Der Wittelsbachische Herzog Otto II. der Erlauchte von Bayern mit seiner Frau Agnes - zur Zeit, als Mitterfels an die Wittelsbacher ging; Ölgemälde (wikimedia common/Heinrich Stüber, Burg Stahleck); Vergrößern durch Klick in die Grafik!
Vor gut 830 Jahren tauchte der Name Mitterfels das erste Mal in einer Urkunde auf; Gschwendt im Kinsachtal kann auf 900 Jahre zurückblicken; vor 960 Jahren übernahmen die Grafen von Bogen den östlichen Donaugau von den Babenbergern; Metten, im Jahre 766 gegründet, rodete zu Füßen der schützenden Bergkette zwischen Vogelsang und Hirschenstein . . . über 1000 Jahre interessante Geschichte, in die wir in halbmonatlich wechselnden Kapiteln eintauchen.
Zu den vorhergehenden Kapitelbeiträgen können Sie sich im Menue rechts in der Grafik „1000 Jahre Geschichte um Mitterfels“ durchklicken.
05 Mitterfels geht an die Wittelsbacher (1242)
Das Heimfallrecht kam den Wittelsbachern zugute, als 1242 die Grafen von Bogen ausstarben. Herzog Otto der Erlauchte, Sohn aus 2. Ehe der Gräfinmutter Ludmilla, trat das reiche Erbe an ...
... - ein riesiges Territorium mit Besitzungen sogar bis Böhmen, Niederösterreich, Kärnten und Krain und die einträchtigen Vogteien über Hochstift und Klöster. Dafür konnten die Wittelsbacher leicht die weißblauen Bogener Rauten in ihre Farben nehmen. Nun war Bogen nicht der einzige Zugewinn, den die Wittelsbacher in nunmehr drei Generationen an sich brachten. Über 30 Geschlechter waren in dieser Zeit ausgestorben oder auch ausgeschaltet worden. Immer mehr raufte sich das Herzoghaus zu erweiterter Macht und Größe. Nun galt es, im vergrößerten Herzogtum die Verwaltung ganz neu zu regeln.
Die Ehe der Bogener Grafenwitwe Ludmilla mit Herzog Ludwig dem Kelheimer († 1231) bewirkt, dass die Grafschaft Bogen 1242 den Wittelsbachern zufällt. Für Mitterfels hatte dies die Erhebung zu einem Landgericht zur Folge. - St. Afra-Kapelle im Kloster Seligenthal, Landshut (aus: Neueder, Hans: Bogen, Grafschaft, Stadt an der Donau, Dt. Sparkassen-Verlag, Stuttgart 1999)
Wappen der Grafen von Bogen, ab 1242 der bayerischen Herzöge aus dem Hause Wittelsbach (um 1300) (wikimedia common/Hugo Gerhard Ströhl,1851-1919)
Bereits unter Ludwig dem Kehlheimer († 1231) war das Gebiet in "Ämter" eingeteilt worden, mit einem "judex", einem Richter an der Spitze. Im ersten herzoglichen Urbar von 1231 sind 35 solcher Ämter genannt, natürlich ohne den Bogener Raum, der noch gräflich war. Anders nach 1242 unter Herzog Otto II. dem Erlauchten (†1253), dann unter dessen Söhnen Ludwig II. dem Strengen und Heinrich XIII., die Bayern in die Herzogtümer Ober- und Niederbayern teilten, was auch eine Neugliederung der Verwaltung nach sich zog. Es wurden 4 Vitztumsämter als Oberbehörden geschaffen, und jedes in "Gerichte" geteilt. 16 Gerichte gehörten zum Vitztum Straubing, darunter auch MITTERFELS und Viechtach, die beide den größten Teil des ehemaligen Bogener Landes verwalteten. Dass die Herzöge Mitterfels und nicht das größere Bogen zum Gerichtssitz bestimmten, mochte mit der Stärke der Festung und ihrer zentralen Lage zusammenhängen. Im 2. bayerischen Urbar von 1280 ist die Aufgliederung des Gerichts Mitterfels in 6 Schergenämter niedergelegt. Als frühe Mitterfelser Gerichtsurkunde gibt es einen Lehensbrief des Regensburger Bischofs Heinrich vom 2. Mai 1295.
Anfangs gab es an diesen Gerichten nur einen Träger der Amtsgewalt, den "Landrichter", daher auch die Bezeichnung "Landgericht". Schon bald kam eine zweite Person dazu, der "Pfleger" - zunächst eine Art Burgwart (die Wittelsbacher hatten als Amtssitz vorsorglich nur starke Burgen gewählt), dann auch Verantwortlicher für Verwaltung, Polizei und militärischen Schutz. Das hob dessen Bedeutung, so dass er zum eigentlichen Vorsteher des Gerichts aufstieg, womit sich für lange Zeit die Bezeichnung "Pfleggericht" durchsetzte. Für die ehemaligen Ministerialen der Grafen hatte sich nicht allzuviel geändert. Sie schworen den vorgeschriebenen Lehenseid auf den Herzog und blieben ansonsten auf ihren Edelhöfen und Burgen. Die Zeiten hatten mitgeholfen, dass sie selbständiger, selbstbewusster und auch streitlustiger geworden waren. Den Alhard von Saulburg konnte man ruhig schon als Raubritter bezeichnen. Abt Ursenbeck von Oberalteich führte beim Mitterfelser Landrichter Peter dem Chalbeck Klage über Herren vom Adel, dass sie Klosterlehen wie Eigentum betrachteten und ohne Anfrage und Erlaubnis einfach verkauften und versetzten.
Der Landrichter versprach sofortige Abhilfe, stellte eine Urkunde aus und ließ ihren Inhalt in allen Kirchen und an allen Gerichtsorten verlesen. Ob damit dem Kloster geholfen war?