Nicht nur unschön, sondern auch unerlaubt: An dieser Schuttablagerung stören sich die Anwohner der Steinbergstraße in Falkenfels. Das Landratsamt Straubing-Bogen hat bereits die Entfernung angeordnet. Momentan beschäftigt der Fall aber noch die Polizei. Foto: Claudia Stecher – Vergrößern durch Anklicken!
Seit Wochen lagert auf einem Firmengelände illegaler Bauschutt, …
… was den Anwohnern bitter aufstößt. Die Behörden …
… sind informiert, trotzdem scheint sich nichts zu tun
Ein wuchtiger Schuttberg prägt derzeit die Aussicht in der Steinbergstraße in Falkenfels – und sorgt bei den Anwohnern für Unmut. „Ein Saustall“, ärgert sich ein Zeitungsleser. Auf dem Gelände einer Firma lagere seit längerer Zeit ein großer Haufen Bauschutt. Trotz Meldung an die Behörden sei bis dato „leider nichts passiert“.
Tatsächlich ist der Berg aus Schutt auf dem betroffenen Grundstück direkt neben der Straße schon von weitem sichtbar und von der Nähe aus betrachtet türmen sich hier nicht nur Mauerwerk und Betonstücke übereinander. Erkennbar sind auch Reste von Textilem, Kunststoff, Holz, Glas und Metall.
Aber nicht nur der Schuttberg ist es, über den der Hinweisgeber sich ärgert. Ihm stellt sich auch die Frage, warum denn die Behörden noch immer nicht dafür gesorgt haben, dass die illegale Müllablagerung entfernt wird. Stehen die dem Ganzen denn untätig gegenüber?
Der Fristsetzung bisher nicht nachgekommen
Mitnichten, wie Tobias Welck, Pressesprecher des Landratsamts Straubing-Bogen, der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, auf Nachfrage betont. Bereits am 20. Februar seien im Landratsamt zwei telefonische Anzeigen zu der Bauschuttablagerung in Falkenfels eingegangen, eine weitere Meldung folgte Mitte März. Noch am Tag der ersten Hinweise habe das Landratsamt eine Ortsbegehung durchgeführt. Einen Tag später sei dem Verursacher telefonisch untersagt worden, weiteren Bauschutt anzuliefern. Am 27. Februar schließlich sei eine schriftliche Beseitigungsaufforderung samt Fristsetzung erlassen worden. Doch bislang blieb die gewünschte Reaktion aus: „Dieser Aufforderung ist der Verursacher bisher nicht nachgekommen“, sagt Welck. Dem Pressesprecher des Landratsamts zufolge ist die Ablagerung wohl in der Kalenderwoche sieben und acht erfolgt – also in der zweiten und dritten Februarwoche. „Die Ablagerung wurde geprüft, ist illegal und nicht zulässig.“ Grundsätzlich sei Bauschutt – unabhängig davon, ob gefährlich oder nicht gefährlich – Abfall nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, erklärt Welck. Danach sei das Lagern von Abfällen außerhalb von dafür zugelassenen Anlagen und Einrichtungen nicht zulässig.
Fall wurde an die Polizei übergeben
Unabhängig von den abfallrechtlichen Bestimmungen kann nach Auskunft des Landratsamtspressesprechers eine illegale Müllablagerung – in Bezug auf Ort, Art und Menge – aber auch noch gegen andere Regelungen verstoßen. Welck führt hier Baubestimmungen ins Feld, ebenso wie Bestimmungen zum Immissionsschutz und zum Naturschutz.
Der Fall der illegalen Schuttablagerung auf dem Grundstück in Falkenfels ist, informiert Welck weiter, „aufgrund der Größenordnung“ inzwischen an die Polizei übergeben worden. Welche Ermittlungen dort genau laufen und wie lange sie andauern, dazu liegen dem Landratsamt derzeit keine Informationen vor. Erst wenn die Beweissicherung abgeschlossen ist, könnten weitere Schritte folgen: „Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen sind weitere Verwaltungsmaßnahmen möglich“, erklärt Tobias Welck. Bei Verstößen gegen die Anordnungen seien auch Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren nicht ausgeschlossen.
Claudia Stecher/BOG Zeitung vom 26. April 2025 (Gen. durch Lokalredaktion)