Hexenprozesse im Pfleggericht Mitterfels - Prozesse und Untersuchungen 1584 - 1738

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Prozesse und Untersuchungen 1584 - 1738

Für den Zeitraum zwischen 1584 und 1738 (mit den erwähnten Überlieferungslücken) konnte ich für das Pfleggericht Mitterfels 48 Prozesse und Untersuchungen wegen der Delikte Hexerei, Magie, Teufelspakt und -buhlschaft sowie Schatzgräberei (mit Teufelsbeschwörung) nachweisen (die Einzelheiten sind meinem Aufsatz zu entnehmen).

Eine kleine Auswahl zeitgenössischer Formulierungen als Beispiele für die Denkweise der Zeit mag hier nicht uninteressant sein. Die Anklagen und Urteile erfolgen

   * „(in) causa veneficii“ (wegen Hexerei; häufigste Bezeichnung des Delikts), „teuflischer Verbindtnus und Beschworung halber“ (1675),

   * „in puncto intendatae diabolicae coniurationis“ (wegen beabsichtigter Verschwörung mit dem Teufel, 1727),

   * „in puncto furti et suspecti pacti diabolici“ (wegen Diebstahls und Verdachts auf ein Bündnis mit dem Teufel, 1722),

   * „hex- und aberglaubischer Sachen halb“ (1694),

   * „magischer Sachen halb“ (1700),

   * „in puncto matricidii et magiae“ (wegen Muttermordes und Zauberei, 1726),

   * wegen „Paizerey“ (1670) oder „verdechtigen Wolfpaitzens willen“ (1672; „paizen“ = Schadenzauber verüben),

   * „puncto thesauri effodiendi“ (1719), deutsch „Schatzgrab- oder Erhebungs halber“ (1701).

„Beschraitte Hexen Persohnen“ zu Mitterfels werden erstmals 1630 erwähnt. Barbara Luxin, Marktdienersfrau zu Bogen, äußert sich über Magdalena Roßmayrin, verwitwete Schneiderin ebenda: „wolle darauf sterben, daß sye ihren Mann gehext, seye also ein Hex und bleibe ein Hex“ (1687). Anna Zimmermannin beschuldigt sich selbst, „von ainichen Wetter machen khindig zu sein“ (1702). Katharina Pichlerin, Hüterin zu Reisachanger, beschwert sich, daß Jacob Puelespeckh, Weber ebenda, sie „für ein Hex und Gabelfahrerin außgerueffen“ (1708). Der Bettelbub Joseph Pogner von Gottesberg gesteht, er habe „auch mit dem bösen Geist etwelche Gemainschafft gepflogen“ (1710). Barbara Stögpeurin von Hinterholzen gesteht, sie habe beim Bauern zu Tiefenbach „die Oxen und Roß, das sie nit fressen khündten, zaubern wollen“ (1717).

07 schiltach_hexenverbr„Ein erschröcklich geschicht Vom Tewfel und einer unhulden / beschehen zu Schilta bey Rotweil in der Karwochen 1533 Jar" - Die "Hexen" wurden in Bayern nicht - wie auf diesem Flug-(Hetz-)Blatt von 1533 bei lebendigem Leibe verbrannt, die Hinrichtung wurde durch Strangulierung oder - wie bei Margaretha Würthin - durch Enthauptung vollzogen. Danach wurden die zum Tode Verurteilten verbrannt. 

Von den insgesamt 102 in Mitterfels und Bogen inhaftierten Personen waren 64 Männer und 38 Frauen; auch 11 Kinder beiderlei Geschlechts befanden sich darunter. Nur ein knappes Viertel aller Verfahren, nämlich 11, endete mit insgesamt 16 Todesurteilen. Davon wurden 15 durch Hinrichtung vollstreckt, eines durch Begnadigung aufgehoben. Die Hinrichtungen wurden nicht mehr durch Verbrennung bei lebendigem Leib, sondern, wie bereits seit etwa 1600 üblich und auch in der Malefizprozessordnung von 1616 empfohlen, durch Strangulierung an einer hölzernen Säule vollzogen; anschließend wurden die Leichen verbrannt. Eine Ausnahme bildet nur die 1724 als Hexe und mehrfache Kindsmörderin veruteilte Margaretha Würthin, die mit dem Schwert enthauptet und dann verbrannt wurde. Glimpflicher kamen einige männliche Delinquenten davon, die zu Schanzarbeiten in der Festung Ingolstadt (von einigen Monaten bis zu sechs Jahren) verurteilt wurden.

09 ilmenau_pranger11 schandgeige om passauPranger in Illmenau

"Schandgeige" - Darstellung im Oberhausmuseum in Passau

Die meisten Verfahren wurden jedoch wegen Mangels an Beweisen (manchmal sogar trotz Anwendung der Folter) eingestellt. In solchen Fällen mussten die Verdächtigen - oft nach Auspeitschung - am Pranger oder mit umgehängter „Hexentafel“ bei brennenden Kerzen an ein bis zwei Sonntagen vor der Kirchentüre stehen und wurden dann entlassen und des Landes verwiesen. Bisweilen wurden Häftlinge nach Straubing oder München überstellt; ihr weiteres Schicksal geht dann aus den Quellen nicht mehr hervor. Verwahrloste Bettelkinder erhielten Religionsunterricht und wurden den Amtleuten oder Bürgern zur Erziehung und Erlernung eines Handwerks übergeben.

Ein abgewogenes Urteil über die Mitterfelser Hexenprozesse darf die Tatsache einer lückenhaften und hauptsächlich die letzte Phase der Verfolgungen dokumentierenden Quellenüberlieferung (in Niederbayern immer noch die beste) nicht ignorieren. Aber auch unter diesem Vorbehalt sind, wie meine Ausführungen zeigen, die sensationslüsternen Klischeevorstellungen über Hexenverfolgungen, jedenfalls für diesen lokalen Bereich, zu korrigieren; die historische Wirklichkeit erweist sich in der Regel als vielschichtiger und farbiger. Was bleibt, ist freilich bitter genug: eine der traurigsten menschlichen Verirrungen, mit deren überheblicher Verurteilung allerdings eine Gesellschaft zurückhaltend sein sollte, in der wieder atavistische Formen von Schwarzer Magie, Satans- und Hexenkult möglich sind.

Fotos: Franz Tosch - außer "Hexenhammer", Flugblatt "Schilta" und Pranger Illmenau (wiki/Commons)

 

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