffe hier auf die Rücksicht der Anwohner, die Straßenränder nicht mit Autos zu versperren. Entsprechend des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wird Salzstreuung nur noch bei außergewöhnlichen Gefahren vorgenommen.

2025 als Abschlussziel der Hochwasserfreilegung

Ein wesentlicher Teil der Sitzung galt der Beratung und Beschlussfassung zur kompletten öffentlichen Beleuchtung im Zuge der Hochwasserfreilegung. Dabei kam man überein, beim Amt für Ländliche Entwicklung für das gesamte Areal einen Antrag für Solarleuchten zu stellen. Vorher möchte man allerdings noch ein Angebot zu Leuchten mit Bewegungsmeldern einholen. Noch 2021 soll der erste Abschnitt entlang des Fußwegs auf der Dammkrone vom Stockrainer Weg bis zum Steg über die Kinsach mit Leuchten versehen und die im zweiten Abschnitt im Bereich des Bauhofs, entlang der Staatsstraße nach Mitterfels bis zur Verlängerung der Chamer Straße Richtung Rattiszell 2022 fertiggestellt werden.

Der dritte Abschnitt gilt 2023 der Froschauer Straße mit Beleuchtung der Brücke über die Kinsach, der vierte der beidseitigen Beleuchtung die Chamer Straße bis zur Kirche 2024 und schließlich 2025 dem Stockrainer Weg mit Trassenverlegung im Bereich des Anwesens Preiss. Abhängig ist der geplante Abschluss der Hochwasserfreilegung 2025 allerdings noch von Zusatzarbeiten beispielsweise im Bereich Wasserleitung oder Telekom.

Überholverbot bei Ausfahrt Ascha an B 20

Bürgermeister Wolfgang Zirngibl informierte darüber, dass im Kindergarten in drei Gruppen Luftreiniger aufgestellt wurden. Zudem soll eine Diskussion zur Anhebung der Elternbeiträge in der Kita angestoßen werden, um ein drohendes Defizit aufzufangen. Derzeit seien sechs Stunden in der Einrichtung kostenfrei; für weitere drei Stunden denke man an einen Beitrag in Höhe von 30 Euro. Bei der Errichtung des Dorfbrunnens in der Dorfmitte sei zwar der Stein eingetroffen, bei der Fertigstellung komme es allerdings vor dem Winter zu Verzögerungen.

Nach Absprache mit dem Straßenbauamt aufgrund gehäufter Unfälle an der Ausfahrt von der B 20 Richtung Ascha soll anstelle einer von der Gemeinde angeregten durchgezogenen Linie eine Beschilderung mit Hinweis auf ein Überholverbot vorgenommen werden. Den Antrag von Anliegern im Bereich Grabenholz, dort Straßenpolder infolge stark zunehmenden Verkehrsaufkommens zu errichten, nahm man zur Kenntnis, sieht allerdings keinen Handlungsbedarf.

Der Ausbau des Rad-Wege-Netzes in der Gemeinde Ascha hat in einem ersten Abschnitt die Flurgrenze Ascha-Rattiszell erreicht und soll nun bis Ramling fortgeführt werden, wobei zur Behebung von Problemen bei der Überwindung des Höhenniveaus Entwässerungsgräben und Böschungsabsicherungen nötig sind.

Der Bauabschnitt zwei ist in Richtung Gschwendt bis zum Anwesen Merl entlang der B 20 fertig und soll nun 2022, um ein tangierendes Biotop zu umgehen, durch den angrenzenden Wald fortgeführt werden, wobei in einem Abschnitt drei und vier Verhandlungen mit Grundstücksbesitzern nötig sind. Hier trifft man schließlich entlang der Kinsach auf die Grenze zur Gemeinde Steinach, die den Rad-Gehweg Richtung Parkstettener Weiher fortführen wird. Da der Weg eine Breite von drei Metern haben wird, ist er auch zur landwirtschaftlichen Nutzung erlaubt.

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