Sitzungen des Gemeinderats Falkenfels 2017/2018

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Sitzung vom 25. Januar 2018

Nah­wär­me­ver­sor­gung für Orts­mit­te – Ge­stal­tung des Dorf­an­gers war The­ma


Die Versorgung mit Nahwärme für gemeindliche Liegenschaften in der Ortsmitte war zentrales Beratungsthema in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Außerdem beschäftigten sich die Falkenfelser Gemeinderäte mit den Kalkulationsgrundlagen für die Festsetzung der Beitragssätze zum Ergänzungsbeitrag der Kläranlagenertüchtigung.

Bei den Vorplanungen für das Dorfgemeinschaftshaus hatte der Gemeinderat zunächst eine Planungsstudie in Auftrag gegeben, die Auskunft darüber geben sollte, wie die künftige Wärmeversorgung im Bereich der Ortsmitte gestaltet werden könnte. Hierzu wurde ein Projektierungsbüro aus Bad Kötzting beauftragt. Die Vorgabe der Gemeinde war die Versorgung gemeindlicher Liegenschaften wie das künftige Dorfgemeinschaftshaus mit Anbau des Feuerwehrhauses, der anliegende Bauhof sowie das kürzlich erworbene sogenannte Grimm-Anwesen, dessen Flächen derzeit ebenfalls für Bauhofzwecke genutzt werden. Derzeit werden sämtliche Liegenschaften mit Ölkesseln versorgt, die bereits rund 30 Jahre alt sind. Das Ende der Lebensdauer war damit voll ausgeschöpft, sodass sich eine Neuinvestition lohne und eine weitere Nutzung nicht mehr vorgesehen ist. Bei den Energieträgern war grundsätzlich zwischen mit und ohne Stromerzeugung zu unterscheiden. Nachdem sich das örtliche Gremium bereits im Vorfeld dafür entschieden hatte, die zukünftige Wärmeversorgung auf jeden Fall regenerativ zu gestalten, kamen die fossilen Energieträger wie Heizöl und Erdgas nicht mehr infrage. Durch die benötigten hohen Vorlauftemperaturen sind allein die Träger Sonne und Umweltwärme nicht geeignet. Weil auch der Einbau eines Blockheizkraftwerkes angesichts zu geringer Laufzeit nicht geeignet erschien, blieb bei der Auswahl nur Holz als idealer Brennstoff übrig. Hierbei gilt es zwischen der Versorgung mit Hackschnitzeln oder Pellets zu unterscheiden. Im Ergebnis sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die künftige Wärmeversorgung mit Holzpellets sicherzustellen, nachdem dieses Material wegen seiner Konsistenz, seiner Verfügbarkeit und des geringeren laufenden Betriebsaufwandes am geeignetsten eingestuft wurde. Die zunächst höheren Investitionskosten hätten sich durch die geringeren laufenden Kosten schnell amortisiert. Ausgehend von 207 Megawattstunden pro Jahr wird dabei eine Menge von 51 Tonnen benötigt. Die Kosten eines Pellets-Containers würden rund 125 000 Euro betragen, der Bau der Fernwärmeleitung einschließlich drei Übergabestationen wurde auf rund 40 000 Euro beziffert. Ein von der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgelegtes Förderprogramm für erneuerbare Energien soll in Anspruch genommen werden, wonach sich der Investitionsaufwand um 20 000 Euro verringern könnte.

