Falkenfels. GR-Sitzung vom 15. September 2022

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Sparsamer Trinkwasserverbrauch - Neuer Bauantrag für Wintergarten eingereicht

 Neben Bauanträgen sowie einem Deckblatt für das Baugebiet Kienbach I beschäftigte den Gemeinderat die Anlagenermittlung bei der Wasserversorgung, um künftig ...

... die Auflagen für einen kostendeckenden Betrieb der Wasserversorgung zu erfüllen.

Über längere Zeit währt die vom Hausbesitzer in Riederszell erwartete Genehmigung für einen Wintergarten, für den das Landratsamt einen Bauantrag einforderte. Die Genehmigung erschwerte der erforderliche Grenzabstand von drei Metern und die Auflagen des Brandschutzes. Der erste Bauantrag brachte nicht den gewünschten Erfolg und jetzt soll ein neuerlicher Bauantrag, bei dem der Grenzabstand reduziert wurde, die Genehmigung bringen. Bei einer Gegenstimme konnte sich der Gemeinderat für die Lösung entscheiden.

Wesentlich einfacher war die Zustimmung für den beantragten Neubau einer Garage mit Holzlager und auch der Bauantrag für ein Wohnhaus mit Garage, den Bürgermeister Ettl bereits im Rahmen einer Eilentscheidung weitergereicht hatte. Jetzt folgte das gemeindliche Einvernehmen durch das Gremium, weil auch die erforderlichen Erschließungsleitungen vorhanden sind. Nachdem der Gemeinderat bereits im August den Aufstellungsbeschluss für das Deckblatt 1 zum WA „Am Kienbach I“ getroffen hat, galt es bei dieser Sitzung nach der öffentlichen Auslegung die Stellungnahmen abzuarbeiten.

Auslöser für das Deckblatt war der Antrag eines Bauherrn in diesem Wohngebiet, weil mit dem Deckblatt eine Anpassung der Festsetzungen im Bereich dieser Parzelle zum Maß der baulichen Nutzung und zur Baugestaltung ermöglicht werden soll. Das bislang festgesetzte Maß erlaubt die Errichtung eines Gebäudes mit Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, und dies ist bei dem vorhandenen Gebäude bereits erreicht. Um weiteren Wohnraum zu schaffen, ist ein Dachgeschossaufbau notwendig. Dies unterstützt das Ziel einer effektiven Wohnraumverdichtung mit weniger Flächenverbrauch.

Veränderung der Geschossflächenzahl

Diese vorgesehene nachträgliche Baumaßnahme erfordert die Veränderung der Geschossflächenzahl, der Kniestockhöhe und der Dachneigung. Als einziger Träger öffentliche Belange hatte das Landratsamt eine Stellungnahme abgegeben. In dieser Stellungnahme war die Forderung nach einer Ausweitung des Geltungsbereiches für das Deckblatt gefordert.

Wegen der Geländebeschaffenheit in dem Baugebiet konnte sich der Gemeinderat dieser Forderung nicht anschließen, weil von der Gemeinde eine Ausdehnung des Geltungsbereiches auf weitere Parzellen nicht gewünscht wird. Da mit diesem Deckblatt aber die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes berührt werden, ist das vereinfachte Verfahren nicht mehr anwendbar und es ist deshalb eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.

Nachdem bereits für die gemeindliche Abwasseranlage die Anlagenermittlung an ein Büro vergeben wurde, ist dies nach den Anmerkungen aus dem Landratsamt zum Haushalt der Gemeinde Falkenfels auch für die Anlage zur Wasserversorgung erforderlich. Dies ergebe die Basis, auf der die kostendeckenden Gebühren für die Anlieger ermittelt werden können.

In der Vergangenheit wurde insbesondere die Abschreibung für die Anlagenteile mit einer Schätzung ungenau ermittelt. Da die Erarbeitung der Grundlagen für die Anlagenermittlung sehr aufwendig und zeitintensiv ist, will man ebenso wie beim Abwasserbereich mit diesen Arbeiten ein Fachbüro betrauen. Auf Vorschlag von Bürgermeister Ettl wurde zu diesem Thema ein Rückwirkungsbeschluss im Gemeinderat befürwortet.

Nachweis für Unterversorgung

Zum Thema Haushaltgenehmigung lag auch eine Forderung der Handwerkskammer vor und deshalb hat die Gemeinde jetzt den Nachweis für eine Unterversorgung in Bereichen der täglichen Versorgung zu erbringen.

Informationen gab es zum Seniorenausflug mit über 30 Personen in den Bayerischen Wald. Neben der Eigenleistung der Fahrtteilnehmer gibt es Unterstützung von der Gemeinde zu den erheblich gestiegenen Fahrtkosten.

Informiert hat der Bürgermeister den Gemeinderat über die Inbetriebnahme der UV-Anlage bei der Trinkwasserversorgung, wobei aus dem Gemeinderat weiter die Forderung nach einem sparsamen Wasserverbrauch im Versorgungsgebiet betont wurde. Die örtliche Kassenprüfung steht ebenfalls an.