Schmuckkästchen an der Höllbachschwelle

HoellbachschwelleBesichtigen die Hütte an der Höllbachschwelle: Sonja Habinger (von links), Franz Leibl, Sylvia Nodes, Ingo Brauer, Herbert Habinger, Reinhold Gaisbauer, Fritz  Lemberger und Egon Thum. (Foto: Elke Ohland/Nationalpark Bayerischer Wald)

500 Gäste übernachten pro Jahr in der Hütte des Waldvereins – Gute Zusammenarbeit mit Nationalpark

Scheuereck/Zwiesel. Einen idyllischeren Platz für eine Selbstversorgerhütte als an der Höllbachschwelle unterhalb des Großen Falkensteins gibt‘s im Nationalpark Bayerischer Wald wohl kaum. Hüttenwart Herbert Habinger hegt im Auftrag der Sektion Zwiesel des Bayerischen Waldvereins das Gebäude wie seinen Augapfel. Zum gegenseitigen Austausch in gemütlicher Runde trafen sich Sektionsvorsitzender Egon Thum und Nationalparkleiter Franz Leibl mit Habinger.

Die Hütte selbst befindet sich im Eigentum des Nationalparks, ist aber an den Waldverein verpachtet. Herbert Habinger hat hier seit vielen Jahren die Funktion des Hüttenwarts inne. Zusammen mit seiner Frau Sonja hat er sie in ein wahres Schmuckkästchen verwandelt. Pro Jahr sind knapp  500 Übernachtungen in der kleinen Hütte zu verzeichnen. „Viele davon kommen als Stammgäste jedes Jahr wieder“, freut sich Habinger. Weil die Arbeiten in und um die Hütte für die Habingers mit den Jahren nicht weniger beschwerlich  werden, sind sie sehr glücklich, dass sie mit Fritz  Lemberger mittlerweile einen „Hüttenwart-Azubi“ zur Unterstützung gefunden haben.

Egon Thum bedankte sich beim Nationalpark, besonders bei den zuständigen Dienststellen, für die stets „gute Zusammenarbeit“. Leibl lobte im Gegenzug den Zustand der Hütte und betonte insbesondere das große Engagement der Habingers: „Gerade in einem so sensiblen Gebiet wie dem Urwaldgebiet rund um das Höllbachgspreng ist für uns wichtig, einen naturbegeisterten, zuverlässigen und fachkundigen Ansprechparten zu haben“ 

Wer in der Hütte übernachten will, muss sich telefonisch bei Hüttenwart Habinger anmelden (09922 1880).

Quelle: Pressemitteilung NP-Verwaltung vom 24. Mai 2017