Im weiteren Verlauf beschäftigte sich der Gemeinderat mit verschiedenen bauleitplanerischen Änderungen der Nachbargemeinde Wiesenfelden. Dabei soll versucht werden, in verschiedenen Ortsteilen im Außenbereich zusätzliches Bauland zu schaffen. Der Gemeinderat beschloss hierzu, weder Anregungen noch Bedenken vorzutragen. Daneben wurde ein kürzlich eingebrachter Antrag zur Gestaltung des Dorfangers thematisiert. Von einem Bürger wurde die Anregung gebracht, die zentral liegende, derzeit als Wiese genutzte Fläche nördlich der Bayerwaldstraße aufzuwerten und die Schaffung eines kleinen Naherholungsareals zu initiieren. Dies könnte durch die Pflanzung verschiedener Bäume und Sträucher geschehen.Durch die Anlegung von Wegen und Wasserflächen könnte die Fläche auch naturschutzfachlich interessanter gestaltet werden. Auch die Anlegung eines Lehrpfades wurde angeregt. Bevor in weitere Überlegungen eingetreten werden soll, beschloss der Gemeinderat, die Angelegenheit mit der Unteren Naturschutzbehörde zu thematisieren. Dabei sollten die einzelnen Gestaltungsmöglichkeiten erörtert werden. Im Hinblick auf die Festlegung des Ergänzungsbeitrages zur Kläranlagenertüchtigung wurden die Kostensituation und der Investitionsaufwand vorgestellt.Die Submission für den baulichen Teil der Anlage hat bereits stattgefunden. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, den Ergänzungsbeitrag primär nach der Geschossfläche umzulegen. Die erste Rate (60 Prozent) soll im Juni 2018 und die Restrate (40 Prozent) im Mai 2019 verbeschieden werden.

Quelle: bm/BOG Zeitung vom 3. Februar 2018


 

Sitzung vom 9. März 2017. The­men: Sa­nie­rung der Klä­ran­la­ge und Um­bau des Dorf­ge­mein­schafts­hau­ses

Angesichts des zu erwartenden großen Zuhörerzuspruchs hatte Bürgermeister Ludwig Ettl den Gemeinderat Falkenfels in die Räumlichkeiten des neuen Pfarrheims eingeladen. Die Gemeinderatssitzung stand ganz im Zeichen der kürzlich eingereichten Bürgerbegehren zur anstehenden Sanierung der Kläranlage sowie zum Umbau des Dorfgemeinschaftshauses mit Anbau von Stellplätzen für die örtliche Feuerwehr.
Bevor über die Zulässigkeit der Begehren abgestimmt werden konnte, beschäftigte sich das Kollegialorgan mit der künftigen Wärmeversorgung verschiedener Liegenschaften in der Ortsmitte. Neben dem neu zu sanierenden Dorfgemeinschaftshaus, dem Anbau für die Feuerwehr und dem Bauhofgebäude soll auch das Grimm-Anwesen mit einer neuen Heizanlage ausgestattet werden. Dipl.-Ingenieur Bernhard Pex vom Institut CARMEN informierte über die Möglichkeiten zur regenerativen Wärmeversorgung im Gegensatz zum Einsatz fossiler Brennstoffe. Bei der Nutzung von regenerativen Energien müsse von höheren Anfangsinvestitionen ausgegangen werden. Bei der Nutzung von fossilen Wärmeerzeugungsanlagen ist man hinsichtlich des Brennstoffs (Heizöl, Gas) stark den Schwankungen des Marktes unterworfen. Mit einem Investitionsvolumen von rund 120 000 Euro ist zu rechnen. Das vom Projektanten auszuarbeitende Konzept soll nochmals einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen werden. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, weiterhin die entsprechende Beratungsunterstützung durch CARMEN in Anspruch zu nehmen.

