11. Dezember 1949: Ende des Mitterfelser Wassernotstands - Peter Baumgartner: Techn. Beschreibung der Wasserversorgung

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PETER BAUMGARTNER: BESCHREIBUNG DER MITTERFELSER WASSERVERSORGUNGSANLAGE

buchet30Die Wasserversorgungsan­lage Mitterfels ist eine Hoch­druckanlage mit natürlichem Ge­fälle. In Buchet, Gemeinde Landasberg (heute Haibach!), befinden sich 6 Quellen, welche als sogenannte Kästchen­fas­sun­gen ausgebaut sind. Fünf dieser Quellen werden in 80 mm lichtweiten Gussrohren einem Sammelschacht zugeleitet. Vom Sammler fließt das Wasser in eine Entsäuerungs­an­lage, die sechste Quelle fließt der Entsäuerung unmit­tel­bar zu. Durch entsprechend angeordnete Absperrschieber kann jede der sechs Quellen ein­zeln beobachtet und ge­mes­sen werden.

In der Entsäuerungsanlage wird das überschüssige freie Koh­lensäure enthaltende, die Baustoffe wie Beton und Ei­sen angreifende Wasser durch ein Kalkfilter (Marmor) geleitet. Hierbei wird diese Kohlensäure mit dem Kalk chemisch gebunden, und das Wasser verliert dadurch seine angreifende Eigenschaft. Von der Entsäuerung aus wird nun das Wasser auf dem Wege über Bon­holz, Wiesing, Haselbach, Felling, Rog­­gendorf (heute Rogendorf), Mit­terfels und Hinterbuchberg zum Hoch­behälter auf den Buchberg ge­leitet.

 

Wasserleitungsbau 1949 vom Hochbehälter Hinterbuchberg über die Talmühle nach Mitterfels (Foto: Franz Stolz)

Im Zuge des Hauptbaues 1949 wurden mit Wasser versorgt: Ge­samt­ortschaft Mitterfels, Scheibels­grub, Hinterbuchberg und die Wohn­sied­lung Waldeck. Von der Nachbar­ge­meinde Haselbach der Ort Hasel­bach und die Ortschaften Felling, Rog­gen­dorf, Wiesing, Kapfelhof. Aus der (früheren!) Gemeinde Lan­dasberg wurde Großbonholz und der (früheren!) Gemeinde Gaishausen der Wei­ler Kögl an die Wasserleitung angeschlossen.

Der Erweiterungsbauabschnitt im Jahre 1950 umfasste den Anschluss der folgenden Ortschaften: Weingar­ten, Vorderbuchberg, Hartberg, Ei­sen­hart, Wollersdorf, Unterholzen, Sporn­hütt­ling, Miething, Kreuzkir­chen und den zweiten Teil der Siedlung Waldeck.

Es sind 80, 100 und 125 mm lichtweite Rohre verlegt und zwar teils als gusseiserne „Union-Schraubmuffen­rohre” (Verbrauchsnetz), teils als Stahlmuffenrohre mit Sigurmuffe (Zuleitungen). Zu verbrauchsarmer Zeit (nachts) fließt das unterwegs nicht verbrauchte Wasser in den Hoch­behälter und steht dann, wenn die Quellschüttung von Buchet her nicht mehr ausreicht, zusätzlich zur Verfügung.
Der Hochbehälter ist ein Stahl­beton-Rundbehälter mit zwei Kam­mern in Brillenform von zusammen 200 cbm Inhalt. Der Behälter läuft über, wenn er voll und der Wasser­verbrauch ge­rin­ger ist, als die gleichzeitige Quell­schüttung. In der durchgehenden Strecke von den Quellen bis zum Hochbehälter fließt das Wasser ständig in den Rohren; da hierbei keine Frostgefahr besteht, sind die Rohre auf dieser Strecke nur mit 1,10 mtr. Überdeckung verlegt. Alle Ab­zweig­strec­ken, in welchen das Wasser zeitweise steht, sind mit 1,50 mtr. Überdeckung verlegt. Ins­gesamt sind 67 Unter­flurhydranten und 2 Über­flurhydranten eingebaut, die alle (ausgenommen die 2 in Bu­chet gelegenen) direkt zum Feuerlöschen verwendbar sind.

 

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Zum Schutze der Gußrohre vor zu hohem Druck ist in der Nähe des Abzweiges zum Bahn­hof Mitterfels in die Leitung ein Sicherheitsventil eingebaut. Dieses Ventil öffnet sich, sobald der Druck in der Leitung beim Ventil 6,5 atü und somit in der tiefst gelegenen Gussrohrleitung 10 atü (Höchst­be­triebsdruck für die hier verwendeten Gußrohre) überschreitet. Ein derartiger Druckanstieg erfolgt, sobald die Zu­laufleitungen im Hochbehälter, oder der Schieber am 125 mm Stahl­rohrabzweig bei der Kirche Mitter­fels geschlossen werden und nicht in der Strecke vorher ein entsprechender Verbrauch stattfindet.


Aus „Die Mitterfelser Wasserversorgung”
(Peter Baumgartner war als Reg.-Bau­in­spek­tor im Bayer. Landesamt für Wasser­ver­so­r­gung mit dem Bau der Wasserleitung betraut.)


Für die Benützung der Wasserleitung wird eine monatliche Grundgebühr erhoben. Sie beträgt:
bei Haushaltungen mit 1 Person . . . 0,60 DM
bei Haushaltungen mit 2 Personen . 1,00 DM.
Für Haushaltungen ab 3 Personen ist pro Person eine Gebühr von 0,40 DM, für die im Haushalt lebenden Kinder bis zu 16 Jahren 0,20 DM zu entrichten. Die Höchstgrund­gebühr beträgt 2 DM.
Der Preis für 1 Kubikmeter Wasser (= 1000 Liter) beträgt 0,20 DM.
(Aus der im Juni 1950 beschlossenen Satzung)


 

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