Quorum erreicht, aber Probleme bei Fragestellung

Hinsichtlich der eingereichten Bürgerbegehren stellte der Gemeinderat fest, dass das erforderliche Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren erreicht wurde. Knapp über 100 Wähler unterzeichneten das Begehren, sodass die erste formelle Hürde geschafft war. Probleme stellte der Gemeinderat allerdings bei der konkreten Fragestellung fest. Das erste Begehren beschäftigte sich mit der Frage nach der zulässigen technisch günstigsten Sanierungsmethode für die Kläranlage. Dabei galt es zu unterscheiden zwischen dem Festbett– oder Schwebebettverfahren beziehungsweise der Installation einer SBR-Anlage. Der Gemeinderat hatte sich im Vorfeld für das SBR-Verfahren als technisch höherwertige Lösung ausgesprochen, um die Steuerung der Anlage insbesondere bei unterschiedlich auftretenden Schmutzwasserfrachten zu optimieren und zeitnaher auf den Abwasserabfluss reagieren zu können. Nachdem der Vorfluter Kößnach als Flussperlmuschelgewässer eingestuft ist, gilt es, höhere Anforderungen an die Einleitungsparameter zu stellen. Die gesetzlichen Anforderungen werden nach Ansicht des Kollegialorgans eher nach oben definiert. Zur Rechtfertigung der gemeindlichen Haltung wurde die kommunalaufsichtliche Würdigung beider Begehren vorgetragen. Angesichts des Hinweises, dass eine notwendige Satzungsänderung durch die Unterstützer des Begehrens abgelehnt werden sollte, wurde das Begehren angesichts der Fragestellung als unzulässig eingestuft. Bei der Kläranlage handelt es sich grundsätzlich um eine kostenrechnende Einrichtung, deren Kosten immer entweder über Anschlussbeiträge oder eine Erhöhung der Einleitungsgebühren abgedeckt werden müssten. Eine Satzungsänderung ist die notwendige Folge, da darin die Beitrags- und Gebührenstruktur dargestellt wird. Hinzu kam eine rechtliche Würdigung der Begehren durch das Verwaltungsgericht Regensburg, nachdem im Vorfeld ein Dringlichkeitsantrag gestellt worden war. Beide Anträge wurden durch Beschluss des Gerichts als formell und materiell unzulässig zurückgewiesen. Das Gericht stellte einen weiteren Mangel fest, nachdem die einzelnen Seiten des Bürgerbegehrens nicht den einzuhaltenden Mindestformerfordernissen genügten. Auf jeder Seite der Unterschriftenliste hätten die Mindestangaben zum Antrag, zur Fragestellung, zur Begründung und zur Benennung der Vertreter aufgeführt sein müssen.

Verstoß gegen das Kopplungsverbot

Das zweite Begehren, das sich auf die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses als Prestigeobjekt der Gemeinde bezog, wies im Grundsatz die gleichen Mängel auf. Auch hier wurde ein Verstoß gegen das Kopplungsverbot festgestellt, nachdem eine Verbindung der Fragestellungen nicht ausgeschlossen werden konnte und damit die Abstimmungsfreiheit nicht im erforderlichen Maße gewährleistet ist. Dem Willen der abstimmenden Bürger soll hinreichend differenziert Ausdruck verliehen werden. Der Sprecher beider Begehren, Johann Fendl, der zugleich Mitglied im Gemeinderat ist, verließ daraufhin unter Protest den Sitzungssaal. Einstimmig wiesen die Gemeinderatsmitglieder schließlich die Bürgerbegehren zurück.

Quelle: bm/BOG Zeitung vom 17. März 2017 (Zeitversetzte Übernahme aufgrund einer 14-tägigen Sperrfrist)

 


Sitzung vom 19. Januar 2017

Präsentation der Entwurfsunterlagen für die Sanierung des alten Schulhauses mit Anbau Feuerwehrhaus

Erster Bürgermeister Ettl konnte zu diesem Tagespunkt neben Vertretern des beauftragten Planungsbüros auch die Vorstandsmitglieder der Teilnehmergemeinschaft sowie die betroffenen örtlichen Vereinsvorstände begrüßen. Dem Gremium wurden die aktuellen Entwurfsunterlagen für die Sanierung des alten Schulhauses mit dem zusätzlich angedachten Anbau eines Feuerwehrhauses vorgetragen. Das beauftragte Planungsbüro stand den Verantwortlichen des Projekts zur Aussprache zur Verfügung. Die Vorstandsmitglieder der Teilnehmergemeinschaft waren insofern involviert, nachdem ein Teil der Maßnahme möglicherweise über das sogenannte ELER-Projekt abgewickelt werden könnte. In der nichtöffentlichen Sitzung wurden hierzu verschiedene Projektantenleistungen für Elektro-, Heizung-, Lüftung-, Sanitär- und Tragwerksplanung vergeben. Unter Zuarbeitung dieser Fachplaner soll nunmehr die Genehmigungsplanung erstellt werden.

Neben der Behandlung von Bauanträgen stand im öffentlichen Teil noch der Punkt Information auf der Tagesordnung. 

Nach Anerkennung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an.

Quelle: Webseite Falkenfels